"Eigene" Songs covern...

5. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
bambam84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
"Eigene" Songs covern...

Hallo zusammen,

folgender (angenommener) Sachverhalt:
Ich bin in einer 5 köpfigen Band als Gitarrist und Sänger tätig.
Für unsere CD haben wir ein Label gefunden. Bedingung war, dass wir sämtliche Songs bei der GEMA melden - was wir auch getan haben.
Als Texter war/bin ich überall aufgeführt.
Als Komponisten haben wir jeden einzelnen angegeben.

In unserem Fall habe ich als Sänger und Gitarrist alle Songs bisher zum grössten Teil selber arrangiert. Schlagzeuger, Bläser und Basser haben dann darauf aufgebaut.

Also... praktisch hab ich Grundgerüst + Text geliefert.

Momentan läuft die Band leider nicht wirklich und ich würde gerne einige der unter dem Label veröffentlichten Lieder als eigenständige Akustikversionen neu aufsetzten (gegebenenfalls eines Tages aufnehmen + verkaufen/oder umsonst online stellen)

Kann ich das ohne weiteres tun oder muss ich da auf irgendwas besonderes achten?
Ändert es was, wenn ich einfach den Titel der Songs ändere?

Weil... im Prinzip hab ich die Songs geschrieben (Bläser Stimmen interessieren mich in dem Fall gar nicht).
Und die gleichen Akkrodmuster findet man sowieso bei etlichen Bands... wo macht man den hier den Unterschied zwischen Cover und ...keine Ahnung.. Neuintepretation??...

Es gibt einfach ein paar Songideen, die ich nach wie vor gut finde und sie gerne so aufnehmen möchte, wie ich sie mir gut vorstelle. Nicht nur aufnehmen, sondern auch u.U. verkaufen/verschenken/freier download...

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die GEMA-Abgaben sind bei jeder Neuveröffentlichung zu zahlen. Die Veröffentlichungen sind auch jeweils der GEMA anzuzeigen.

Der Unterschied zwischen Covern und Neuinterpretation ist recht fließend. Nur wenn du Teile eines Liedes verwendest, und eigene Sachen hinzufügst (Titel ändern), dann brauchst du die Genehmigung des Autors. Das wären dann alle, die bei der GEMA angegeben wurden und du brauchst auch von jedem einzelnen die Genehmigung.

Die GEMA-Abgaben fallen aber trotzdem an. In welcher Höhe sagt dir die GEMA gerne selbst. Der Laden ist auch recht nett und verhandlungsbereit, wenn man VORHER anfragt.

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#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nur wenn du Teile eines Liedes verwendest, und eigene Sachen hinzufügst (Titel ändern), dann brauchst du die Genehmigung des Autors. Das wären dann alle, die bei der GEMA angegeben wurden und du brauchst auch von jedem einzelnen die Genehmigung. <hr size=1 noshade>


Der TE ist doch offenbar Miturheber. Damit gilt dann §8 II S. 2 UrhG :

"Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. "



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Für unsere CD haben wir ein Label gefunden.

Dann sollte man nicht nur die Urheberschaft klären, sondern auch die Nutzungsrechte...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der TE ist doch offenbar Miturheber. Damit gilt dann §8 II S. 2 UrhG :
"Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. " <hr size=1 noshade>



Wenn die anderen Miturheber aber der Meinung sind, das sie die Songs lieber in "ihrer" Version lassen wollen, ist das keine Verweigerung wider Treu und Glauben. Das wäre es nur, wenn einer sich sperrt. Demnach kann der TE auch nicht verhindern, das die anderen die Songs nochmals überarbeiten.

Eine Neuaufnahme der Songs im "akustischen Gewand" ist aber überhaupt kein Problem und bedarf keiner Erlaubnis.

Prominentes aktuelles Beispiel: Heino. Entgegen der Meinung mancher Boulevard-Blätter brauchte der für kein einziges Lied seines neuen Albums irgendeine Genehmigung der Künstler. Es fließen halt nur pro verkauftem Album entsprechende Gelder via GEMA an die gecoverten Künstler. Und dieser Weg muss hier auch eingehalten werden.

Auch die Nutzungsrechte spielen keine Rolle: die gleichen Aufnahmen dürfen ohne Genehmigung des Labels sicherlich nicht auf anderen Tonträgern oder im Internet veröffentlicht werden. Neuaufnahmen sind aber davon nicht betroffen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Wenn die anderen Miturheber aber der Meinung sind, das sie die Songs lieber in "ihrer" Version lassen wollen, ist das keine Verweigerung wider Treu und Glauben.


Das ist so pauschal nicht zu entscheiden. Warum sollte es Treu und Glauben entsprechen, wenn die Miturheber ausgerechnet eine Akustik-Version ihres Heavy-Metal-Songs verbieten wollen? Oder eine, bei der der Refrain dreimal statt zweimal gespielt wird?

quote:
Das wäre es nur, wenn einer sich sperrt.


Mit der Anzahl der Verweigernden hat "Treu und Glauben" ja nun erst recht nicht das Geringste zu tun.

quote:
Eine Neuaufnahme der Songs im "akustischen Gewand" ist aber überhaupt kein Problem und bedarf keiner Erlaubnis.


Darüber hast du noch geschrieben, ein Bestehen auf "ihrer Version" sei von Treu und Glauben abgedeckt. Was denn nun?

quote:
Entgegen der Meinung mancher Boulevard-Blätter brauchte der für kein einziges Lied seines neuen Albums irgendeine Genehmigung der Künstler.


Das lag aber daran, daß die Urheber der Songs in der GEMA sind und nicht daran, daß Heino Miturheber war und seine Versionen von diesen nach Treu und Glauben zugelassen werden mußten. Andere Baustelle.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die "Version" bezieht sich auf die Veränderung von Text und/oder Melodie.

also ganz einfach:

- Covern ist erlaubt (auch in anderem Stil)

- Veränderung (Titel ändern, Umtexten, Melodie ändern, etc.) bedarft der Zustimmung der Urheber (ALLER Urheber).

Meldung an die GEMA bei Veröffentlichung ist erforderlich.

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#7
 Von 
bambam84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke euch vielmals für eure Antworten... konnte bisher nur überfliegen und komm leider wegen Arbeit nicht dazu hier momentan aktiver am Geschehen teilzunehmen.

Aber... vielen Dank erstmal.

Worum's mir konkret geht...
Ich habe den Text geschreiben und bin auch als alleiniger Textdichter angegeben.
Sämtlich Akkorde/Akkordfolgen + Gesangmelodie hab ich "geschrieben".
Die Das Grundarrangement kam ebenfalls von mir.

Was Bläsermeldoidien, wurden meistens von den Bläsern selber geschrieben. Und Bassline vom Basser...

Also... jeder hat seine eigenen Parts "komponiert".
Da bei dem finalen Song jeder seinen Part beigetragen hat(der eine mehr, der andere weniger) haben wir der einfachheitshalber gesagt: jeder ist komponist.

Aber ich muss doch meine eigenen Texte, meine Akkordabfolgen und Gesangsmelodien doch einfach nehmen können und damit machen was ich will. Das ist doch mein geistiges Eigentum?
Und wenn mir besipielsweise das Arrrangement meiner Akkordabfolgen aus dem Originalsong nicht gefällt, dann muss ich doch das Recht haben, das so umzuarrangieren, wie es mir gefällt.
Solange ich nicht die Basslines oder Bläsermelodien hernehme, ist das doch mein Werk?

(nochmals angemerkt... nur ich bin als Texter bei den Songs gemeldet... nur Komposition sind alle angeeführt)

Wo fehlt mir da das Verständnis?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Aber ich muss doch meine eigenen Texte, meine Akkordabfolgen und Gesangsmelodien doch einfach nehmen können und damit machen was ich will. Das ist doch mein geistiges Eigentum?

Nicht wenn z.B die Nutzungsrechte diesbezüglich alle beim Label liegen.

Da sollte man mal den Vertrag lesen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Solange ich nicht die Basslines oder Bläsermelodien hernehme, ist das doch mein Werk?


Falsch, ihr habt nun mal "Alle" als Komponist angegeben.

Und daher brauchst du die Einwilligung aller, wenn du die Akkordfolgen ändern möchtest.

quote:
Da bei dem finalen Song jeder seinen Part beigetragen hat(der eine mehr, der andere weniger) haben wir der einfachheitshalber gesagt: jeder ist komponist.


Das war meiner Meinung nach nicht sehr clever, aber mit den Konsequenzen musst du nun leben.

@HvS: Nutzungsrechte beim Label sind in aller Regel nur an den jweweiligen Aufnahmen vorhanden. Bei Neuaufnahme also kein Problem. Natürlich kann man sich da nochmals vergewissern, aber irgendetwas anderes zu unterschreiben wäre gelinde gesagt schon äußerst dämlich....

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Und daher brauchst du die Einwilligung aller, wenn du die Akkordfolgen ändern möchtest.


... die diese aber nicht "wider Treu und Glauben" verweigern dürfen.

Ich verstehe das so, daß das Verweigerungsrecht eine Ausnahme ist, die gut begründet sein will. "Ich möchte nicht, daß beim Disco-Remix das dritte Auftreten von E-Dur in A-Moll verändert und statt 'Love you Baby' im Refrain 'Love you Honey' gesungen wird " dürfte da nicht ausreichen.
Eher schon sowas wie "Ich möchte nicht, daß der Rhythmus auf Marsch geändert und der Text von 'I can love you always, babe' zu 'Deutschland über alles, Heil!' geändert wird".

quote:
Nutzungsrechte beim Label sind in aller Regel nur an den jweweiligen Aufnahmen vorhanden.


Dann hätte das Label aber einen sehr dummen Vertrag mit den Künstlern geschlossen. Im Gegenteil sind die "Knebelverträge" der Plattenindustrie diesbezüglich sehr umfangreich. Oder meinst du, die wollen, daß die Band dieselbe Platte bei einem anderen Label noch mal einspielt?

-- Editiert JuBiPe am 10.06.2013 12:09

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