Einladung mit Hintergrundmusik

15. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)
Einladung mit Hintergrundmusik

Hallo zusammen,

wenn jemand eine Einladung zu einer privaten Feier per PP-Präsentation auf einem USB-Stick gestaltet und hierfür Bilder aus dem Internet kopiert und einen bekannten Rocksong als Hintergrundmusik einbaut, verstößt er damit gegen Urheberrechte?

Danke für eure Antworten!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7097 Beiträge, 1479x hilfreich)

Wenn er diesen Stick per Post an die Leute verschickt, die eingeladen werden sollen nicht. Fällt meiner Meinung nach unter einer Privatkopie.

Wenn er die Präsentation veröffentlicht allerdings ja (Auf youtube hochladen usw)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
verstößt er damit gegen Urheberrechte?

Kommt darauf an, welche Vereinbarungen zur Nutzung man mit den Urhebern / den Nutzungsrechteinhabern getroffen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Die Einladung geht per Post oder persönliche Übergabe nur an Privatpersonen.

Zitat:
Kommt darauf an, welche Vereinbarungen zur Nutzung man mit den Urhebern / den Nutzungsrechteinhabern getroffen hat.


Keine!

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