Hallo,
im Juli 2007 erhielt ich von der Rechtsanwaltskanzlei Rasch einen Brief, in dem ich dazu aufgefordert wurde 6.000,- Euro zu zahlen, da illegal gedownloadete Musik auf meinem Rechner gefunden worden war.
Der Schock war damals dementsprechend groß, weswegen wir einen Anwalt aufsuchten, der eine modifizierte Unterlassungserklärung
erstellte und uns davon abriet die geforderten 6.000,- Euro zu zahlen.
Wie gesagt - das war im Juli/August 2007.
Jetzt haben wir erneut Post von unserem Anwalt bekommen, in dem ein Schreiben der Kanzlei Rasch beigefügt war, indem wir erneut dazu aufgefordert werden die verlangte Summe zu zahlen, ansonsten hätten wir mit zusätzlichen enormen Gerichtskosten zu rechnen (soweit ich das diesem sehr kompliziert geschriebenen Brief entnehmen kann).
Wir sind nun dementsprechend schockiert, da wir der Meinung waren, dass die Sache vom Tisch ist.
Wie sollen wir nun am besten vorgehen?
Ich habe ein bisschen im Internet recherchiert. Der Nachweis der Downloads, den uns die Rechtsanwaltskanzlei schickte, ist vom Februar 2007. Demnach sind über drei Jahre vergangen - besteht soetwas wie eine Verjährung in diesem Fall?
Müssen wir wirklich davon ausgehen diese unglaublichen 6.000,- zu zahlen?
Über eine baldige Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar.
Halma15
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-- Editiert am 23.05.2010 11:19
Erneute Abmahnung durch RA Rasch wg. mp3-Download
23. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 23. Mai 2010 | 11:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneute Abmahnung durch RA Rasch wg. mp3-Download
Abmahnung bekommen?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2010 | 17:33
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
Bitte lies den Anwaltsbrief noch mal mit Verstand. 6000 EUR fordern die mit Sicherheit nicht jetzt als Zahlung, sondern als Vertragsstrafeversprechen für zukünftige Zuwiderhandlungen.
Unklar ist: geht es um dieselbe Sache? Wird Verstoß gegen die UE behauptet? Ist es eine Abmahnung wegen anderer Dateien? Bitte präzisieren.
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#2
Antwort vom 23. Mai 2010 | 21:09
Von
Status: Lehrling (1486 Beiträge, 569x hilfreich)
quote:
Der Schock war damals dementsprechend groß, weswegen wir einen Anwalt aufsuchten,
Und was liegt näher als diese Anwalt wieder zu kontaktieren und über weites Vorgehen zu beraten?
Ob Rasch klagen würde und was bei rauskommt, kann dir hier sicherlich keiner sagen.
quote:
Bitte lies den Anwaltsbrief noch mal mit Verstand. 6000 EUR fordern die mit Sicherheit nicht jetzt als Zahlung,
Auf Grund von Vermutungen sollte man anderen doch nicht den Verstand absprechen, bzw. unterstellen dass sie diesen nicht genutzt hätten.
Rasch hat vielfach Abmahnungen mit Schreiben mit Schadensersatzforderungen und Auslage in mitlerer bis hoher vierstelliger Höhe verschickt, natürlich auch je nach Umfang des Verstosses.
Ob die gerichtlich durchsetzbar wäre, steht wohl auf einen anderen Blatt..
Es könnte zwar sein, dass du Recht hast und sich der Threadstarter irrt, aber grade als es vor enigen Jahren mit den Abmahnungen von Tauschbörsennutzern anfing wurden erst nur die "grossen Fische" mit vielen Dateien in Angebot abgemahnt, von denen dann schnell mal bis zu 8000 Euro verlangt wurde.
-- Editiert am 23.05.2010 21:14
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