Ersatzteile zum selber ausdrucken abieten

13. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Ersatzteile zum selber ausdrucken abieten

Hallo,
bezüglich Urheberrecht habe ich eine Frage an euch als Rechtsexperten.
Es handelt sich um einen Fall, bei dem jemand auf der Seite Thingiverse.com STL Dateien von Bauteilen veröffentlichen welche dieser gezeichnet hat.

Beispiel (Fall frei erfunden):
Eine Firma X verkauft ein Ersatzteil mit der Teile-Nummer 554, hierbei handelt es sich um eine Plastik-Zahnrad welches regulär für 800€ verkauft wird.

Wenn jetzt jemand genau dieses Ersatzteil in CAD nachzeichnen würde und es z.B. Thingiverse.com als STL Datei anbieten würde, so das es sich jeder selber Ausdrucken könnte.

Auch gibt dieser im Beschreibungstext an (nicht auf dem Produkt selber), dass das gezeichnete Teil als Ersatz für das der Firma X, mit dessen Teile-Nummer 554 verwendet werden kann.
Z.B. mit dem Text „Nachbau Zahnrad Firma X Teile-Nummer 554"

Kann dieser Zeichner der dieser STL Datei, in irgendeiner weise von dem Hersteller diesbezüglich belangt werden?
Sei es Urheberrecht, Patentrecht oder Copyright oder ähnlichem?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129883 Beiträge, 41417x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
Kann dieser Zeichner der dieser STL Datei, in irgendeiner weise von dem Hersteller diesbezüglich belangt werden?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9877 Beiträge, 2080x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
Sei es Urheberrecht, Patentrecht oder Copyright oder ähnlichem?


Uabhängig vom Zahnrad: Allein die Nennung des Firmennamens kann sehr problematisch sein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7538 Beiträge, 1700x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
Eine Firma X verkauft ein Ersatzteil mit der Teile-Nummer 554, hierbei handelt es sich um eine Plastik-Zahnrad welches regulär für 800€ verkauft wird.

Ein Zahnrad ist kein Werk im Sinne des Urheberrechts, insofern fällt eine Urheberrechtsverletzung schon deshalb aus. Ein Zahnrad an sich wird auch in aller Regel nicht patentierbar sein.

Es kann für das Zahnrad Designschutz vorliegen, dann wäre es eine Verletzung desselben.

Ich zitiere mal kurz aus "Auto Motor und Sport":

Die Reparatur sichtbarer Karosserieteile könnte bald deutlich günstiger werden. Die Bundesregierung hat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Designrecht um eine Klausel zu ergänzen: Sichtbare Karosserieteile wie die Hauben und Stoßfänger an Front und Heck, die Kotflügel, die Außenspiegel, die Türen aber auch die Scheinwerfer sollen fremde Hersteller nachbauen und verkaufen dürfen. Die nachgebauten Ersatzteile sind aller Voraussicht nach erheblich günstiger zu haben als die Originalteile der Autohersteller. Bisher war der Nachbau sichtbarer Teile untersagt, da sich die Autohersteller auf einen gesetzlich verankerten Designschutz berufen konnten. Für diesen Designschutz gibt es jetzt Ausnahmen: Dient das Ersatzteil der Reparatur, entfällt der Schutz.
https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/werkstatt/ersatzteile-guenstiger-nachbau-designschutz/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Uabhängig vom Zahnrad: Allein die Nennung des Firmennamens kann sehr problematisch sein


Ist kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, weil dann dürfte bei Ebay keiner Ersatzteile aus dem Zubehör mehr verkaufen dürfen.
Da steht doch auch "Motorluftfilter, passend für VW Golf 5 1.5TSI...."
Dann könnte VW ja jeden zweiten Internet Shop im Netz dicht machen...
Auch Ersatznummern wie "entspricht VW Teilenummer 500.100.54" wären dann doch nicht mehr legal?!

Wie gesagt ich will das teil jetzt nicht so anbieten, dass der Anschein einsteht es käme direkt vom Hersteller.

Beispiel:
"Pellet-Schneckenmotor Zahnrad passend von MCZ Airomatik von Nachbau Zeichnung zum selber ausdrucken"

Wäre so ein Text schon problematisch?

Ich mein ich muss ja irgendwie schreiben für was dieses Zahnrad ist.
Ich kann ja nicht einfach nur schreiben "Zahnrad aus Pelletofen" und das wars.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19156 Beiträge, 10316x hilfreich)

Den Namen als Wort darf man verwenden, wenn man damit das Produkt beschreibt ("passend für Mercedes").
Man darf nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um Originalteile handelt, dass man vom Original-Hersteller lizenziert sei oder sonst in einer Geschäftsbeziehung zum Original-Hersteller steht.
Und man darf nicht das Logo des Original-Herstellers verwenden, denn das ist im Regelfall geschützt. (Bei Mercedes-Benz dürfte man also das Wort "Mercedes" benutzen, aber nicht den Mercedes-Stern.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9877 Beiträge, 2080x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
Wäre so ein Text schon problematisch?


Wenn Sie das gerwerblich vorhaben (davon gehe ich mal aus) sollten Sie einen Anwalt dazu fragen. Hier gibt es nur Meinungen, eine klare Rechtsauskunft werden Sie hier aus diversen Günden nicht bekommen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein mache das nicht gewerblich bzw. ohne Einnahmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129883 Beiträge, 41417x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
Nein mache das nicht gewerblich bzw. ohne Einnahmen.

Was denn nun, nicht gewerblich oder ohne Einnahmen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein nicht gewerblich und ohne Geld zu verlangen. Für Gottes Lohn wenn man so will.
Jeder soll sich die STL Datei frei und kostenlos runter laden können und sich das Ersatzteil ausdrucken können.

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