Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ein Kunde für den ich immer grafische Inhalte Produziert habe möchte sich nun zu einer anderen Agentur wenden.
Ich habe unter anderem ein regelmäßig erscheinendes Druckstück für Ihn entworfen. In diesem Druckstück sind alle Fotos und Illustrationen etc. von mir erstellt worden. Es wurde immer die Korrekturen von mir ausgeführt und ich habe eine PDF Datei an eine Druckerei geliefert und eine an den Kunden damit er diese auf seine Internetseite stellen kann. Dies stellte ich ihm auch immer so in Rechnung. In diesem Druckprodukt ist hinten noch der Hinweis, dass es meine (Foto)-Grafische Arbeit ist und das COPYRIGHT beim Kunden liegt also vervielfältigung etc. nicht ohne seine Erlaubnis stattfinden darf.
Frage: Kann der Kunde die offenen von mir erstellten Daten einfach so ohne weiteres EInfordern. Die offenen Daten sind doch mein Werk und gehören mir.
Was ich noch sagen muss. Ich habe keine eigenen AGBs.
Meiner Meinung nach habe ich dem Kunden lediglich ein Nutzungsrecht jeweils für die erstellte PDF Datei eingeräumt und das Urheberrecht an den Daten gehört mir. Will er die Daten also kaufen muss er dies mir doch konkret sagen und ich muss da auch konkret zustimmen?!
Erstellte Dateien Meine/Seine?!?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Das Urheberrecht kann nicht verkauft werden, Urheber bleibt Urheber.
Der Urheber kann jedoch vielfältige Nutzungsrechte vergeben.
Es wäre daher gut zu wissen welche genauen vertraglichen Inhalte zwischen beiden vereinbart wurden.
quote:
Dies stellte ich ihm auch immer so in Rechnung.
Wie lautet die Bezeichnung dieser Positionen auf der Rechnung?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Es gibt keine konkrete vertragliche Regelung.
Auf der Rechnung stehen als Positionen das Erstellen der Drucksache zum Beispiel also:
Design bzw. Layout von xyz
Entwurf ...
so in der Art.
Danke im Voraus!
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Sind Einräumung der Nutzungsrechte und/oder die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem Gesetz sowie nach dem von den Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Gleiches gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Unglücklicherweise gibt es hier keine vertragliche Regelung.
Die Rechnungsbezeichnung hätte eventuell noch etwas hergeben können, sofern hier auf ein bestimmtes Nutzungsrecht und/oder die Nutzungsarten Bezug genommen wurde.
Ansonsten wurde dem Auftraggeber Kraft Gesetzes ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. (§ 31 UrhG)
Auf gut deutsch: Der Auftraggeber alleine darf diese Daten nutzen für alle Zwecke die er für richtig hält. Nicht einmal der Urheber darf diese Daten noch nutzen (z.B. für andere Auftraggeber).
Zwar kann man das Nutzungsrecht unter bestimmten Bedingunen wegen gewandelter Überzeugung entziehen, wäre dann dem Inhaber des Nutzungsrechtes in jedem Fall zum Schadensersatz verpflichtet. (§ 42 UrhG)
Ein Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft (=Namensnennung) unmittelbar am Werk und jedes einzelnen Vervielfältigungsstückes. Es steht dem Urheber das Recht zu, darüber zu entscheiden, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und wie diese Urheberbezeichnung auszusehen hat. (§ 13 UrhG)
Es empfiehlt sich bei zukünfitgen Auftraggebern einen entsprechenden Vertrag zu machen, um solche Situationen zu vermeiden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
PS: Unter www.haerting.de kann man sich passende Vertragsvorlagen herunterladen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
ist es aber nicht so, dass ich ihm nur für die gelieferten Daten das Nutzungsrecht einräume. Die Originaldaten sind doch in meinem Besitz, das heisst der Grundsätzliche Entwurf ist in meiner Hand.
Sprich druckfertige PDF geliefert. Vertrag erfüllt. Die offenen Daten gehören dann jedoch mir! Das sind doch eindeutige Handlungen. Er sagt mir die Korrekturen ... Ich führe Sie aus und gebe ihm dafür eine PDF die er nutzen kann wie er will. Aber er kann ja nicht von mir verlangen die offenen Daten kostenlos rauszugeben um Sie einer anderen Agentur zu geben die damit arbeitet?
Dass er das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der PDF hat die ich Ihm liefere verstehe ich und sehe ich ein .. ebenso an dem gedruckten Produkt. Aber wie sieht es mit der Quelle aus. Es war ja bisher immer so dass der Kunde nur PDF Daten bekommen hat!
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