Ex verweigert Video´s

23. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)
Ex verweigert Video´s

Problem:

Ich hoffe ich bin hier richtig...
Auch nach mehrfachem Bitten verweigert der Ex mehrere private Video´s.
Es sind zum Teil sehr private Videos (Geburt des Kindes), zwar nicht direkt mit intimen Bildern, aber allein die Geburt empfinde ich als zu intim, um sie, wie nun schon geschehen im Bekanntenkreis zu zeigen!
Der Rest sind Videos wo die Kinder zu sehen sind.

Nach langem betteln, reicht es mir nun, mich ständig vom Ex auslachen lassen zu müssen!

Wie kann ich jetzt vorgehen?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von greenflower41):
Auch nach mehrfachem Bitten verweigert der Ex mehrere private Video´s.

Warum sollte er auch den Bitten nachkommen?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)

Sollte er?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Nicht bitten, sondern mit einer Frist nachweislich fordern.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

da wird doch uch eine Frist etc nichts bringen, alles fordern etc wird doch ebenso nichts bringen, wieso sollte der EX, der ja anscheinend die Videos gemacht hat diese überhaupt rausgeben?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)

Von normal-menschlicher Sicht gibt er sie ganz sicher nicht raus! Den großen Teil der Videos habe ich selbst gemacht, außer eben die Geburten... bzw. direkt danach... sollte klar sein ;)

Kopie hätte mir ja auch gereicht. Wäre auch für die Kosten aufgekommen. Aber nein.

So habe ich als Mutter nix als meine Erinnerung an die frühe Kindheit meines Kindes!



-- Editiert von greenflower41 am 24.03.2015 08:52

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von greenflower41):
So habe ich als Mutter nix als meine Erinnerung an die frühe Kindheit meines Kindes!

Es gibt aber auch kein Recht darauf, auf das man sich berufen könnte.
Somit bleibt es nur bei einer Bitte und die von Scappler geforderte nachweisliche Fristsetzung ändert nichts daran.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

"Es gibt aber auch kein Recht darauf, auf das man sich berufen könnte."

Wenn die Videos aber der TE gehören, dann wird sie sicherlich die Herausgabe der Videos fordern können.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Videos aber der TE gehören


Wenn es sich um Speichermedien handelt, die der TE gehören, dann ja.

Wenn die TE lediglich Urheberin der Videos ist, hat sie "nur" einen Unterlassungsanspruch bzgl. der Verbreitung und ggfs. der Nutzung (daß dem Ex zu Zeiten der Beziehung kein Nutzungsrecht eingeräumt worden sein soll, ist wohl eher lebensfremd).

Einen Anspruch auf Überlassung einer Kopie hat sie nicht.

Mal dumm gesagt, J. K. Rowling kann auch nicht zu mir kommen und sagen "Ich habe Harry Potter geschrieben und du hast den aus dem Internet heruntergeladen, gib mir den heraus".

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Scappler):
Wenn die Videos aber der TE gehören

dann hätte sie es erwähnt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Selbst wenn es ihre Speichermedien wären, würde das auch nicht viel bringen, wenn der EX die Videos an sich nicht an sie rausgeben will, entweder er löscht dann die Videos erst, oder sollte es sich um eine CD/DVD/BD handeln, würde die sicherlich zerkratzt, gebrochen oder sonst zerstört bei ihr ankommen.
Sicher dann hätte sie das Recht auf Schdenserstz. Dieser sollte sich jedoch bei CD/DVD im Cent bereich bewegen bei einer BD sind das auch nur noch wenige Euro.

So hart es sich auch anhört, die TE sollte die Videos vorerst Gedanklich abschreiben. Vielleicht ändert sich der Kontakt zum EX ja mal zum guten und die beiden verstehen sich wieder etwas besser, dann ist eine Frage nach einer Kopie oder so bestimmt erfolgsversprechender, als jetzt was mit EInschreiben/Fristen etc zu erreichen zu versuchen...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Schon mal versucht dem Ex eine Gegenleistung anzubieten? Kohle zieht fast immer.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Kohle zieht fast immer.
Naja, wenn ich mir mal so die anderen Threads der TE anschaue, wird ihr das kaum weiterhelfen sowas anzubieten.

Wenn der KV nur 10% Verstand hat, wird er das auch wissen. Würde die TE dem KV Geldbieten, wüsste sie ja von dem Geld und könnte es gleich wieder fordern, bei den zahlungsrückstaänden etc die der KV hat. Das wird wohl auch der KV wissen und sich wohl kaum mit Geld "bestechen" lassen in dem Fall...

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)

Der Kontakt ist derzeit so verfahren dass sogar freundlichst geschriebene Bitten als angebliche Drohungen angesehen werden! Reden, nur mit seiner LG, oder nur über Anwälte, hier ist weniger als Kindergartenniveau und allmälig nervt es ungemein. Man hat ja auch noch ein eigenes Leben. Getrennt seit 3 Jahren und seit 3 Jahren Krieg. Nix geht ohne Anwalt!

Außer auf den Videos die direkt nach der Geburt entstanden sind, bin ich auf den anderen kaum zu sehen. Denn die Videos habe ich selbst gedreht, mit meiner Kamera, mit den von mir erworbenen Kassetten.
Ich habe erst nach der Trennung gemerkt das er sich diese Videos ohne mein Wissen angeeignet hat. Er hat auch nicht alle, einige habe ich auch noch.

Aber was nützt es mir, das die Videos faktisch mir "gehören" sie mir aber dennoch vorenthalten werden? Wie sollte ich denn heute noch beweisen das ICH die Sachen gekauft habe?

Es ist nicht in Worte zu fassen, das die Geburt meines Kindes nun Leute gesehen haben, die mich nie so sehen sollten, ich bin nach der 16stunden-Geburt völlig fertig drauf zu sehen, Brust nackt, stillend!
Kann ich auch gleich unbekleidet durch die Stadt laufen und mich von jedermann begaffen lassen!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte ich denn heute noch beweisen das ICH die Sachen gekauft habe?


Oder daß er sie überhaupt besitzt.

Zitat:
Es ist nicht in Worte zu fassen, das die Geburt meines Kindes nun Leute gesehen haben, die mich nie so sehen sollten


Diesbezüglich stünde dir wohl ein Unterlassungsanspruch gegen den Ex zu - wenn diese "Leute" denn in Streitfall als Zeugen vor Gericht aussagen würden, das Video gezeigt bekommen zu haben.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

PS. Aber das will er doch offenbar gerade - daß du dich davon treffen läßt. Ich würde das ignorieren.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)

Das er die Videos besitzt schrieb er mehrfach in Emails.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo,

das von Dir nicht gestattete Zeigen des Videos von der Geburt ist laut neuester Rechtsprechung (Gesetz seit 2015!) verboten!

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

Gruß,
capitano

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Das er die Videos besitzt schrieb er mehrfach in Emails.


Das nützt auch nicht viel, solange er nicht zugestanden hat, daß die Speichermedien dein Eigentum sind (oder daß er die Videos verbreitet hat).

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Selbst wenn jetzt Besitz des Ex, Eigentum an den Speichermedien, die eigene Urheberschaft und das frühere "Verbreiten" im Freundeskreis gezeigt werden, bringt Ihnen das überhaupt nichts. Auch alles Geld der Welt würde wohl nicht weiterhelfen. Es Ihnen ja offenbar nicht darum, diese Videos selber zu haben, sondern diese Videos vor allen anderen Augen zu verbergen. Das ist ein Wunsch, der im didigtalen Zeitalter immer pure Hoffnung bleiben muss. Bevor der Ex die Medien aus welchem beweggrund auch immer rausgibt, kann er diese tausendfach vervielfältigen. Hat er einmal eine Kopie, hat er immer eine. Da besteht auch keine wirkliche Möglichkeit, das nachzuprüfen.

Bei solche intimen Fragen ist man nunmal auf das Vertrauen in der Familie angewiesen. Ist das nicht (mehr) da, kann das auch kein Gericht der Welt zurückbringen. Damit muss man sich abfinden.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Da besteht auch keine wirkliche Möglichkeit, das nachzuprüfen.


Wenn er es dann herumzeigt, besteht aber zumindest grundsätzlich die Möglichkeit, daß man davon erfährt und die betreffende Person es auch bezeugen kann. Und ist einmal eine Unterlassungsverfügung in der Welt, ist jeder Verstoß sehr teuer. So gesehen ist das auch kein Freibrief für den Ex. Nur daß er sich die Sachen weiterhin selbst anschauen kann, wird man nie verhindern können, das ist richtig.

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