Excel Tabelle/Formel rechtlich schützen?

16. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kenneth73
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Excel Tabelle/Formel rechtlich schützen?

Guten Morgen.

Ich habe eine Excel Tabelle erstellt, die Arbeitsblätter mit ein Passwort geschützt sind und in die Tabelle extra geschrieben

"Lizenz / Verwendungsbedingungen:
für Firma B ist die Verwendung innerhalb des Hauses und der Räumlichkeiten uneingeschränkt gestattet, die Weitergabe an dritte nicht zu Firma B gehörende Personen, ist hier nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung gestattet! Bei widerrechtlicher Weitergabe, mache ich von meinem Lizenz und Verwendungsrecht Gebrauch, und wird zur Anzeige gebracht!"

Habe ich so (ich arbeite nicht mehr da) Tabelle rechtlich geschützt? Ich habe das Firma erlaubt es weiter zu verwenden. Kann ich rechtlich etwas unternehmen wenn jemanden den Arbeitsblatt Passwort entfernt und die Formel verändert, oder in ein neues Excel Tabelle benutzt? Kann man überhaupt Excel Formeln/Tabellen rechtlich schützen?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zum einen entsteht ein Schutz per Gesetz, sofern das Werk eine entsprechende Schöpfungahöhe hat. Ob das bei matematischen Formel der Fall ist, ist zweifelhaft, da diese in der Regel ja schon bekannt sind.
Zum anderen hat der Abrbeitgeber an Werken die während der Arbeitszeit oder mit Mitteln des Abrbeitgebers erstellt wurden automatisch ein entsprechendes Nutzungsrecht.

Die Idee mit dem Text ist ja ganz nett, nur müsste der um Gültigkeit zu erlangen vertraglich vereinbart werden - so eine einseititge, nachträgliche Vorgabe ist nur eine Bitte. Bitten kann man befolgen, musss es aber nicht.



Zitat (von Kenneth73):
Kann ich rechtlich etwas unternehmen wenn jemanden den Arbeitsblatt Passwort entfernt und die Formel verändert, oder in ein neues Excel Tabelle benutzt?

Zu 99% nicht.



Zitat (von Kenneth73):
Kann man überhaupt Excel Formeln/Tabellen rechtlich schützen?

Die Optik könnte man schützen, sofern diese eine entsprechende Schöpfungahöhe hat. Der Rest wird schwer ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Kenneth73):
Kann man überhaupt Excel Formeln/Tabellen rechtlich schützen?


Für die Tabelle (Layout innerhalb einer schon sehr eingeschränkten vorgegebenen Struktur) an sich dürfte es an der Schöpfungshöhe fehlen.

Die Inhalte können ggfs. als Werk oder Datenbankwerk geschützt sein.

Mathematische Formeln sind nicht schutzfähig.
In sofern Excel-"Formeln" eine "Programmierung" darstellen, ist wohl davon auszugehen, daß sie lediglich einfache Abläufe repräsentieren können, denen es wiederum an Schöpfungshöhe oder Originalität mangelt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Kenneth73):

Ich habe eine Excel Tabelle erstellt, die Arbeitsblätter mit ein Passwort geschützt sind und in die Tabelle extra geschrieben

"Lizenz / Verwendungsbedingungen:
für Firma B ist die Verwendung innerhalb des Hauses und der Räumlichkeiten uneingeschränkt gestattet, die Weitergabe an dritte nicht zu Firma B gehörende Personen, ist hier nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung gestattet! Bei widerrechtlicher Weitergabe, mache ich von meinem Lizenz und Verwendungsrecht Gebrauch, und wird zur Anzeige gebracht!"

Habe ich so (ich arbeite nicht mehr da) Tabelle rechtlich geschützt? Ich habe das Firma erlaubt es weiter zu verwenden. Kann ich rechtlich etwas unternehmen wenn jemanden den Arbeitsblatt Passwort entfernt und die Formel verändert, oder in ein neues Excel Tabelle benutzt? Kann man überhaupt Excel Formeln/Tabellen rechtlich schützen?

Das kann man so nicht beantworten, weil niemand hier weiß, um was genau es sich bei den "Arbeitsblättern" handelt.
Wenn die Arbeitsblätter ein urheberrechtlich geschütztes Werk sind, sind sie geschützt - egal ob sie in einer Excel-Tabelle daherkommen oder als Ölgemälde.
Wenn die Arbeitsblätter kein urheberrechtlich geschütztes Werk sind, sind sie nicht geschützt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Kenneth73
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

In der Tabelle werden Daten erfasst und dann hoch geladen. Die Formeln dienen dazu um die Eingeber zu zeigen ob alles richtig schrieben ist. So das kein Fehler bei der Datenübertragung entsteht.

Keine sorge, alles ist rechtens. Nichts illegales. Sonst käme der Stadt, die Kirche und die, die uns unterstützen mächtig Ärger :grins:

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Keine sorge, alles ist rechtens. Nichts illegales.
Hat denn hier irgendjemand etwas anderes behauptet?

Und die indirekt gestellte Frage ob das Werk während der Arbeitszeit erstellt wurde ist noch offen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kenneth73
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Keine sorge, alles ist rechtens. Nichts illegales.
Hat denn hier irgendjemand etwas anderes behauptet?

Und die indirekt gestellte Frage ob das Werk während der Arbeitszeit erstellt wurde ist noch offen.

Stefan


Morgen. Ich wollte das nur erklären das was hier gemacht wird, alles seine Richtigkeit hat.

Eine Tabelle wurde hier in die Firma erstellt. Und ein anderes Zuhause die das Firma, mit mein Erlaubnis, benutzt. Da diese Tabelle den anderen unterstützt. Und auch gebraucht wird.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber imho denkst du zu sehr als Unternehmer, dabei warst du nur Arbeitnehmer. Das Ergebnis deiner Arbeit gehört komplett dem Arbeitgeber (von wirklichem Urheberrecht - das ich hier nicht sehe - mal abgesehen). Das du Teile davon zu Hause erstellt hast ist unbedeutend (solange ihr dazu nichts vertraglich vereinbart habt jedenfalls).
Du hast die Tabelle während der Arbeitszeit erstellt und bist dafür bezahlt worden, das war's.

Zitat:
Eine Tabelle wurde hier in die Firma erstellt. Und ein anderes Zuhause die das Firma, mit mein Erlaubnis, benutzt. Da diese Tabelle den anderen unterstützt. Und auch gebraucht wird.
Also ist es ein Werk.
Der Arbeitgeber hat mindestens ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, wahrscheinlich gehört ihm das Ganze sogar (hängt vielleicht davon ab wie umfangreich der "zu Hause"-Anteil ist). Eine von dir insgeheim eingebaute Sperre wie z.B. ein Passwort dürfte sogar arglistig sein.
Daher muss er das Passwort auch nicht knacken, sondern einfach nur dich fragen.

Außerdem: Wie willst du denn beweisen, dass ein Teil von dir privat* erstellt wurde? Ich denke in diesem Punkt wärst du beweispflichtig, der erste Anschein spricht eindeutig dagegen.

*ich sag' jetzt mal privat - obwohl das so oder so nicht stimmt

Stefan

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#8
 Von 
Kenneth73
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

"Privat" - Das habe ich leider falsch ausgedruckt. Ich war nicht mehr in der Firma angestellt als ich den anderen Tabelle erstellt habe. Hatte aber noch Kontakt mit den Firma und habe den Datenbank gepflegt (Login Daten besitze ich immer noch).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Kenneth73):
Die Formeln dienen dazu um die Eingeber zu zeigen ob alles richtig schrieben ist.


Also eher simple Eingabe-Validatoren. Darauf dürfte keinerlei Urheberrecht bestehen, da es nur eine sehr beschränkte Anzahl von Möglichkeiten gibt, eine Email-Adresse auf strukturelle Korrektheit zu prüfen oder ein Textfeld gegen eine Liste mit erlaubten Werten oder Bereichen laufen zu lassen.

Im US-Patent- und Urheberrecht nennt man das so schön passend französisch "scènes à faire" (etwa "anders kann man es gar nicht machen") oder "merger material" (etwa "was das eigentliche Werk zusammenhält").

-- Editiert von BigiBigiBigi am 20.01.2020 12:52

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich war nicht mehr in der Firma angestellt als ich den anderen Tabelle erstellt habe. Hatte aber noch Kontakt mit den Firma und habe den Datenbank gepflegt
Auch dann ändert sich der Arbeitnehmerstatus nicht so einfach.
Wie bist du denn entlohnt worden?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kenneth73
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Ich war nicht mehr in der Firma angestellt als ich den anderen Tabelle erstellt habe. Hatte aber noch Kontakt mit den Firma und habe den Datenbank gepflegt
Auch dann ändert sich der Arbeitnehmerstatus nicht so einfach.
Wie bist du denn entlohnt worden?

Stefan


Vertrag ist ausgelaufen. Dann wollte der Firma meine Hilfe nicht mehr.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

verstehe ich nicht. Welcher Vertrag? Der normale Arbeitsvertrag, oder ein Dienstleistungsvertrag (über die Datenbankpflege)?

Also langsam hat mein keine Lust mehr wenn man den Fragestellern alles aus der Nase ziehen muss.

Stefan

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#13
 Von 
Kenneth73
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

verstehe ich nicht. Welcher Vertrag? Der normale Arbeitsvertrag, oder ein Dienstleistungsvertrag (über die Datenbankpflege)?

Also langsam hat mein keine Lust mehr wenn man den Fragestellern alles aus der Nase ziehen muss.

Stefan


Ich hoffe dies schafft Klarheit: Ok. ich war in eine 1€ Maßnahme für diese Firma. Da habe ich die Datenbank gepflegt und auch deren Website. Die Firma hatte Probleme mit einige Excel Tabellen. Ich habe dann ein neues gemacht (als ich noch Fest angestellt war) und einige in meine Privaten Haushalt, wo mein Arbeitsvertrag schon ausgelaufen ist. Wo ich aber noch mit die Firma zu tun hatte.

Für mich ist eine 1€ Maßnahme das gleiche wie eine Arbeitsvertrag. Und eigentlich geht es nur um die Excel Tabelle(n) und nicht wie ich für sie tätig war, oder?

Insgesamt habe ich über die Jahre immer die Website und Datenbank gepflegt. Und immer wieder Excel Listen/Tabellen erstellt und erneuert. Auch als ich nicht mehr Fest angestellt war. Ich tat dies freiwillig.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und eigentlich geht es nur um die Excel Tabelle(n) und nicht wie ich für sie tätig war, oder?
Na eben nicht.
Als Arbeitnehmer machst du alles für den Arbeitgeber, das Ergebnis ist vollständiges Eigentum der Firma (richtiges Urheberrecht wieder ausgenommen).
Als Dienstleister - also selber Unternehmer - kann man hingegen im bestimmten Rahmen festlegen, was mit dem Erzeugnis passieren darf. Man kann etwa eine Laufzeit vereinbaren (was man dann aber auch tun muss, einfach ohne vorherige Absprache beenden geht nicht), oder eben eine Lizenz erteilen (wobei man auch da den kompletten* Weiterverkauf ermöglichen muss, und auch über die Lizenz muss klar kommuniziert werden, insgeheim geht wieder nicht).

*komplett bedeutet, dass der Verkäufer nichts zurückbehält, bei Software insbesondere keine Kopie

Zitat:
wo mein Arbeitsvertrag schon ausgelaufen ist. Wo ich aber noch mit die Firma zu tun hatte.
Das ist die entscheidende Phase. Warum hattest du dort noch zu tun? Und unter welcher Vertragsgrundlage?

Wenn es ein Auftrag war (ja, sowas darf man im Einzelfall auch ohne Gewerbe machen), und dabei auch festgehalten wurde, dass es nun andere Bedingungen gibt als vorher, dann könntest du Rechte an der Tabelle haben.
War es hingegen eine Gratisleistung für den ehemaligen Arbeitgeber (ja, das gibt es, sogar sehr oft), dann lief auch das unter dem Status "Arbeitnehmer" (s.o.).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kenneth73
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Wenn es ein Auftrag war (ja, sowas darf man im Einzelfall auch ohne Gewerbe machen), und dabei auch festgehalten wurde, dass es nun andere Bedingungen gibt als vorher, dann könntest du Rechte an der Tabelle haben.
War es hingegen eine Gratisleistung für den ehemaligen Arbeitgeber (ja, das gibt es, sogar sehr oft), dann lief auch das unter dem Status "Arbeitnehmer" (s.o.).

Stefan


Dann läuft es wohl aufs zweite hinaus. Es gab kein Vertrag nachdem mein Vertrag ausgelaufen war.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
War es hingegen eine Gratisleistung für den ehemaligen Arbeitgeber (ja, das gibt es, sogar sehr oft), dann lief auch das unter dem Status "Arbeitnehmer" (s.o.).


Ein-Euro-Jobber sind keine Arbeitnehmer.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ein-Euro-Jobber sind keine Arbeitnehmer.
Und was sind sie dann? Und zwar im Sinne der Fragestellung hier?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und was sind sie dann?

Erwerbslose Langzeitempfänger von staatlicher Unterstützung in einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

wie gesagt, im Sinne der Fragestellung.
Da ist er doch einem Arbeitnehmer gleichzusetzen (mitunter noch darunter*, aber doch niemals höher).

*ich weiß nicht ob Kündigungsschutz, Sozialklauseln u.s.w. auch im vollen Umfang gelten - ist mir jetzt aber auch egal

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da ist er doch einem Arbeitnehmer gleichzusetzen

Nein, die können eben keine der üblichen Arbeitnehmerrechte geltend machen, weil sie keine Arbeitnehmer sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ja, hab' ich auch nicht behauptet.
Nochmal, im Sinne der Fragestellung, und da war der TS maximal Arbeitnehmer, und selbst der hätte kein Eigentum - oder sonst irgendwelche Rechte - an dem was er produziert (Urheberrecht weiterhin außen vor).

Wenn man es weiter führt dann gibt es auch keinen Unterschied beim Urheberrecht, wenn(!) dieses besteht dann auch bei 1-Euro-Jobbern, Praktikanten, Demo-Einreichern* u.s.w.

*z.B., wenn jemand ein mp3 zu einer Plattenfirma sendet

Ich frage mich auch (mal wieder), warum ihr so darauf rumreitet, es geht hier doch darum das er nicht besser als ein Arbeitnehmer gestellt ist, schlechter ist dann halt auch noch schlechter für ihn.
Erst wenn man zu dem Schluss käme, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeit wie beschrieben beschränken darf müsste man prüfen ob das auch für einen 1-Euro-Job gilt.

Zitat:
Nein, die können eben keine der üblichen Arbeitnehmerrechte geltend machen,
Das - Betonung auf keine - ist übrigens falsch, weißt du aber sicher selber.

Stefan

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