Hallo.
Mal folgendes Beispiel.
Jemand lädt auf Facebook, wohlgemerkt mit der Einstellung "Öffentlich" ein Bild von sich hoch und ein anderer teilt dieses Bild, also wie man es ja bei jedem Bild und Beitrag dort auf Facebook kann, auf sein Profil.
1. Ist das jetzt ein Verstoß gg das Kunsturheberschutzgesetz!? Also ich meine §32 und §33?
2. Wenn ein Bild (legal) veröffentlicht wird, steht dann Verbreiten nach Kunsturh. Gesetz, nach? Ich meine, wenn es Veröffentlicht ist, kann es ja jeder sehen, wenn ich es unter meinen Kumpel dann so verteile, ist es ja egal, da es ohnehin öffentlich einsehbar ist.
Ich meine, die Ausgangsperson hat es ja selbst auf dieser Internet Plattform öffentlich (!) zur Schau gestellt, keine Person kann es danach mehr und keine weniger sehen. Es bleibt bei den 1,1 Mrd. angemeldeten Benutzern.
Es wurden zu dem geteilen Bild keine Beleidigung, Veränderungen o.ä. hinzugefügt, das Bild wurde 1:1 so kopiert.
-- Editier von Jonny2010 am 15.01.2016 04:43
Facebook Foto teilen = Veröffentlich oder Verbreiten
15. Januar 2016
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Frage vom 15. Januar 2016 | 04:40
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Facebook Foto teilen = Veröffentlich oder Verbreiten
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#1
Antwort vom 15. Januar 2016 | 13:07
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:1. Ist das jetzt ein Verstoß gg das Kunsturheberschutzgesetz!? Also ich meine §32 und §33?
Unklar. Allerdings könnte man argumentieren, das Einstellen in Facebook sei eine konkludente Zustimmung, daß es im Rahmen der mit Facebook verbundenen üblichen Handlungen (also auch der "Teilen"-Funktion) verwendet wird. Mit Zustimmung des Abgebildeten fällt aber der Verstoß weg.
Zitat:Ich meine, wenn es Veröffentlicht ist, kann es ja jeder sehen, wenn ich es unter meinen Kumpel dann so verteile, ist es ja egal, da es ohnehin öffentlich einsehbar ist.
Verteilen des Links ist zulässig; Verteilen des Bildes an sich ist hingegen eine Vervielfältigungshandlung.
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