Fake Profil - Urheberrecht

29. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Raggi22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fake Profil - Urheberrecht

Hallo,
ich hatte auf Instagram und Tinder einen Account erstellt mit einem Fake Profil.
Das Profilbild hatte ich mir von einer anderen geklaut gehabt und habe mich unter einem anderen Namen angemeldet.

Das Profil war privat, sodass man erst mich abonnieren musste bis man die Bilder sah.
Auf Tinder hatte ich auch das geklaute Bild drine. Ich hatte mit dem Account versucht für eine Gruppe zu werben für F+ und hatte probiert dafür Geld zunehmen, um beizutreten. Es kam zu keinem Kauf oder ähnliches, also es wurden keine Gewinne erzielt.

Auf Tinder hat mich dann eine Person gemeldet, worauf mein Account bei Tinder/Instagram gesperrt wurde, es war nicht die Person von der das Bild stammt. Beide accounts wurden direkt gesperrt. Er hat geschrieben das er über Tinder meinen Standort und damit die IP-Adresse ausfündig gemacht hat und Anzeige Online erstattet hat. (Ist es wirklich möglich für einen Nutzer meine IP-Adresse herauszufinden)?

Welche Strafe erwartet mich nun? Hatte das natürlich das erste mal gemacht und das ganze ging jetzt 2 Tage lang.

Liebe Grüße
PS: Natürlich habe ich daraus gelernt!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Raggi22):
Ist es wirklich möglich für einen Nutzer meine IP-Adresse herauszufinden

Durchaus, ja



Zitat (von Raggi22):
Welche Strafe erwartet mich nun?

Prima Frage für einen Hellseher ...

Erst mal abwarten, was denn von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Raggi22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Prima Frage für einen Hellseher ...

Erst mal abwarten, was denn von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird.


Denke halt das der Verkauf auch eine Rolle spielt, auch wenn keiner stattgefunden hat.
& ob die Person von der ich das Bild geklaut habe, informiert wurde oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Raggi22):
Denke halt das der Verkauf auch eine Rolle spielt, auch wenn keiner stattgefunden hat.

Das könnte versuchter Betrug sein, auch der ist strafbar.



Zitat (von Raggi22):
ob die Person von der ich das Bild geklaut habe, informiert wurde

Wenn sie ermittelt wurde, wird man sie wohl befragen um herauszufinden ob sie den Status "Opfer" oder "Mittäter" hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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