Ist es möglich, abgemahnt zu werden (bzw. verstößt es gegen das Urheberrecht), wenn man inhaltlich das Thema aufgreift, das man in einer Fernsehsendung gesehen hat, und diesen Beitrag publiziert?
Fernsehbeiträge
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
ZitatIst es möglich, abgemahnt zu werden :
Ja. Denn in Deutschland ist es möglich, das jeder jeden wegen allem abmahnen kann.
ZitatIst es möglich, abgemahnt zu werden (bzw. verstößt es gegen das Urheberrecht), wenn man inhaltlich das Thema aufgreift, das man in einer Fernsehsendung gesehen hat, und diesen Beitrag publiziert? :
Nein.
(Klar könnte jemand versuchen, dafür eine anwaltliche Abmahnung loszuschicken. Der Anwalt wird seinen Mandanten dann aber darauf hinweisen, daß es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Würde er das nicht machen, würde sich der Anwalt dem Mandanten gegenüber schadensersatzpflichtig machen.
Weil die Abmahnung scheitert und die Kosten beim Abmahnenden hängenbleiben...
In der Praxis wird es schon an dem Punkt stoppen, wo der Anwalt von seinem Mandanten eine Vorauszahlung der Anwaltsgebühren für die Abmahnung verlangt, weil er weiß, daß er sie vom unzulässig Abgemahnten nicht kassieren können wird.)
Also: nicht vom Harry ins Bockshorn jagen lassen. ;-)
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Und noch eine dritte Meinung zum Thema:
Kommt drauf an wie dieser Beitrag von Ihnen ausgestaltet ist. Z.b. ob man fremdes Film- und oder Tonmaterial einbindet. Nebst dem Urheberrecht könnten auch Persönlichkeits- und Markenrechtsverletzungen Grund zur einer Abmahnung sein. Desweiteren kann anstelle einer Abmahnung auch direkt eine Klage ins Haus flattern.
Im Grunde aber sehe ich bei Ihrem Vorhaben kein Problem. Nur weil man ein Thema eines Fernsehbeitrages aufgreift und selbst behandelt ist keine Abmahnung oder Klage zu befürchten.
Ich würde mich halt an die wissenschaftliche Praxis halten: Quelle zitieren, dann bist du auf der sicheren Seite. Bei Fernsehsendung Titel der Sendung, Sender, Ausstrahlungsdatum.
ZitatIn der Praxis wird es schon an dem Punkt stoppen, wo der Anwalt von seinem Mandanten eine Vorauszahlung der Anwaltsgebühren für die Abmahnung verlangt, :
Da kommt es sehr auf den Gegner an, oft zahlen die das auch aus der Portokasse und versuchen durch Aufbau der Drohkulisse die Gegner zum einlenken zu bringen.
Zitatverstößt es gegen das Urheberrecht :
Nein.
Urheberrecht gibt es nur auf konkrete Werke ("die Aufnahme von Beethovens Neunter durch die Berliner Philharmoniker von 9.3.1993", "die Übertragung des Fußballspiels Bayern - Schalke vom 3.4.2022", "die Monitor-Sendung vom 1.8.1997", "das Buch 'Kieselsteine' von Gynter Gras").
Nicht auf abstrakte Informationen ("die Aufnahme ist verrauscht und uninspiriert", "Bayern gewinnt 1:0 durch ein Tor von James in der 23. Minute", "in der Sendung wurde über den AfD-Spendenskandal berichtet und ein Interview mit Hans Meier gezeigt, in dem dieser Alice Weigel als 'Schäuble 2.0' bezeichnet hat", "in dem Buch geht es um die Lebensgeschichte eines Sportreporters aus einer alternativen Realität").
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