Fernsehbeiträge

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
InfoSuche555
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernsehbeiträge

Ist es möglich, abgemahnt zu werden (bzw. verstößt es gegen das Urheberrecht), wenn man inhaltlich das Thema aufgreift, das man in einer Fernsehsendung gesehen hat, und diesen Beitrag publiziert?

Abmahnung bekommen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von InfoSuche555):
Ist es möglich, abgemahnt zu werden

Ja. Denn in Deutschland ist es möglich, das jeder jeden wegen allem abmahnen kann.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von InfoSuche555):
Ist es möglich, abgemahnt zu werden (bzw. verstößt es gegen das Urheberrecht), wenn man inhaltlich das Thema aufgreift, das man in einer Fernsehsendung gesehen hat, und diesen Beitrag publiziert?

Nein.
(Klar könnte jemand versuchen, dafür eine anwaltliche Abmahnung loszuschicken. Der Anwalt wird seinen Mandanten dann aber darauf hinweisen, daß es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Würde er das nicht machen, würde sich der Anwalt dem Mandanten gegenüber schadensersatzpflichtig machen.
Weil die Abmahnung scheitert und die Kosten beim Abmahnenden hängenbleiben...
In der Praxis wird es schon an dem Punkt stoppen, wo der Anwalt von seinem Mandanten eine Vorauszahlung der Anwaltsgebühren für die Abmahnung verlangt, weil er weiß, daß er sie vom unzulässig Abgemahnten nicht kassieren können wird.)

Also: nicht vom Harry ins Bockshorn jagen lassen. ;-)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Und noch eine dritte Meinung zum Thema:
Kommt drauf an wie dieser Beitrag von Ihnen ausgestaltet ist. Z.b. ob man fremdes Film- und oder Tonmaterial einbindet. Nebst dem Urheberrecht könnten auch Persönlichkeits- und Markenrechtsverletzungen Grund zur einer Abmahnung sein. Desweiteren kann anstelle einer Abmahnung auch direkt eine Klage ins Haus flattern.

Im Grunde aber sehe ich bei Ihrem Vorhaben kein Problem. Nur weil man ein Thema eines Fernsehbeitrages aufgreift und selbst behandelt ist keine Abmahnung oder Klage zu befürchten.

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#4
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)

Ich würde mich halt an die wissenschaftliche Praxis halten: Quelle zitieren, dann bist du auf der sicheren Seite. Bei Fernsehsendung Titel der Sendung, Sender, Ausstrahlungsdatum.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
In der Praxis wird es schon an dem Punkt stoppen, wo der Anwalt von seinem Mandanten eine Vorauszahlung der Anwaltsgebühren für die Abmahnung verlangt,

Da kommt es sehr auf den Gegner an, oft zahlen die das auch aus der Portokasse und versuchen durch Aufbau der Drohkulisse die Gegner zum einlenken zu bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von InfoSuche555):
verstößt es gegen das Urheberrecht


Nein.

Urheberrecht gibt es nur auf konkrete Werke ("die Aufnahme von Beethovens Neunter durch die Berliner Philharmoniker von 9.3.1993", "die Übertragung des Fußballspiels Bayern - Schalke vom 3.4.2022", "die Monitor-Sendung vom 1.8.1997", "das Buch 'Kieselsteine' von Gynter Gras").

Nicht auf abstrakte Informationen ("die Aufnahme ist verrauscht und uninspiriert", "Bayern gewinnt 1:0 durch ein Tor von James in der 23. Minute", "in der Sendung wurde über den AfD-Spendenskandal berichtet und ein Interview mit Hans Meier gezeigt, in dem dieser Alice Weigel als 'Schäuble 2.0' bezeichnet hat", "in dem Buch geht es um die Lebensgeschichte eines Sportreporters aus einer alternativen Realität").

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