Hallo Liebes Forum,
Ich kenne jemanden der sich in folgender Situation befindet: Person A hat Mist gebaut weshalb seine Festplatte beschlagnahmt wurde. Darauf befinden sich Massen an illegalen Downloads. Person B hat Person A die Downloads besorgt. Person A ist unter 16. Die Downloads sind wahrscheinlich älter als 4-5 Jahre . Die Festplatte wurde nicht wegen downloads beschlagnahmt. Frage:Was für eine Strafe kann man erwarten und wie teuer kann es werden? Sowohl für Person A wie auch B.
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Festplatte beschlagnahmt
24. November 2012
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Frage vom 24. November 2012 | 08:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Festplatte beschlagnahmt
Abmahnung bekommen?
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#1
Antwort vom 26. November 2012 | 11:57
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
Massen an illegalen Downloads
Geht es um Computerprogramme oder "nur" um Musik und Filme? Im letzteren Fall müßte man dem Eigentümer erst mal nachweisen, daß er diese aus einer "offensichtlich illegalen Quelle" hat. Dem kann man üblicherweise schon mit dem Argument "das habe ich von einem Verwandten" begegnen, gefolgt von "bzgl. der Frage, von welchem, berufe ich mich auf mein Aussageverweigerungsrecht".
quote:
Was für eine Strafe kann man erwarten und wie teuer kann es werden?
Problematisch würde es wohl eher, wenn die Rechteinhaber Schadensersatz verlangen. Da manche Leute (illegal beschaffte) Computerprogramme im Wert von mehreren Zigtausend Euro auf ihren Rechnern haben, könnte das wesentlich teurer werden als jede zu erwartende Geldstrafe...
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