Festplatte mit Musikdateien legal

23. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Remkoppf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Festplatte mit Musikdateien legal

Hallo,
Der Großvater von Person X ist verstorben, und war ein sehr eifriger Musiksammler. Er hinterlässt seinem Enkel, der Musik genauso mag, seine Festplatte mit tausenden von FLAC-Dateien (=verlustfreies Musikformat).

Nun könnte es aber sein, dass der Großvater von Person X viele der Dateien nun nicht selbst gerippt hat (was ja legal wäre), sondern sie von illegalen Tauschbörsen runtergeladen hat.

In diesem Szenario sei es unwahrscheinlich, dass der Download selbst (über die IP-Adresse) belangt wird.

Nun meine Frage:

Was würde passieren, wenn z.B. die Polizei während einer Hausdurchsuchung (aus irgendeinem anderen Grund) diese Festplatte beschlagnahmt, und die ganzen FLAC-Dateien als "Zufallsfund findet"?

Wird das rechtliche Folgen für Person X haben, und kann die Polizei überhaupt nachweisen, dass diese Dateien aus illegalen Tauschbörsen stammen, und nicht selbst gerippt sind?

-- Editiert von Remkoppf am 23.08.2019 13:55

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Remkoppf):
Wird das rechtliche Folgen für Person X haben, und kann die Polizei überhaupt nachweisen, dass diese Dateien aus illegalen Tauschbörsen stammen,



Zumindest ist beides theoretisch möglich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Remkoppf):
und kann die Polizei überhaupt nachweisen, dass diese Dateien aus illegalen Tauschbörsen stammen, und nicht selbst gerippt sind?


Sehr unwahrscheinlich. Selbst bei exakter Übereinstimmung mit in Tauschbörsen angebotenen Dateien beweist das noch kein unzulässiges Kopieren. Denn es gibt nun mal nur eine endliche Anzahl von Einstellungen für Audio-Konverter (erst recht bei verlustfreiem Format, wo in der Regel eine 1:1-Kopie der Quelle erfolgt), sodaß nicht auszuschließen ist, daß lediglich zufällig dieselben Einstellungen verwendet wurden wie bei dem Ersteller der illegal veröffentlichten Vorlage.

Des weiteren verlangt UrhG den Nachweis einer "offensichtlich illegal veröffentlichten Quelle". Da nicht auszuschließen ist, daß die Kopie als Quelle eine bereits digitaliserte Datei eines Freundes hatte, kann das auch nicht "jenseits begründeten Zweifels" ausgeschlossen werden. Ob jener mutmaßliche Freund die Daten unzulässigerweise aus dem Netz kopiert hat, ist irrelevant, sofern das dem Kopierenden nicht nachweislich bekannt war.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 26.08.2019 14:11

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Denn es gibt nun mal nur eine endliche Anzahl von Einstellungen für Audio-Konverter (erst recht bei verlustfreiem Format, wo in der Regel eine 1:1-Kopie der Quelle erfolgt), sodaß nicht auszuschließen ist, daß lediglich zufällig dieselben Einstellungen verwendet wurden wie bei dem Ersteller der illegal veröffentlichten Vorlage.

Von digitalen Signaturen / digitalen Wasserzeichen hat man schon gehört?
Da wirds dann eng mit dem argumentieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Auch dann müßte der StA beweisen, daß man die Daten aus einer offensichtlich illegalen Quelle geladen hat.

Erfolgte das Kopieren etwa von Freunden, ist nach §53 UrhG unerheblich, woher diese sie haben, sofern man das nicht nachweislich wußte. Freunde sind keine "offensichtlich illegale Quelle".

Bei einer sehr bekannten Musik-Plattform kann man schon seit Jahren mit einer Software sogar ohne Bezahlaccount herunterladen, wie man will. Auch dann dürfte keine "offensichtlich illegale Quelle" vorliegen. (Ob ein Kopierschutz umgangen wird, ist nur bei Computerprogrammen relevant.)

Das Faß macht kein StA auf, nur damit er am Ende eine kleine Geldstrafe aussprechen kann. Es handelt sich also um einen Mythos, daß Polizei/StA bekannt gewordene private Musiksammlungen "auf Raubkopien untersucht" werden. (Es gab ja sogar schon die Urban Legend, daß bei Polizeikontrollen auf der Straße MP3-Player konfisziert worden sein sollen.)

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