Filesharing: 300€/Lied Schadensersatz->Hausverkauf

4. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
HighTech
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Filesharing: 300€/Lied Schadensersatz->Hausverkauf

Hallo,

ich hab auf
http://www.urheberrechtsinfo.org/2010/12/wie-berechnet-sich-der-schadensersatz-lizenzanalogie/
gelesen, dass man 300€ Schadensersatz pro Lied zahlen muss, falls man beim Filesharing (Tauschbörse) erwischt wird.
Kann das sein?
Meines Wissens gibt es doch nur, wie ich sonst immer gelesen habe, 1200€ Abmahnung + strafbewährte Unterlassungserklärung.
Angenommen einer besorgt sich die TOP 100 des Monats, ein Jahr lang; das wären dann 300€ x 100 Lieder x 12 Monate = also 360.000 € Schadensersatz.
Diese Person müsste dann um den Schadensersatz zu begleichen, sein Haus, die Autos der Familie, falls Sie auf Ihn zugelassen sind verkaufen, oder falls er keines besitzt, ein Leben lang für den Urheber schufften...
Haben wir jetzt schon amerikanische Verhältnisse??

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Meines Wissens gibt es doch nur,

wieso denn "nur"? Bei 1200€ wären es doch ingesamt 1,44 Millionen €...
quote:
ein Leben lang für den Urheber schufften...

nicht den Urheber, die Urheber...schließlich sind das bis zu 1200 Urheber, denen man ihre Lieder klaut...
quote:
Diese Person müsste dann um den Schadensersatz zu begleichen, sein Haus, die Autos der Familie, falls Sie auf Ihn zugelassen sind verkaufen,

selber schuld...
quote:
Haben wir jetzt schon amerikanische Verhältnisse??

Wieso denn? Bei nur 300€ pro Diebstahl?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von HighTech am 04.12.2013 17:44

Angenommen einer besorgt sich die TOP 100 des Monats, ein Jahr lang; das wären dann 300€ x 100 Lieder x 12 Monate = also 360.000 € Schadensersatz.

Da könnte man ernsthaft darüber nachdenken sich Musik zu kaufen, oder?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HighTech
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

1. die 1200 € waren pauschal für alles gemeint. In allen filesharing Fällen hier hab ich immer nur pauschal strafen gesehen.
2. vielleicht denkst du mal über das selbst schuld nach wen dein sohn wg bewohner wlan cracker verursacher ist aber du als anschlussinhaber auf Lebenszeit ruiniert bist
3. diebstahl ist ein schaden. illegaler download nur entgangener gewinn.
4. wer tauschborsen nützt ist eh naiv oder hat noch nie zeitung gelesen...

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von HighTech am 05.12.2013 09:19

4. wer tauschborsen nützt ist eh naiv oder hat noch nie zeitung gelesen...

Es gibt auch jede Menge legale Daten, die über BitTorrent etc. verteilt werden.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HighTech
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

wenn ich mal kinder habe dann installiere ich ein vpn als Lebensversicherung

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
die 1200 € waren pauschal für alles gemeint


Wenn du glaubst, jemand wird für "ein Jahr Top Ten" nur ein einziges mal abgemahnt...

quote:
vielleicht denkst du mal über das selbst schuld nach wen dein sohn wg bewohner wlan cracker verursacher ist aber du als anschlussinhaber auf Lebenszeit ruiniert bist


Der Anschlußinhaber haftet doch gar nicht auf Schadensersatz, sondern nur auf Unterlassung.

quote:
diebstahl ist ein schaden. illegaler download nur entgangener gewinn.


Entgangener Gewinn ist kein Schaden? Die illegale Bereicherung ist kein Schaden? Die Diskussion bitte nicht schon wieder, das hatten wir schon bis zum Erbrechen.

quote:
Angenommen einer besorgt sich die TOP 100 des Monats, ein Jahr lang; das wären dann 300€ x 100 Lieder x 12 Monate = also 360.000 € Schadensersatz.


Theoretisch ja (wenn er diese auch entsprechend verbreitet).

quote:
Diese Person müsste dann um den Schadensersatz zu begleichen, sein Haus, die Autos der Familie, falls Sie auf Ihn zugelassen sind verkaufen, oder falls er keines besitzt, ein Leben lang für den Urheber schufften...
Haben wir jetzt schon amerikanische Verhältnisse??


Schön, daß du dir mal darüber klar geworden bist, was für einen Schaden das eigentlich anrichtet, wenn man sich "nur mal schnell ein paar Lieder zieht". Das wird von den "krisch allet für umme aussem Netz"-Leuten nämlich gerne vergessen.

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#7
 Von 
HighTech
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

zumindest bleiben ihm dann 1045 € netto im Monat als Pfändungsschutz
Für hartzer, rentner, 1500 € brutto jobber ist dieses urteil dann eh irrelevant da sie nicht zahlen brauchen. .

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Für hartzer, rentner, 1500 € brutto jobber ist dieses urteil dann eh irrelevant da sie nicht zahlen brauchen.


Bei einer Pfändung tauchen dann gerne noch Vermögenswerte auf, die man vielleicht beim Jobcenter nicht angegeben hat
- der Großbildfernseher oder die monatlichen Zuwendungen von der Oma. ;)

Die meisten Top-100-Runterlader haben auch in der Regel eine gute Musikanlage und einen guten PC. Die werden dann gepfändet und man darf nur ein altes Kofferradio und einen Kleinrechner behalten.

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