Hallo liebes Forum,
genauer gesagt geht es darum, dass ich in einem Forum mehrere Bilder gepostet habe ohne den Urheber gefragt zu haben. Dieser ist dort auch angemeldet und hat mich nur gebeten diese zu löschen ohne weitere Probleme oder sonstiges.
(Kenne diesen persönlich)
Ich selber kann diese Löschung nicht vornehmen, daher habe ich den Forumsbetreiber bis jetzt mehrere Male aufgefordert diese zu löschen ebenso der eigentliche Urheber. Doch auch dort keine Reaktion bisher.
Wie genau kann man jetzt weiter vorgehen ?
Liebe Grüße !
Forum reagiert nicht auf Anfragen-Bilderlöschung
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?



Dann kann nur der Urheber den Forenbetreiber auf Unterlassung in Anspruch nehmen, gerne auch mit anwaltlicher Hilfe.
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Hallo Thecat,
Also am besten der Urheber versucht es nochmal schriftlich mit einer Frist und Andeutung einen Anwalt einzuschalten sollte man seiner Aufforderung nicht nachkommen.
Grüße
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Also am besten der Urheber versucht es nochmal schriftlich mit einer Frist <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade>daher habe ich den Forumsbetreiber bis jetzt mehrere Male aufgefordert diese zu löschen ebenso der eigentliche Urheber. <hr size=1 noshade>
Eine erneute Fristsetzung ist nicht nötig, der Forenbetreiber befindet sich schon lange in Verzug.
quote:<hr size=1 noshade>Die Frage, innerhalb welcher Zeit ein Forenbetreiber auf Beschwerden reagieren muss um nicht doch haftbar zu werden, ist von den Gerichten fast nie konkretisiert worden. Einzig das Amtsgericht Winsen/Luhe hat 2005 hierzu entschieden, dass eine Frist von 24 Stunden verlangt werden kann (AZ 23 C 155/05 ). Dies gilt allgemein als anerkannt. <hr size=1 noshade>
Wenn hier schon 24 Std. als "allgemein anerkannt" gelten, dürften mehrere Tage mehr als ausreichend sein.
Zur Wahrung der Netiquette kann der eigentliche Urheber dem Boardbetreiber nochmals eine Frist setzen, nötig ist das nicht, genausogut kann eine kostpflichtige Abmahung versendet werden.
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-- Editiert spatenklopper am 18.02.2014 16:19
quote:
der Forenbetreiber befindet sich schon lange in Verzug
TE schreibt nicht, wie die Aufforderung erfolgt ist. Bei Email kann er schon den Zugang nicht beweisen.
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Wie war das mit dem Impressum?
Da müssen Adresse/Telefonnumer angegeben werden, unter denen man den Inhaber jederzeit erreichen kann und er muss darauf auch innerhalb von 24 Stunden antworten.
War da nicht irgendsowas?
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
quote:
er muss darauf auch innerhalb von 24 Stunden antworten
Das ist so pauschal falsch. Im Einzelfall kann er sich evtl. nicht darauf berufen, er habe länger als 24 Stunden für eine Reaktion (etwa das Entfernen straf- oder urheberrechtlich relevanter Inhalte) benötigt. Ein "muß antworten" gibt es aber nirgends.
Abgesehen davon, wie ich schon schrieb, ohne Beweisbarkeit wird das nichts. Bei Telefon und Email unmöglich, bei Briefpost nur per Einschreiben/Rückschein.
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In solchen Fällen sollte man immer etwas Schriftliches auf der Hand haben, also am Besten eine Fristsetzung per Einschreiben direkt vom Bildinhaber.
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"Work hard, play hard."
quote:
In solchen Fällen sollte man immer etwas Schriftliches auf der Hand haben, also am Besten eine Fristsetzung per Einschreiben direkt vom Bildinhaber.
Und auch nur der kann dann weiter vorgehen, der TE nicht.
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