Hallo,
ich bin neu hier und kenne mich leider in gar keiner Form mit dem Gesetz in Deutschland aus.
Mein Fall mag ein wenig kurios klingen, aber die komplette Hintergrundgeschichte tut hier nichts zur Sache.
Kurze Schilderung:
Meine Ex-Freundin und ich sind seit Oktober 2011 getrennt, haben beide seit Dezember 2011 neue Partner. Sie hat sich dann Ende Januar wieder bei mir gemeldet, mir in Chats, E-Mails und Videos klar signalisiert und offenbart das sie mich noch liebt. Ich bin darauf eingegangen, habe mich auf eine 2 Wöchige "Affäre mit der Ex" eingelassen, von der sogar ihre Mutter alles mitbekommen hat.
Dann bin ich "aufgewacht" habe meiner Partnerin alles gebeichtet, habe der Ex gesagt das ich keinen Kontakt mehr will, sie aber auch aufgefordert es ihm zu erzählen. Es war keine Erpressung im Spiel!
4 Wochen später, kommt meine aktuelle Partnerin vom Frauenarzt nach Hause und hatte Chlamydien, eine Krankheit bei der sowohl Mann als auch Frau unfruchtbar werden können. Zu 99% kann die Krankheit nur von der Ex kommen, da meine Partnerin erst kurz vor unserer Beziehung einen Test auf alle möglichen Sexkrankheiten gemacht hatte.
Somit habe ich die Ex erneut kontaktiert, sie darüber in Kenntnis gesetzt. Ihre Reaktion war nur "ach ja, das hatte ich auch gerade, ist nicht so wild". Ich war extrem entsetzt und habe sie daraufhin erneut dringlichst aufgefordert ihren Partner über das Betrügen zu informieren, vor allem wo jetzt so eine Zukunftsschädigende Geschlechtskrankheit im Spiel war. Von ihr kam nur dass das ihr Ding ist, ich sie in Ruhe lassen soll und ob ich denn ihr Leben zerstören wollen würde.
Ich habe dann 3 Wochen später erneut geschrieben wie widerlich ich finde dass sie allen ins Gesicht lügt und das er ein Recht hätte es zu erfahren. Daraufhin rief mich ihre Mutter an, was ich mir einbilde wer ich doch sei und wenn ich nicht aufhöre sie zu "bedrohen" würde sie mich anzeigen. Meine Reaktion war, dem aktuellen Partner von ihr alles via Facebook zu schreiben. Bis heute keine Reaktion. Dann habe ich gestern ihr neues Profilbild gesehen, in dem er ihr alles gute zum Geburtstag wünscht und alles happy aussieht. Daraus schließe ich, dass er meinen Text nicht bekommen hat, denn der wurde von mir 2 Tage vor ihrem Geburtstag an ihn geschickt.
Meine Idee ist es, ihm nun einen Brief zu schreiben, und ich würde gerne verschiedene "Beweise" ausdrucken oder digital mitgeben.
Jetzt die Frage an euch:
Darf ich Chatverläufe ausdrucken und beilegen? Darf ich Fotos und Videos die sie in seiner Wohnung aufgenommen hat und in denen sie mir ihre Liebe ausspricht als Beweis ihm in irgendeiner Form vorlegen?
Klar ist es eine gewisse Form von Rache, außer Frage, aber hier geht es auch darum das sie ihm diese Krankheiten verschweigt und ihn einer Gefahr aussetzt die ihm evtl Zukunftspläne wie Kinder zerstören könnten.
Oder auch anders gefragt, was darf ich als Beweise auf keinen Fall vorlegen? Mit welchem Beweis könnte ich mich rechtlich angreifbar machen?
Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe
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Foto & Chatverlauf als "Beweis" verwenden erlaubt?
15. April 2012
Thema abonnieren
Frage vom 15. April 2012 | 10:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Foto & Chatverlauf als "Beweis" verwenden erlaubt?
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#1
Antwort vom 17. April 2012 | 10:45
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
´´<I>Ihre Reaktion war nur "ach ja, das hatte ich auch gerade, ist nicht so wild". Ich war extrem entsetzt und habe sie daraufhin erneut dringlichst aufgefordert ihren Partner über das Betrügen zu informieren,´´</I>
Warum sollte sie den Partner über den Betrug informieren? Es reicht vollkommen, ihn mit Hinweis auf die eigene Infektion zum Arzt zu schicken!
´´<I>Klar ist es eine gewisse Form von Rache, ....</I>
Das ist Rache in Reinform.
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