Foto-Nutzung in Firmen-Newsletter und auf Website

5. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
fotografin123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Foto-Nutzung in Firmen-Newsletter und auf Website

Hallo zusammen,

ich betreibe als Privatperson eine Website auf der ich meine Fotos präsentiere (Portfolio). Nun bekam ich gestern einen Newsletter einer Firma zugeschickt, in der sie mein Foto als Teaser-Foto im Newsletter nutzen und dieses Fotoa auch mehrmals auf ihrer Website, auf Facebook etc. nutzen. Natürlich wurde ich vorher nicht informiert/gefragt.

Wie gehe ich nun am besten vor?
Der Firma eine Mail schicken und fragen was Sie mir für die Nutzung und den Versand an einen Newsletter-Abonenntenkreis von ca. 250.000 Personen bieten?

Ein Impressum habe ich auf meiner Website das besagt:

Die gezeigten Arbeiten, sowie diese Website dienen der reinen Information und dürfen ohne Genehmigung des Urhebers nicht für fremde Zwecke genutzt werden.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Zwei Möglichkeiten:
- Gleich per Anwalt abmahnen!
- Firma anschreiben und einen nachträglichen Erwerb der Nutzungsrechte, sowie eine Unterlassungserklärung über weitere unautorisierte Verweritunge für die Zukunft verlangen.

Auf keinen Fall erst ohne Anwalt anschreiben und beim Nichtnachkommen der Forderungen dann nochmal per Anwalt abmahnen, da man dann nach neuster Rechtsprechung auf den Anwalskosten sitzen blieben kann.

Wenn man erst ohne Anwalt Forderungen stellt, die dann nicht erfüllt werden, müsste man danach direkt klagen, um nicht selber die Anwaltskosten tragen zu müssen.

Persönlich würde ich bei dieser gewerblichen Urheberrechtsvertzung gleich zum spezialisierten Anwalt gehen, da eine Unterlassungserklärung verfasst und einen angemessenen Schadensersatz berechnet.
Auch handelt es sich hier nicht um einen Schüler, Rentner etc. der ausversehen ein Bild verwendet und den man sicherlich erstmal einfach drauf aufmerksam machen sollte, sondern um eine Firma, die hunderttausendfache Kopien des Werkes durch seinen Newsletter etc. verursachte und die die Rechtslage eigentlich kennen sollten.


Übrigens ist der Satz in deinem Impressum unerheblich dafür, dass deine Lichtbilder so oder so nach dem UrhG geschützt sind.
Sollte die Firma keine Urheberangaben bei den abgelichteten Bildern gemacht haben, wäre hier der Schadensersatz im Vergleich zur "normalen" unautorisierten Verwertung gar zu verdoppeln.


-- Editiert seba79 am 05.04.2012 15:08

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