Foto / Urheberrrecht , mehrere Personen

1. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
fuell92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Foto / Urheberrrecht , mehrere Personen

Hallo 123recht'ler,
Ich habe eine Frage...
Darf ich ein Foto, wenn ich eine Fußgängerzone fotografiere als Hintergrundbild für meine Homepage benutzen, oder benötige ich von jeder Person die ich fotografier eine Zustimmung?

gruss
Fuell92

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Die Ausnahmeregelungen in § 23 KUrhG könnten das erlauben. Für Fußgängerzonen gilt zwar noch nicht
"3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;"

Mögicherweise aber
"2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;"

Ob jede Person, die klagt, nur als Beiwerk erscheint, wird dann das Gericht entscheiden. Als prägnanten Fall kenne ich nur die Strandschönheit im Vorgrund, von der der Fotograf behauptet hatte, er hätte eigentlich die schöne Landschaft ... und die Dame wäre nur Beiwerk ...

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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