Foto von Facebook auf eBay

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)
Foto von Facebook auf eBay

Hallo. Ich habe eine kleine Dummheit gemacht. Leider habe ich ein Foto beim Kauf eines Sessels von einem Privatanbieter auf Facebook genutzt, um ihn auf eBay weiterzuverkaufen. Ich hatte zuvor ein ähnliches Bild gemacht, dann aber versehentlich seins genommen. Der Anbieter auf Facebook hat es gesehen und mir mit dem Rechtsweg gedroht, da ich sein Foto von Facebook genommen habe. Ich habe die Anzeige von eBay Kleinanzeigen sofort gelöscht, jedoch noch kein Kontakt zum damaligen Anbieter aufgenommen. Wie ist denn die Rechtslage? Wie verhalte ich mich am Besten?
Vielen Dank.
Sven

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

was hat denn Derjenige bei dem du das Foto so einfach geklaut hast von dir gefordert, ausser das Bild zu löschen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Nichts explizit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von TDE81):
Wie ist denn die Rechtslage?

Kurz gefasst: man hat ein Bild geklaut und unbefugt genutzt.

Der Geschädigte kann nun Nutzungsentgelt verlangen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage veranlassen



Zitat (von TDE81):
Wie verhalte ich mich am Besten?

A) schlafende Hunde sollte man nicht wecken
B) eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (sofern man seine Anschrift hat)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Erstmal vielen Dank. Ich dachte, da dieses Foto öffentlich bei FB hochgeladen wurde, gingen die Urheberrechte verloren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Urheberrechte gehen nie verloren (außer 70 Jahre nach dem Tod). Und auch die Veröffentlichung bedeutet nicht, daß damit jedermann Nutzungsrechte eingeräumt werden.

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