Fotos von Privatgrundstück veröffentlichen

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tneduts
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotos von Privatgrundstück veröffentlichen

Hallo zusammen,

ist es erlaubt, Fotos zu veröffentlichen (z. B. auf Instagram), dass auf einem frei zugänglichen Privatgrundstück gemacht wurde? Der Fotograf, der mich fotografiert hat, ist Mieter in einer der Wohnung auf dem Grundstück, die Fotos selbst wurde draußen gemacht, da sind Wege, Wiesen, Bäume usw. und mehrere Wohnhäusern. Das Grundstück ist, wie gesagt frei zugänglich, aber privat, Schilder weisen auf die beschränkte Haftung beim Betreten hin. Die im Internet veröffentlichte Hausordnung enthält kein Fotografieverbot. Ist also eine explizite Erlaubnis vom Vermieter, das ist in dem Fall das örtliche Studentenwerk, erforderlich?

Ich habe mich schon ein bisschen informiert und bin auf Paragraph 59 des UrhG gefunden und manche Leute scheinen öffentlich hier als öffentlich zugänglich zu interpretieren. Aber das Grundstück ist doch privat, daher ist mir unklar, ob ich mich darauf berufen kann oder nicht. Was vielleicht auch noch relevant ist: Auf den Bildern befinden sich Teile der Wohnhäuser im Hintergrund.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Tneduts):
Ist also eine explizite Erlaubnis vom Vermieter, das ist in dem Fall das örtliche Studentenwerk, erforderlich?


IMO nein. Gegen ein explizites Verbot dürfte man aber nicht verstoßen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Tneduts):
Fotos veröffentlichen (z. B. auf Instagram)


Was zeigen die Lichtbilder?

Zitat:
Der Fotograf, der mich fotografiert hat


Der Fotograph hat Urheberrechte, der Abgebildete Persönlichkeitsrechte.

Zitat:
Auf den Bildern befinden sich Teile von Wohnhäuser im Hintergrund.

Fotos wurden auf einem frei zugänglichen Privatgrundstück gemacht


Der URHEBERRECHTE-Inhaber an den Gebäuden hat die alleinigen Rechte an der Verwertung von Fotos der (Aussenansicht ) seiner Gebäude. Wenn die Gebäude bloß "Beiwerk" im Hintergrund sind, entfallen die Urheberrechte daran. Das Gebäude als Hauptmotiv darf genehmigungsfrei nur dann fotographiert und vermarktet werden, wenn die Fotos von ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN oder STRASSEN aus aufgenommen wurden.

Zitat:
Foto dass auf einem frei zugänglichen Privatgrundstück gemacht wurde?


Wenn auf dem Privatgrundstück Aufnahmen von dort (dauerhaft) befindlichen Sachen gemacht wurden, dann "gehört" das Fotoverwertungsrecht dem EIGENTÜMER des Grundstücks.

Zitat:
Ist also eine explizite Erlaubnis vom Vermieter, das ist in dem Fall das örtliche Studentenwerk, erforderlich?


Es bedürfte der Genehmigung des Grundstück-EIGENTÜMERS, wenn Fotos von auf seinem Grundstück befindlichen Sachen ( Parkanlagen, Gebäude, ... ) fotographiert und verwertet werden sollen.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Tneduts):

ist es erlaubt, Fotos zu veröffentlichen (z. B. auf Instagram), dass auf einem frei zugänglichen Privatgrundstück gemacht wurde?

Das hängt davon ab, wer dort was fotografiert, warum und zu welchem Zweck.
Zitat:

Der Fotograf, der mich fotografiert hat, ist Mieter in einer der Wohnung auf dem Grundstück, die Fotos selbst wurde draußen gemacht, da sind Wege, Wiesen, Bäume usw. und mehrere Wohnhäusern. Das Grundstück ist, wie gesagt frei zugänglich, aber privat, Schilder weisen auf die beschränkte Haftung beim Betreten hin. Die im Internet veröffentlichte Hausordnung enthält kein Fotografieverbot. Ist also eine explizite Erlaubnis vom Vermieter, das ist in dem Fall das örtliche Studentenwerk, erforderlich?

Sie wurden fotografiert? Dann ist das keine Frage des Urheberrechts, sondern des Persönlichkeitsrechts.
Zitat:

Ich habe mich schon ein bisschen informiert und bin auf Paragraph 59 des UrhG gefunden und manche Leute scheinen öffentlich hier als öffentlich zugänglich zu interpretieren. Aber das Grundstück ist doch privat, daher ist mir unklar, ob ich mich darauf berufen kann oder nicht. Was vielleicht auch noch relevant ist: Auf den Bildern befinden sich Teile der Wohnhäuser im Hintergrund.

Bitte erstmal eine klare und vollständige Sachverhaltsbeschreibung. (Siehe oben)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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