Hallo,
ich habe eine Frage in Bezug auf das Recht zum Fotografieren fremder Gebäude und der Veröffentlichung dieser Fotos.
Auf der Webseite unseres Betriebs stellen wir auch die Umgebung vor. Unter anderem ist dort ein selbstgenommenes Foto und ein dazugehöriger Text zu einem Schloss in der Nähe zu sehen.
Ich habe nun eine Email erhalten, in der der Eigentümer mich dazu auffordert, diesen Text und das Foto innerhalb eines 5-Tages-Frist von der Webseite zu entfernen. Eine Erlaubnis zum Fotografieren oder zur Veröffentlichung der Fotos auf meiner Webseite hatte ich nicht.
Mich interessiert nun, ob der Eigentümer verlangen kann, dass ich dieses Foto und den Text von meiner Webseite entferne.
Hat jemand eine schnelle Antwort parat?
LG
Fotos von fremden Gebäuden
13. August 2015
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Frage vom 13. August 2015 | 15:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotos von fremden Gebäuden
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#1
Antwort vom 13. August 2015 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Hat jemand eine schnelle Antwort parat? Ja. Die Veröffentlichung der Außenansicht eines Gebäudes, wie sie von einer öffentlichen Straße aus sichtbar ist, ist erlaubt (§ 59(1) UrhG ). Folglich kommt es darauf an, von wo fotografiert wurde - vom (nichtöffentlichen) Betriebsgelände oder von der Straße aus.
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