Fotos wurden nicht bezahlt - Und jetzt?

7. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
NinaFrieda
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotos wurden nicht bezahlt - Und jetzt?

Ich habe eine Frage zum Urheberrecht. Meine Ex Firma (450 Euro Job) hat mich beauftragt Fotos zu schießen. Pro Stunde wurden 9 Euro festgelegt. Ich habe viel Arbeitszeit investiert und wollte meine Stunden dann (wie immer) am Ende des Monats abrechnen. Allerdings wollen sie jetzt nicht mehr zahlen. Mir geht es hierbei nicht um das Geld, ich möchte dass sie meine Bilder nicht mehr nutzen. Sie sind auf der Website, auf Partnerwebsites, kommerziell und für Werbung in Gebrauch. Es gab KEINEN Vertrag. Ich habe Ihnen die Rechte an meinen Bildern also nie vertraglich gegeben.
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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von NinaFrieda):
Meine Ex Firma (450 Euro Job) hat mich beauftragt Fotos zu schießen. Pro Stunde wurden 9 Euro festgelegt.

Das liest sich so, als wäre man zum Fotografieren eingestellt worden?

Dann hätte der Arbeitgeber wohl die Nutzungsrechte erworben.


Steht was zu dem Thema in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von NinaFrieda):
Meine Ex Firma (450 Euro Job) hat mich beauftragt Fotos zu schießen. Pro Stunde wurden 9 Euro festgelegt.


Was denn nun? Minjob auf 450 Euro Basis? Selbstständig mit Stundensatz von 9 Euro?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von NinaFrieda):
Es gab KEINEN Vertrag. Ich habe Ihnen die Rechte an meinen Bildern also nie vertraglich gegeben.

Doch. Es gibt einen Vertrag. Einen mündlichen, ggf. einen konkludenten (durch stillschweigende Übereinkunft).

Ansonsten:

1) klären, ob hier ein angestelltes Arbeitsverhältnis (450 €-Job) vorliegt, dessen Tätigkeitsbeschreibung das Herstellen von Fotos für bestimmte Zwecke umfasst.

2) ist das der Fall, muss das vereinbarte Gehalt gezahlt werden. Ggf. Mahnbescheid und Pfändung.

3) könnte man mal zu prüfen versuchen, ob ein Gehalt von 9 €/Stunde eine "angemessene Vergütung" für die Einräumung von Nutzungsrechten darstellt oder ob hier der Urheber unangemessen benachteiligt wurde.
Der Rechtsanspruch auf "angemessene Vergütung" gemäß §32 UrhG . Ist die vereinbarte Vergütung nicht "angemessen", kann der Urheber verlangen, daß sie entsprechend erhöht wird.

Die Sachlage im beschriebenen Fall ist von beiden Seiten her mal wieder völlig verwurschelt. Der Urheber hatte keine Ahnung, was er da vereinbart hat und welche Rechte, Pflichten und Ansprüche er hat. Der Auftraggeber/Arbeitgeber hatte offenkundig genausowenig Ahnung.

Wenn man sich jetzt ernsthaft streiten will, überlässt man das deshalb am besten einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von NinaFrieda):
Meine Ex Firma (450 Euro Job) hat mich beauftragt Fotos zu schießen. Pro Stunde wurden 9 Euro festgelegt.


Was denn nun? Minjob auf 450 Euro Basis? Selbstständig mit Stundensatz von 9 Euro?

Ein 450-Euro-Job mit einem Stundenlohn von 9 Euro...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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