Herr A. gestaltet privat und ohne Gewerbliche Zwecken für ein Freund Herr. B eine Anzeige für sein Gewerbe in ein Magazin.
Diese Anzeige/Werbung erscheint in das Magazin in September 2013.
Der Konkurenz von Herrn B., Herrn X platziert jetzt in Oktober 2013 eine Anzeige in einen Magazin wo auch Herrn B.jeden Monat inseriert.
Er platziert die genau gleiche Anzeige, es hat den genauen Layout und Farben und jeder siet sofort das diese Anzeige "kopiert" ist. Nur hat Herrn X seine eigene Betriebsdaten und Info platziert und andere Bilder Benutzt und sein eigenes Logo platziert
Herrn A. ist sehr böse weil dem vom Ihm erstellte Anzeige einfach kopiert ist.
Wie kann Herrn A vorgehen gegen Herrn X?
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Frage Urheberecht
4. November 2013
Thema abonnieren
Frage vom 4. November 2013 | 14:12
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 21x hilfreich)
Frage Urheberecht
#1
Antwort vom 5. November 2013 | 12:02
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 693x hilfreich)
quote:
es hat den genauen Layout und Farben
Man wird im Einzelfall schauen müssen, ob alleine "Layout und Farben" ein urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen lassen. Die Hürde ist da recht hoch, ansonsten gäbe es nur ein Dutzend Webseiten auf der Welt (von grafisch sehr aufwendigen mal abgesehen), wenn schon "drei Spalten mit spaltenübergreifendem Schmuckbild oben drüber, Hintergrund grün, Schriftfarbe weiß, Headlines gelb" ein Urheberrecht begründen würde.
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#2
Antwort vom 6. November 2013 | 23:27
Von
Status: Legende (19237 Beiträge, 10355x hilfreich)
Wie GROC schon schrieb, müsste das Design schon als "Kunstwerk" im weitesten Sinn zu bewerten sein, damit A gegen X vorgehen könnte. Für Standard-Designs gibt es keinen Urheberschutz.
Eventuell könnte aber B nach dem UWG gegen X vorgehen, wenn X es absichtlich auf eine Verwechslung anlegt oder sonst mit seiner Anzeige auf unlautere Weise den Ruf von B ausnutzt.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
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