Hallo zusammen,
ich gebe Instrumentalunterricht und mich beschäftigt das Urheberrecht. Meine Musikschule nimmt nicht an dieser "Noten-Kopier-Pauschale" teil und deshalb investiere ich viel Zeit um den Schülern passende Bücher, in denen so gut wie alles nötige drin steht, zum Kauf vorzuschlagen. Die Schüler haben aber immer wieder Sonderwünsche oder brauchen weitere Übungen zu einem Thema (und welche Übung macht mehr Spaß als ein Lied zu spielen, das die Schwierigkeit nebenbei einübt?!).
Meine Fragen:
1. Darf ich den Text von einem Popsong aus dem Radio in Word aufschreiben, die Akkorde dazu schreiben und das dann mehrmals für verschiedene Schüler ausdrucken?
2. Darf ich ein Volkslied (z. B. Bruder Jakob) in meinem Notensatzprogramm aus dem Gedächtnis aufschreiben, evtl verschiedene eigen ausgedachte Begleitmuster dazu notieren und das dann mehrmals ausdrucken und für mehrere Schüler hernehmen?
3. Manche Seiten bieten explizit kostenlose Noten an (z.B. free-scores.com). Darf ich diese einfach für Schüler ausdrucken? Der Urheber steht ja dabei und die Nutzung ist nicht illegal.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Danke & Viele Grüße
Fragen zum Urheberrecht bei Musiknoten
24. September 2019
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Frage vom 24. September 2019 | 16:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Urheberrecht bei Musiknoten
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#1
Antwort vom 24. September 2019 | 21:19
Von
Status: Lehrling (1518 Beiträge, 668x hilfreich)
ZitatDarf ich ... Druckschriften mit Text und Akkorden eines Popsongs an Schüler verteilen? :
Hier handelt es sich um (die Verbreitung von ) Vervielfältigungen des Sprachwerks und des Musikwerks. Die Herstellung der Vervielfältigungen ist nur zum Privatgebrauch erlaubnisfrei zulässig, wobei dann für die Herstellung der Vervielfältigung beliebige Vorlagen benutzt werden dürfen ( z.B. die Rundfunk-Übertragung einer Live-Aufführung, oder die Rundfunk-Übertragung einer Wiedergabe einer Aufzeichnung einer Aufführung/Studioproduktion des Musikwerks ).
RK
#2
Antwort vom 25. September 2019 | 10:38
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitat2. Darf ich ein Volkslied (z. B. Bruder Jakob) in meinem Notensatzprogramm aus dem Gedächtnis aufschreiben, evtl verschiedene eigen ausgedachte Begleitmuster dazu notieren und das dann mehrmals ausdrucken und für mehrere Schüler hernehmen? :
3. Manche Seiten bieten explizit kostenlose Noten an (z.B. free-scores.com). Darf ich diese einfach für Schüler ausdrucken? Der Urheber steht ja dabei und die Nutzung ist nicht illegal.
ad 2.
Ja. Auf dem Lied sind alle möglichen Urheberrechte erloschen. (Deine Bearbeitung würde im übrigen ein Urheberrecht dafür bei dir begründen.)
ad 3.
Wenn die Lizenz der Seite das erlaubt *und* du dadurch keine Rechte der Urheber verletzt (nur weil "jemand" sagt, es sei erlaubt, muß dem noch nicht so sein), dann ja.
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#3
Antwort vom 25. September 2019 | 13:07
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
Ich glaube das reicht nicht ganz.Zitat:Ähnliche Fragestellungen
Imho muss man bei Noten 2 Bereiche unterscheiden:
1. Das Urheberrecht an Text und Melodie.
2. Den - besonderen - Kopierschutz für Noten (eines der wenigen auch im privaten Bereich wirkenden Kopierverbote - wobei es hier ja nicht mal privat sein soll).
Und das 2. lässt sich doch nicht einfach damit umgehen, dass man die Noten abschreibt. Oder? (wäre sonst ja die Lösung beispielsweise für viele Gesangsvereine)
Weiter muss man über das Zitaterecht (bei ganzen Songs wohl eher nicht) und möglicherweise mangelnde Schöpfungshöhe (bei trivialen Texten?) nachdenken.
Was da nun genau zum tragen kommt weiß ich aber auch nicht.
Wie ist es denn allgemein im Schulunterricht? Darf ein Lehrer einen urheberrechtlich geschützten Text als Diktat verwenden? Oder dürfen im Englischunterricht aktuelle Popsongs behandelt werden (haben wir in meiner Schulzeit wirklich mal gemacht, war sehr motivierend).
Wie ist es bei der Interpretation von Zeitungsartikeln? Wenn das verboten wäre könnte der Lehrauftrag ja gar nicht richtig erfüllt werden.
Stefan
#4
Antwort vom 25. September 2019 | 20:15
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo nochmal,
sorry, gerade erst gesehen, in meinem Betrag war das Zitat nicht richtig, es sollte
"Die Herstellung der Vervielfältigungen ist nur zum Privatgebrauch erlaubnisfrei zulässig, wobei dann für die Herstellung der Vervielfältigung beliebige Vorlagen benutzt werden dürfen"
sein.
Und zwar ging es mir in erster Linie darum, dass Noten grundsätzlich nicht kopiert werden dürfen (egal ob privat oder nicht).
Stefan
#5
Antwort vom 27. September 2019 | 11:27
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatUnd das 2. lässt sich doch nicht einfach damit umgehen, dass man die Noten abschreibt. Oder? (wäre sonst ja die Lösung beispielsweise für viele Gesangsvereine) :
Bei Noten muß man unterscheiden. Zum einen stellt die bloße Abbildung eines Werkes in Notenform ggfs. ein Werk dar. Dann wäre aber auch nur das unmittelbare Vervielfältigen (und nicht das selber Aufschreiben) unzulässig (ansonsten könnte man auf dem Wege wieder ein Urheberrecht für Mozarts Werke erlangen, wenn man dafür nur einmal Noten aufschreiben muß und dann jeden verklagen kann, der das auch tut).
Zum anderen kann eine konkrete *Bearbeitung* urheberrechtlich geschützt sein - etwa "Bachs Toccata und Fuge d-Moll für Ukulele" oder "ein neuer genialer Fingersatz für Hotel California". Das würde dann auch ein "selber genau so aufschreiben" unzulässig machen.
ZitatOder dürfen im Englischunterricht aktuelle Popsongs behandelt werden (haben wir in meiner Schulzeit wirklich mal gemacht, war sehr motivierend). :
Haben wir gemacht, allerdings wurde kein Text ausgeteilt, sondern wir bekamen das Musikvideo vorgespielt und mußten den Text selber niederschreiben.
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