Hallo und guten Tag zusammen,
ich habe bezüglich des online Drucks einige Fragen.
Die Bilder aus freien Stockplattformen darf man nur Gewerblich nutzen,
wenn man die Bilder in veränderter Form vertreibt.
Auch ist es oft ja nicht sicher dass der Veröffentlicher dieser Bilder
auch tatsächlich ein Recht auf diese Bilder hat.
Jetzt hat sich ja auch das Urheberrecht etwas geändert.
„Die „freie Benutzung" (§ 24 UrhG) wird dagegen gestrichen. Damit will der Gesetzgeber dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Juli 2019 (C-476/17 – Pelham GmbH ua/Ralf Hütter u.a. – „Metall auf Metall") Folge leisten."
Dann heißt es: …wird nun in § 23 UrhG geregelt.
Freie Benutzung bzw. wann ein neues Werk entsteht.
Und genau das würde ich gerne etwas besser verstehen.
Mir ist auch bewusst, dass es ein sehr sehr dehnbares Recht ist.
Es sehr Einzelfallabhängig ist.
Ich habe dazu mal ein paar Bilder gemacht:
https://ibb.co/WDpjhnf
Bild 01 Original
https://ibb.co/pQpjGJK
Hier „Bild 02" mit Deko und geändertem Himmel.
Ich nehme stark an das dies niemals als neues Werk gelten kann. Richtig?
https://ibb.co/7k1BvrG
In „Bild 03" wurde „Bild 02" mit einem leichten Effekt verändert?
Würde das schon reichen für ein eigenes Werk?
https://ibb.co/xsdFmVS
Bild 04 Starker Effekt
Hier das Bild mit einem starken Effekt.
Würde dies ausreichen um es als eigenes Bild ausgeben zu können?
https://ibb.co/tx0sVLX
Bild 05 Extremer Effekt
Oder muss ein Bild mindestens so extrem bearbeitet sein damit es ein neues Werk werden kann?
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier nochmal anhand eines einfachen Bildes das nur mit Effekten versehen wurde:
https://ibb.co/0ZCkKY0
Original Bild
https://ibb.co/9sf7Py8
Original unbearbeitet mit Effekt 01
https://ibb.co/3Tpm5Fv
Original unbearbeitet mit Effekt 02
https://ibb.co/PYrNQ4G
Original unbearbeitet mit Effekt 03
https://ibb.co/Y7mRsh1
Original unbearbeitet mit Effekt 04
Wie wäre es hier?
Rechtfertigen Bild Zwei, Drei und Vier ein neues Bild?
Könnte man die nun gewerblich zur Vervielfältigung nutzen?
-------------------------------------------------------------------
Wie seht ihr das ganze?
Gerne auch weiterführende Links zu Beispielen.
Finde nur Texte die immer dasselbe aussagen:
„…Schwieriges einzelfallabhängiges Thema…"
Aber auch bei diesem muss es doch irgendwo eine Grenze geben.
Damit man rechtssicher arbeiten kann.
Danke schon mal für alle eure Antworten
Gruß Klaus
Fragen zur Doppelschöpfung "Creative Commons Zero und freie CC-Lizenzen"
24. Juni 2021
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Frage vom 24. Juni 2021 | 12:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Doppelschöpfung "Creative Commons Zero und freie CC-Lizenzen"
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. Juni 2021 | 14:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein :
Gibt auch welche. Die das anders machen.
Also ich war bisher auf echt vielen. Und überall heißt es man dürfe sie nicht gewerblich für z.B. Druck nutzen ohne sie zu verändern! Eben nur für redaktionelle Zwecke gewerblich nutzen. Welche kennst du wo es anders ist?
Und jetzt?
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