Hallo und Guten Abend Forum,
ich bin kompletter Neuling und interessiere mich für die Gestaltung von Sachbüchern.
Viele Sachbücher weisen auf fremde Textpassagen im Nachtrag des Buches im Quellenverzeichnis.
Wie ist es aber mit weiterführender Literatur bzw. Fremde Links als Hinweis im Nachtrag, sind diese mit dem Urheber abzusprechen bzw. gibt es eine andere Gesetzeslage wie die Verlinkung auf der eigenen Homepage auf fremde Links?
Viele Grüße
Suse
Fremde Links in Büchern als Hinweis auf weiterführende Literatur
11. Juni 2022
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Frage vom 11. Juni 2022 | 02:39
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremde Links in Büchern als Hinweis auf weiterführende Literatur
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#1
Antwort vom 11. Juni 2022 | 10:14
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitatich bin kompletter Neuling und interessiere mich für die Gestaltung von Sachbüchern. :
Viele Sachbücher weisen auf fremde Textpassagen im Nachtrag des Buches im Quellenverzeichnis.
Das ist die Quellenangabe, die sich in einem (wissenschaftlichen) Sachbuch so gehört.
Handelt es sich um wörtliche Zitate, ist die Quellenangabe auch gesetzlich vorgeschrieben. (Ergibt sich aus §13 UrhG)
Zitat:
Wie ist es aber mit weiterführender Literatur bzw. Fremde Links als Hinweis im Nachtrag, sind diese mit dem Urheber abzusprechen bzw. gibt es eine andere Gesetzeslage wie die Verlinkung auf der eigenen Homepage auf fremde Links?
Man kann selbstverständlich auf Werke anderer Autoren verweisen. Dazu braucht man keine Erlaubnis. (Bei Verweisen auf URLs sollte man aber aufpassen, daß man nicht auf eine illegale Veröffentlichung verweist, also auf eine "Raubkopie".)
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