Freund erpresst Freund

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517249-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freund erpresst Freund

Hallo,
Ein guter Freund von mir ist an die falschen Leute gekommen und wird schon seit langem erpresst. Es begann mit "kannst du mir mal was leihen?". Dann "verkaufte" sein Freund ihm Schmuddelfilmchen welche er vorher illegal gedownloaded hatte obwohl diese die Filme gar nicht haben wollte und mit unter 18 auch noch gar nicht durfte (?). Nach dem Kauf hat er häufig gar nichts bekommen oder es ungesehen wieder gelöscht. Nun ist sein Freund angeklagt worden und verlangt von meinem Freund, dass er die Anwaltskosten trägt war er sich eigentlich gar nicht leisten kann. Leider hat er ihm das Geld immer in bar gegeben. Was können wir tun und wie ist die Rechtslage?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bei einer Erpressung bedarf es ja auch immer eines Druckmittels. Wie genau läuft das also ab?



Zitat (von go517249-97):
Was können wir tun und wie ist die Rechtslage?

Erpressung ist eine Straftat, Straftaten kann man anzeigen.
Und natürlich braucht man Erpressungen nicht nach zu geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go517249-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Freund macht meinem Freund weiß, dass er daran schuld ist, dass die Anklage gegen ihn gerichtet wurde und mein Freund hat Angst selber verklagt zu werden und am Ende noch ins Gefängnis zu gehen.

Um dem einfach nicht nachzukommen ist mein Freund leider nicht standhaft genug.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Um dem einfach nicht nachzukommen ist mein Freund leider nicht standhaft genug. Na, dann muß er halt zahlen - da hilft auch keine Rechtslage. Ihm fehlt kein Recht, ihm fehlt offenbar das Durchsetzungsvermögen - das ist aber kein juristisches Problem...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und mit unter 18 auch noch gar nicht durfte (?).
Das ist schon mal falsch, auch Unterachtzehnjährige dürfen Pornos kaufen, verboten ist nur der Verkauf. Schau dir mal den §184 StGB an.

Weiterhin ist u.U. der Download strafbar oder zivilrechtlich angreifbar* - aber das hat dein Freund ja nicht gemacht.

*ohne Upload ist das aber auch eher unwahrscheinlich

Fazit: Ich sehe gar keinen Grund für eine Erpressung, dein Freund sollte einfach den Kontakt einstellen.
Aber wichtig: Er sollte keine vorschnellen Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft machen, etwa für den Fall, dass der andere ihn bei irgendetwas mit belastet hat.

Zusatzfragen:
Woher kennen die beiden sich eigentlich?
Und was ist der Grund für die Anklage?

Stefan

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