Guten Tag,
Vorgeschichte: Ich war 3 Jahre mit meiner Freundin zusammen. Am Anfang unserer Beziehung hat Sie mir eine Figur gemalt, die mich darstellt und mir geschenkt (war ebenfalls auf einem Geschenk abgebildet).
Diese Figur habe ich auf meinem Kanal auf twitch.tv und auf einem Discord Server (beides als Logo) abgebildet. Die Figur ist schon seit über einem Jahr auf diesem Kanal - war ja auch ein Geschenk und sie hat sich darüber gefreut, dass die Figur dort zu sehen ist.
Jetzt zum Thema:
Wir wären letztes Jahr im November nach Japan geflogen. Durch die Trennung und Corona konnte der Flug nicht stattfinden. Sie hat damals das Geld an die Airline überwiesen und sie hat meinen Teil von mir erhalten.
Nachdem klar wurde, dass uns die Airline die vollen Kosten zurückerstattet, hatte ich mich bei Ihr gemeldet, ob sie mir - sobald das Geld da ist - überweisen kann. Sie reagierte auf keine Nachrichten, bis ich sie Mitte Dezember angerufen habe.
Hier hat sie mir mitgeteilt, dass das Geld schon seit zwei Wochen da ist. Sie wird mir das Geld aber nicht überweisen, solange ich nicht "Ihr Werk" aus meinem Profil lösche. Ich war erst verwirrt und habe gar nicht verstanden was sie von mir möchte... außerdem hatte es nichts mit meinem Geld zu tun. Ich verneinte erst (typische Trotzreaktion), gab dann aber nach und löschte die Figur aus allen mir bekannte Quellen! (geschah während wir telefoniert haben und sie hat es parallel überprüft)
Daraufhin hat SIe behauptet, dass ich doch die Figur wieder Online nehme sobald ich das Geld habe. Würde ich zwar nicht tun, aber ich konnte sie nicht umstimmen.
Sie hat mir dann mit einem Vertrag gedroht und ich kriege erst meine Flugkosten (wir sprechen von 620 Euro!) sobald ich diesen Vertrag unterschreibe, Ich konnte es nicht glauben und war auch etwas wütend am Telefon das es Kindergarten sei. Daraufhin hat sie einfach aufgelegt.
Nun, über 1 Monat später, habe ich mich wieder gemeldet weil nichts passiert ist.
Es kam nun zurück "Ich melde mich Freitag mit meiner Unterlassungszuschrift".
Daraufhin habe ich geantwortet, dass seit dem Telefonat jegliches Material entfernt wurde und ich auch nicht vor habe diese eine Figur noch mal Online zu nehmen.War ihr jedoch egal, sie will mir am Freitag alles zukommen lassen.
Ist das Rechtens? Sie hat nichts gegen mich in der Hand, ich habe alle Daten gelöscht (was ich meiner Meinung nach gar nicht machen müsste...) und es fühlt sich nach Erpressung an.
Es sind meine 620 Euro die sie auf dem Konto zurückhält.
Vielen Dank für eure Hilfe. Meine Idee ist einen Anwalt einzuschalten. Ich kenne mich nur mit sowas überhaupt nicht aus - ich bin kein Freund von Konfrontation und hatte noch nie so eine Situation oder einen Anwalt. Aber das geht einfach zu weit! Außerdem steht im Internet, so etwas nie ohne einen Anwalt zu unterschreiben.
Liebe Grüße
Dani
-- Editiert von NBGDani am 19.01.2021 18:14
-- Editiert von NBGDani am 19.01.2021 18:15
-- Editiert von NBGDani am 19.01.2021 18:17
-- Editiert von NBGDani am 19.01.2021 18:32
-- Editiert von NBGDani am 19.01.2021 18:34
-- Editiert von NBGDani am 19.01.2021 18:35
Freundin erpresst mich mit Unterlassungszuschrift
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Warte mal bis Freitag ab. Ich vermute heisse Luft, was die Figur angeht
Ich kenne sie gut genug das ich definitiv sagen kann, dass es keine heiße Luft ist! Dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Sie glaubt, dass sie damit im Recht ist und hat das damals am Telefon auch klar gemacht.
-- Editiert von NBGDani am 19.01.2021 18:43
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ich würde sie wegen Erpressung anzeigen.
Unterlassung gegen etwas was nirgends zu finden ist? Welcher Anwalt stellt denn eine ULE für nichts aus?
Die ULE stellt Sie aus. Sie hat ein Gewerbe und arbeitet als Art Director. Darf sie das nicht? Tut mir Leid - ich bin ziemlich unwissend in diesem Gebiet und hatte damit auch noch nie zu tun. Sie will mir ja den Vertrag aufsetzen.
-- Editiert von NBGDani am 19.01.2021 20:33
ZitatUnterlassung gegen etwas was nirgends zu finden ist? Welcher Anwalt stellt denn eine ULE für nichts aus? :
Jeder der sich einigermaßen mit der Materie auskennt.
Zitatund mir geschenkt :
Wie genau könnte man das beweisen?
Zitat:
Wie genau könnte man das beweisen?
Das ist das Problem. Sie könnte auch einfach lügen.
Die Figur ist auf einem Geschenk ausgedruckt drauf geklebt.
Sie kann natürlich behaupten, dass ich die Figur ausgedruckt und darauf geklebt habe. Wie soll ich es beweisen? Sie hat es mir damals in unseren eigenen vier Wänden gegeben. Meine Familie kennt das Geschenk, aber ob Zeugen helfen...
Das Bild ist nirgends mehr zu finden. Ich möchte nur mein Geld, habe kein Bedarf daran dieses Bild noch zu verwenden, es ist mir egal - darum ist es auch irrelevant ob es eine Schenkung war. Jedoch sehe ich nicht ein, etwas zu unterschreiben, dass mich "abmahnt" und mir auch noch Bußgeld bei Verstoß kostet - davon abgesehen, dass ich es vor einem Monat, nachdem sie es aus heiterem Himmel gefordert hat, direkt gelöscht habe und das noch während dem Telefonat. Sie hatte es sogar parallel überprüft.
-- Editiert von NBGDani am 19.01.2021 20:58
Zitat:
Vorgeschichte: Ich war 3 Jahre mit meiner Freundin zusammen. Am Anfang unserer Beziehung hat Sie mir eine Figur gemalt, die mich darstellt und mir geschenkt (war ebenfalls auf einem Geschenk abgebildet).
Also ist sie die Urheberin der Zeichnung.
Zitat:Diese Figur habe ich auf meinem Kanal auf twitch.tv und auf einem Discord Server (beides als Logo) abgebildet. Die Figur ist schon seit über einem Jahr auf diesem Kanal - war ja auch ein Geschenk und sie hat sich darüber gefreut, dass die Figur dort zu sehen ist.
Dafür braucht es die Erlaubnis der Urheberin.
Zitat:
Hier hat sie mir mitgeteilt, dass das Geld schon seit zwei Wochen da ist. Sie wird mir das Geld aber nicht überweisen, solange ich nicht "Ihr Werk" aus meinem Profil lösche.
Das "Werk" ist ein Werk (die nötige Schöpfungshöhe setzte ich jetzt erstmal voraus). Und dafür gilt ganz klar.
§ 44 UrhG Veräußerung des Originals des Werkes
(1) Veräußert der Urheber das Original des Werkes, so räumt er damit im Zweifel dem Erwerber ein Nutzungsrecht nicht ein.
(2) Der Eigentümer des Originals eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes ist berechtigt, das Werk öffentlich auszustellen, auch wenn es noch nicht veröffentlicht ist, es sei denn, daß der Urheber dies bei der Veräußerung des Originals ausdrücklich ausgeschlossen hat.
"Veräußerung" umfasst hier auch "Schenkung". Die Nutzung auf einer Internetseite ist eine Veröffentlichung, keine öffentliche Ausstellung.
Sollte es kein "Original" sein, sondern eine Kopie, ist es noch restriktiver, dann gibt es nicht mal das Ausstellungsrecht.
Zitat:
Ich war erst verwirrt und habe gar nicht verstanden was sie von mir möchte... außerdem hatte es nichts mit meinem Geld zu tun. Ich verneinte erst (typische Trotzreaktion), gab dann aber nach und löschte die Figur aus allen mir bekannte Quellen! (geschah während wir telefoniert haben und sie hat es parallel überprüft)
Daraufhin hat SIe behauptet, dass ich doch die Figur wieder Online nehme sobald ich das Geld habe. Würde ich zwar nicht tun, aber ich konnte sie nicht umstimmen.
Da werden jetzt zwei verschiedene Ansprüche miteinander vermengt.
Zitat:Sie hat mir dann mit einem Vertrag gedroht und ich kriege erst meine Flugkosten (wir sprechen von 620 Euro!) sobald ich diesen Vertrag unterschreibe, Ich konnte es nicht glauben und war auch etwas wütend am Telefon das es Kindergarten sei. Daraufhin hat sie einfach aufgelegt.
Eigentlich braucht sie gar keinen Vertrag, weil die Veröffentlichung ohne ihre Erlaubnis sowieso unzulässig ist.
Ein "Pfandrecht" zur Erzwingung einer Unterlassungserklärung ist meines Wissens aber nicht möglich.
Zitat:Meine Idee ist einen Anwalt einzuschalten.
Kann man machen, aber sinnvoller ist es, einfach schriftlich das zu bestätigen, was sowieso vom Gesetz so bestimmt ist, nämlich daß man die Zeichnung nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Urheberin veröffentlichen oder verbreiten wird, und gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß man die 620€ auch gerichtlich eintreiben kann...
Davon haben beide Seiten mehr als wenn sie zwei Anwälte glücklich machen.
Ok, alles verständlich.
Ich setze ihr ein schrieben auf das ich die Werke nicht benutze und unterschreibe es. Das ist noch OK für mich. Eine ULE (und sie wird darauf bestehen) werde ich nicht unterzeichnen.
Was ich nicht verstehe - sie kann doch gar nicht im Recht sein das zu tun :
Sie hat mir erlaubt die Grafiken zu benutzen. Vor einem Monat hat sie es mir telefonisch untersagt und ich habe sie direkt überall gelöscht (davor war nie die Rede davon) - direkt beim Telefonat. Trotzdem will sie mir 1 Monat später einer ule zukommen lassen bevor sie mir mein Geld gibt. Ich möchte und werde die Grafik auch nie wieder verwenden, wie bereits mehrfach bei ihr erwähnt.
Wie soll das bitte vor Gericht Standhalten?
-- Editiert von NBGDani am 20.01.2021 07:57
Ist das ok oder schneide ich mir damit ins eigene Fleisch?
"Ich, XXX, Geb. XXX bestätige hiermit schriftlich, dass ich die Zeichnungen von XXX (XXX) nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Urheberin veröffentliche oder verbreite.
Nach dem Telefonat mit XXX am 16.12.2020 und dem ausdrücklichen Wunsch, die Werke aus dem Internet zu nehmen, habe ich unverzüglich die Bilder von XXX auf allen mir bekannten Quellen entfernt.
Gleichzeitig möchte ich darum bitten, die mir zustehenden 610,00 € unserer rückerstatteten Reise von Japan Airlines zeitnah an mein Konto zu überweisen. Die Daten liegen Frau XXX vor."
Bin immer noch verwirrt warum ich überhaupt klein bei gebe... die Daten sind seit einem Monat aus dem Internet - sie hat es nicht mal geprüft, sie will mir nur eins rein drücken... Aber ich habe keine Lust mich mit einem Anwalt zu bekriegen...
Liebe Grüße
Aufgrund dessen hier
ZitatDie Figur ist schon seit über einem Jahr auf diesem Kanal - war ja auch ein Geschenk und sie hat sich darüber gefreut, dass die Figur dort zu sehen ist. :
würde ich doch eigentlich davon ausgehen, dass die Urheberin ursprünglich ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt hatte? Vielleicht aufgrund § 44 UrhG nicht direkt bei der "Veräußerung", aber im Anschluss gab es ja offensichtlich noch weitere Kommunikation über die erlaubten Nutzungsarten.
Da sie der weiteren Nutzung nach der Trennung nun widerspricht und man sie im Rahmen der Möglichkeiten bereits eingestellt hat, sehe ich keinen Grund diesbezüglich irgendetwas zu unterschreiben. Weder etwas selbst Verfasstes, noch eine ULE. Insbesondere könnte auch eine selbst verfasste Erklärung ja nur für die Zukunft gelten, da man die Zeichnung ja bereits (wohl mit Einverständnis) im Internet veröffentlicht hat und sich dies hinterher nunmal nicht mehr ungeschehen machen lässt.
Wenn man trotzdem ein Schreiben aufsetzen möchte, dann doch eher wegen der Rückzahlung. Hier kann man zwar "bitten", obwohl ich in dieser Situation etwas bestimmter formulieren würde. Ausserdem ist eine "zeitnahe" Frist praktisch gar keine Frist, lieber konkret mit Datum oder Zeitablauf formulieren.
Die versuchte Nötigung kann man sicherlich zur Anzeige bringen. Allerdings hat man ja bislang nichts Schriftliches was einen Nötigungsversuch darstellen / beweisen könnte. Und unbelegte Vorwürfe gegen die Ex-Partnerin im Zusammenhang mit einer unschönen Trennung könnten vor Gericht schnell ein Glaubwürdigkeitsproblem bekommen...
Ich würde, wenn das Verhältnis zerrüttet ist, das völlig anders angehen.ZitatIst das ok oder schneide ich mir damit ins eigene Fleisch? :
Ich würde nun bei der Polizei eine Anzeige wegen Erpressung aufgeben.
Es gibt kein Bild welches du unerlaubterweise veröffentlichst, auf der anderen Seite erpresst dich deine Freundin mit einer substanzlosen Unterlassungserklärung.
Zitatauf der anderen Seite erpresst dich deine Freundin mit einer substanzlosen Unterlassungserklärung. :
Nicht zu vergessen das sie ihm Geld vorenthält das mit der Sache rein gar nichts zu tun hat.
@Antananarivo85: Vielen Dank für deine Hilfe.
Das Recht zur Nutzung der Grafiken hat sie mir auch mündlich gegeben. Das Geschenk und die Figur war von 2016. Seit dem tümpelte das Bild im Infotext rum, bis sie mich nun plötzlich ermahnt hat, die Bilder mit der Figur zu löschen und mir erst dann mein Geld zu geben.
Nach dem Telefonat habe ich so gründlich wie möglich alle Bilder gelöscht.
Darunter zählen auch VODs auf Twitch (alte Videoaufzeichnungen von vor Monaten) die ich deaktiviert bzw. unsichtbar gestellt habe, bei der die Figur irgendwie zu sehen sein könnte.
Geprüft hat sie das wohl nicht. Allein aus diesem Grund fühle ich mich etwas verarscht.
Sobald etwas schriftliches von ihr vorliegt, werde ich mir überlegen wie ich weiter an die Sache gehe. Ich wollte mir einfach ein paar Meinungen einholen... da ich mit dem Thema etwas alleine da stehe.
@Laie: Danke für deine Antwort.
Da hast du Recht, ich möchte jedoch nicht so weit gehen. Das Streitthema ist völlig unnötig und deshalb hoffe ich, dass sie zur Vernunft kommt. Es geht hier um ein kleines Chibi-Männchen, welches keinerlei Wert hat.
Damit ihr mal vor Augen habt, um welche Art von Bild es sich handelt - hier ein vergleichbares Beispiel aus dem Internet:
Klick
Dann werde ich vorerst gar nichts an Sie schicken und abwarten, was am Freitag raus kommt. Ich halte euch auf dem laufenden.
Danke euch und liebe Grüße
-- Editiert von NBGDani am 20.01.2021 14:35
Zitat:
Was ich nicht verstehe - sie kann doch gar nicht im Recht sein das zu tun :
Sie hat mir erlaubt die Grafiken zu benutzen.
Davon steht im EP kein Wort. Dort steht, daß sie eine gemalte Figur verschenkt hat. Von der Einräumung von Nutzungsrechten ist nirgendwo die Rede.
Sollte das mündlich geschehen sein, hätte man ein Nachweisproblem. Es sei denn, es gäbe Zeugen dafür.
Wie ich schon oben schrieb: der Umstand, daß das Original (oder eine Kopie) der Zeichnung verschenkt wurde, gibt dem Eigentümer dieser Zeichnung kein Nutzungsrecht. Das muss schon ausdrücklich extra vereinbart werden.
Zitat:
Vor einem Monat hat sie es mir telefonisch untersagt und ich habe sie direkt überall gelöscht (davor war nie die Rede davon) - direkt beim Telefonat. Trotzdem will sie mir 1 Monat später einer ule zukommen lassen bevor sie mir mein Geld gibt. Ich möchte und werde die Grafik auch nie wieder verwenden, wie bereits mehrfach bei ihr erwähnt.
Wie soll das bitte vor Gericht Standhalten?
Da bereits einmal ohne Erlaubnis genutzt (veröffentlicht) wurde, wird ein Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit von Wiederholungsgefahr ausgehen. Auf jeden Fall ist die Forderung nach einer Unterlassungsverpflichtung gerechtfertigt. Die darf bloß nicht mit der Geldforderung vermengt werden, das muss man schon sauber getrennt halten.
ZitatAufgrund dessen hier :
ZitatDie Figur ist schon seit über einem Jahr auf diesem Kanal - war ja auch ein Geschenk und sie hat sich darüber gefreut, dass die Figur dort zu sehen ist. :
würde ich doch eigentlich davon ausgehen, dass die Urheberin ursprünglich ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt hatte?
Wie kommen Sie auf das schmale Brett?
Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, daß mit der Eigentumsübertragung am Original keine Einräumung von Nutzungsrechten verbunden ist.
Zitat:
Vielleicht aufgrund § 44 UrhG nicht direkt bei der "Veräußerung", aber im Anschluss gab es ja offensichtlich noch weitere Kommunikation über die erlaubten Nutzungsarten.
Das lässt sich dem EP nicht entnehmen. Und es wäre auch kaum nachweisbar.
Zitat:Ich würde, wenn das Verhältnis zerrüttet ist, das völlig anders angehen.ZitatIst das ok oder schneide ich mir damit ins eigene Fleisch? :
Ich würde nun bei der Polizei eine Anzeige wegen Erpressung aufgeben.
Es gibt kein Bild welches du unerlaubterweise veröffentlichst, auf der anderen Seite erpresst dich deine Freundin mit einer substanzlosen Unterlassungserklärung.
Die Forderung nach einer Unterlassungsverpflichtung ist nicht "substanzlos". Aus dem Umstand allein, daß in der Vergangenheit unberechtigt genutzt wurde, ergibt sich schon ein Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung. Das ist gängige Rechtsprechung, die Rechtsverletzung muss nicht fortgesetzt werden, damit der geschädigte Urheber einen solchen Anspruch hat.
Mit Erpressung hat das auch nichts zu tun, auch nicht mit Nötigung.
"Erpressung" (§253 StGB):
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier findet keine unberechtigte Bereicherung statt, hier wird versucht, einen Rechtsanspruch durchzusetzen und die Gegenseite daran zu hindern, eventuell weiter eine Rechtsverletzung zu begehen. Das ist nicht rechtswidrig, ein geschädigter Urheber darf selbstverständlich die Abgabe einer solchen Unterlassungsverpflichtung verlangen.
Das mit der Begleichung einer Forderung der Gegenseite zu verknüpfen ist m.A.n. zivilrechtlich so nicht haltbar, aber es ist nicht strafbar.
Es ist auch keine "Nötigung" (§240 StGB), denn es ist keine rechtswidrige Drohung, mit einer legitimen rechtlichen Maßnahme zu drohen oder die Erfüllung eines berechtigten Anspruchs zur Voraussetzung zu machen, seinerseits einen Anspruch der Gegenseite zu erfüllen.
Kunde zu Handwerker: "Ich zahle Ihre Rechnung erst, nachdem Sie Ihren Firmenwagen von meinem Grundstück entfernt haben." Ist keine Nötigung und keine Erpressung. Wäre aber zivilrechtlich m.A.n. vor Gericht auch nicht haltbar. Das muss man schon trennen.
Zitat@Antananarivo85: Vielen Dank für deine Hilfe. :
Das Recht zur Nutzung der Grafiken hat sie mir auch mündlich gegeben.
Und das kann man gerichtsfest beweisen?
Zitat:Das Geschenk und die Figur war von 2016. Seit dem tümpelte das Bild im Infotext rum, bis sie mich nun plötzlich ermahnt hat, die Bilder mit der Figur zu löschen und mir erst dann mein Geld zu geben.
Spielt urheberrechtlich alles keine Rolle.
Zitat:Nach dem Telefonat habe ich so gründlich wie möglich alle Bilder gelöscht.
Darunter zählen auch VODs auf Twitch (alte Videoaufzeichnungen von vor Monaten) die ich deaktiviert bzw. unsichtbar gestellt habe, bei der die Figur irgendwie zu sehen sein könnte.
Geprüft hat sie das wohl nicht.
Muss sie auch nicht. Allein der Umstand, das widerrechtlich genutzt wurde, berechtigt zur Forderung nach einer Unterlassungsverpflichtung.
Allein aus diesem Grund fühle ich mich etwas verarscht.
Sobald etwas schriftliches von ihr vorliegt, werde ich mir überlegen wie ich weiter an die Sache gehe. Ich wollte mir einfach ein paar Meinungen einholen... da ich mit dem Thema etwas alleine da stehe.
@Laie: Danke für deine Antwort.
Da hast du Recht, ich möchte jedoch nicht so weit gehen. Das Streitthema ist völlig unnötig und deshalb hoffe ich, dass sie zur Vernunft kommt. Es geht hier um ein kleines Chibi-Männchen, welches keinerlei Wert hat.
Zitat:Damit ihr mal vor Augen habt, um welche Art von Bild es sich handelt - hier ein vergleichbares Beispiel aus dem Internet:
Klick
Ohne jeden Zweifel eine urheberrechtlich geschützte Zeichnung im Sinne von §2 UrhG.
Auch eine Vielzahl an Posts vom selben User bedeuten nicht, dass die darin geäußerte Meinung zutreffender ist als z.B. ein einziger Einzeiler von einem anderen User. @NGBDani: Nicht verunsichern lassen, ruhigen Kopf bewahren und zunächst abwarten was da kommt. Nicht kopflos irgendwelche Dinge unterschreiben!
Wie bereits mehrfach angeraten wurde, sollte man die Streitigkeiten über die Zeichnung und die Rückzahlung des Geldes nicht miteinander vermengen, da sie nichts miteinander zu tun haben.
Wäre ich in dieser Situation und hätte kein Interesse mehr das Verhältnis zur Ex-Freundin zu retten, würde ich einen kurzen und bestimmten Brief verfassen, in welchem unter angemessener Fristsetzung die Rückzahlung des Betrages gefordert wird. Versenden per Einwurfeinschreiben (Zustellnachweis!) und dann bis Fristablauf die Füsse still halten.
Wegen der ULE ist ja zunächst noch nichts Schlimmes passiert, es gab zwei unschöne Telefonate aber noch nichts Handfestes / Schriftliches. Ich würde auch eher zu heisser Luft tendieren und vermuten, dass da nichts kommt, aber ich kenne halt die Ex-Freundin auch nicht. Auf keinen Fall sollte unüberlegt unterschrieben werden, was einem da ggf. doch noch an Vertragswerk ins Haus flattert.
Auch eine mündliche Zustimmung zur Verwendung der Zeichnung im Internet räumt ein entsprechendes Nutzungsrecht ein, ein schriftlicher Vetrag ist nicht notwendig. Wurde ein solches Nutzungsrecht mündlich eingeräumt (wie vom TE geschildert), liegt keine widerrechtliche Nutzung vor und es besteht auch kein Anspruch auf eine ULE. In der jetzigen Situation wäre es natürlich besser eine schriftliche Nutzungserlaubnis in der Hand zu haben, eben gerade weil mündliche Aussage später schlecht gerichtsfest zu beweisen sind.
Sollte die Ex eine ULE tatsächlich gerichtlich durchsetzen wollen, sähe es wohl leider erstmal nicht so gut aus. Man hätte dann zwar nichts unrechtes getan, allerdings könnte man dies schwer gerichtsfest beweisen. Ich würde mir aber jetzt noch nicht den Kopf drüber zerbrechen, im Fall der Fälle könnte man sich immernoch überlegen ob und wie man ggf. mithilfe von Zeugen die mündliche Nutzungserlaubnis glaubhaft machen kann. Vielleicht hat man aber auch keine Lust auf Rechtsstreitigkeiten und es wäre für einen doch irgendwie akzeptabel, eine sorgfältig geprüfte und angemesse ULE zu unterzeichnen obwohl kein Rechtsanspruch darauf bestünde.
Zur Frage der Strafbarkeit: Eine Erpressung ist hier in keinster Weise ersichtlich. Eine versuchte Nötigung hingegen liegt nicht allzu fern: Sollte ein Nutzungsrecht eingeräumt worden sein, ist der Versuch einer Nötigung bereits verwirklicht, da kein Anspruch auf eine ULE besteht. Da alles aber nur mündlich stattgefunden hat, wird da strafrechtlich nichts zu holen sein. Beweisprobleme halt. Darüber hinaus käme es für eine mögliche zukünftige Strafbarkeit auf den Inhalt der von der Ex-Freundin ggf. verfassten ULE an. Sollte darin auch nur eine einzige (Teil)-Forderung zu finden sein, die über den evtl. festzustellenden rechtlichen Anspruch der EX hinausgeht, wären wir wieder bei versuchter Nötigung, sollte die Rückzahlung des Geldes weiterhin mit der Unterschrift unter den vorgelegten Vertrag verbunden werden.
ZitatDa bereits einmal ohne Erlaubnis genutzt (veröffentlicht) wurde, wird ein Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit von Wiederholungsgefahr ausgehen. Auf jeden Fall ist die Forderung nach einer Unterlassungsverpflichtung gerechtfertigt. Die darf bloß nicht mit der Geldforderung vermengt werden, das muss man schon sauber getrennt halten. :
Das Bild ist seit über einem Jahr Online - noch als wir zusammen waren. Die Figur gehörte, als wir noch zusammen waren, mir. Ich durfte sie benutzen. Wenn ich ohne Erlaubnis lese kann ich nur schmunzeln. Sorry. Hier ist gar nichts gerechtfertigt. Das ist einfach eine typische Trotzreaktion ohne Sinn und Zweck.
Ich warte ab und gebe bescheid, sobald ich wirklich eine Unterlassungserklärung vorliegen habe.
Es gibt noch einige Punkte die ich hier gar nicht angeschnitten habe, da es sonst einfach zu viel wäre.
Das mir die mündliche Erlaubnis nichts bringt ist mir bewusst.
Vielleicht auch wichtig zu erwähnen:
Sie hat mir sogar meinen Header (Banner) für meinen Twitch Kanal mit meinen wöchentlichen Online-Zeiten angefertigt. Dort ist die Figur ebenfalls groß und breit zu sehen. Diesen Banner hat sie mir ausschließlich für meinen Twtich-Kanal angefertigt. Also soviel dazu...
Aber auch hier gilt - Sie kann einfach behaupten, dass sie den Banner nicht gemacht und ich hätte Unrechtmäßig das Bild verwendet.
Egal wie man es dreht und wendet - sie liegt nicht im Recht, ich kann aber nicht viel dagegen machen da man alles so hindrehen kann das ich der "schuldige" bin. Das habe ich nun verstanden.
Meine Idee - sollte es wirklich (und ich hoffe es nicht) so weit kommen:
Ich spalte das Thema Geld und Bild.
Ich unterschriebe die ULE nicht. Dann soll sie micih anzeigen.
Ich hole mir externe Hilfe um mein Geld "einzutreiben".
Das ist der status quo.
-- Editiert von NBGDani am 22.01.2021 13:30
Update:
Sie hat mir heute die Hälfte überwiesen.
Warum nur die Hälfte ist mir ein Rätsel. Geldprobleme sind es definitiv nicht - das weiß ich..
Naja - mal schauen was noch kommt.
Grüße
Muss man sich natürlich auch überlegen, ob ihr nun beide eventuell einen Anwalt einschaltet und im Grunde wegen so einem "Kinderkram" (bzw. bei so einer klaren Sache) eventuell noch vor Gericht zieht.
Ihr wart anscheinend kürzlich noch in einer Beziehung und deine Ex-Freundin ist aus irgendwelchen Gründen noch sauer und möchte dich anscheinend etwas ärgern. Zur Unterlassungserklärung wurde ja schon ausführlich geschrieben, bzgl. des Geldes würde ich sachlich argumentieren, notfalls etwas warten, einen Anwalt kannst du immer noch einschalten. Ich würde es erstmal deeskalierend versuchen, ansonsten denkt man sich eventuell in ein paar Monaten "war doch alles extrem unnötig". So eine Anzeige kann auch schnell mal eine größere Sache werden und bei Beziehungsgeschichten folgt dann nicht selten aus Rache eine oder mehrere Gegenanzeigen. Also meine Empfehlung wäre bei so Beziehungsgeschichten Anwalt / Anzeigen nur wenn es nicht anders geht.
ZitatUpdate: :
Sie hat mir heute die Hälfte überwiesen.
Warum nur die Hälfte ist mir ein Rätsel. Geldprobleme sind es definitiv nicht - das weiß ich..
Naja - mal schauen was noch kommt.
Grüße
Weil ihr vermutlich langsam auch klar wird, dass das Ganze im Grunde ziemlich unnötig ist, die wird schon noch zur Vernunft kommen. Bei Frauen dauert das manchmal etwas länger.
-- Editiert von crofan am 22.01.2021 19:15
ZitatWie bereits mehrfach angeraten wurde, sollte man die Streitigkeiten über die Zeichnung und die Rückzahlung des Geldes nicht miteinander vermengen, da sie nichts miteinander zu tun haben. :
Richtig - dummerweise hat die Ex das aber bereits gemacht ...
Vorab: Die Grafiken sind seit über einem Monat entfernt worden!
Und nun...
1. Abmahnung zum Unterschreiben
"Unter dem Link XXX befinden sich Illustrationen von mir.
Die Illustrationen wurden ohne mein Wissen verwendet und modifiziert ohne
dass ich mein Einverständnis dazu erklärt habe. Sie sind daher zur
Verwendung der Illustrationen nicht berechtigt. Die Nutzung der Illustrationen
stellt einen unzulässigen Eingriff in mein durch § 823 BGB, 22 KUrhG
geschütztes Persönlichkeitsrecht dar.
Ich fordere Sie daher auf, die Illustrationen unverzüglich, spätestens bis zum
05.02.2021 von der Website, auf anderen Plattformen, Ihrem Rechner und
ggf. Merchandise zu entfernen. Ferner fordere ich Sie auf, die beigefügte
Unterlassungserklärung bis zum 05.02.2021 unterzeichnet an mich
zurückzusenden.
Sollte der Inhalt nicht binnen der genannten Frist entfernt sein und/oder die
Unterlassungserklärung nicht rechtzeitig vorliegen, werde ich einen Anwalt
mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen."
2. Unterlassungserklärung
"
Hiermit verpflichtet sich XXX; XXX gegenüber XXX, bei
Meidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall von XXX festzusetzen
und deren Angemessenheit gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist,
es zu unterlassen, Illustrationen von XXX ohne Ihre Zustimmung öffentlich zugänglich zu machen und/oder machen zu lassen"
3. Verpflichtung zur Löschung gemäß § 35 Abs. II BDSG
"auf der von Ihnen betriebenen Internetseite XXX sind
personenbezogene Daten von mir zu sehen/lesen, die bei Ihnen gespeichert
sind. Für diese Speicherung besteht keine Rechtsgrundlage bzw. die
Speicherung ist nicht mehr erforderlich.
Es geht im Detail um diese Illustrationen und deren modifizierungen:
Ich bitte Sie, die genannten Daten bis zum 05.02.2021 aus Ihrem
Internetauftrit zu löschen, damit sie nicht mehr per Internet für die
Öffentlichkeit aufrufbar sind. Zudem bitte ich Sie, darauf hinzuwirken,
dass die Inhalte nicht mehr über die Cache-Funktion einschlägiger
Suchmaschinen erreichbar sind."
Die Bilder sind - wie gesagt - schon ewig gelöscht.
Wenn ich auf Google "XXX" eingebe, kommt noch ein Bild - ich kann es aber nicht melden oder löschen. Das Bild ist mit dem Twitch Account verlinkt - keine Ahnung, wie Google auf das Bild kommt - da dieses bereits seit mehreren Wochen ersetzt wurde.
EDIT: Ich bin gerade dabei, auf Google Anträge zu stellen, damit die Bilder dort gelöscht werden. Google ist wohl einfach viel zu langsam.
Grüße
-- Editiert von NBGDani am 24.01.2021 19:22
Ach und ja - Sie lügt. Sie gibt sogar ein Bild an mit einem "Offline" Screen der ganz offensichtlich Sie und mich zusammen darauf zeigen. (Als Chibi-Figur). Dieser Screen wurde extra für meinen Twitch Kanal angefertigt! Lustigerweise habe ich diesen schon ewig nicht mehr Online... irgendwann 2017 rausgenommen und ersetzt.
EDIT: Ich bin etwas verzweifelt. Was im Internet landet ist im Internet. Wie soll ich das alles rausbekommen? Die Figur war immer leicht in meinem Layout zu sehen.. ich habe alle Videos gelöscht, trotzdem findet man über externe Seiten Clips, Videos. Keine Ahnung wo und wie das alles gespeichert wird. Dabei hat sie mir erlaubt die Figur zu benutzen. Oh man
-- Editiert von NBGDani am 24.01.2021 19:50
-- Editiert von NBGDani am 24.01.2021 20:08
Moment - ich habe ein Bild von der Gamescom in der wir beide mit einem Selfie abgebildet sind und ich mein Twitch Tshirt an habe, bei dem die Figur auch zu sehen ist
Hilft das?
ZitatWenn ich auf Google "XXX" eingebe, kommt noch ein Bild - ich kann es aber nicht melden oder löschen. :
Melden kann man es, löschen kann es nur google.
Im übrigen dürfte es die Gute nicht sonderlich begeistern, ihren Namen hier zu finden ...
Die Unterlassungserklärung halte ich für zu umfassend, da man die externen Seiten nur scher bis gar nicht zur Löschung bewegen kann.
Hä wo? Ich habe alles mit "XXX" ersetzt und bin den text drei mal durch - finde ihn immer noch nicht.
-- Editiert von NBGDani am 24.01.2021 21:05
ZitatHä wo? :
Rote Marke - aber inzwischen hast Du es wohl gemerkt und gelöscht
Zitat2. Unterlassungserklärung :
"
Hiermit verpflichtet sich XXX; XXX gegenüber XXX, bei
Meidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall von XXX festzusetzen
und deren Angemessenheit gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist,
es zu unterlassen, Illustrationen von XXX ohne Ihre Zustimmung öffentlich zugänglich zu machen und/oder machen zu lassen"
Wow, hatte es um 19:21 editiert und du hast um 21:00 geantwortet... deshalb war ich sehr verwundert, dass du es gesehen hast.
@Harry: Danke für die Diskretion
ZitatWow, hatte es um 19:21 editiert und du hast um 21:00 geantwortet... deshalb war ich sehr verwundert, dass du es gesehen hast. :
Ja, der Cache ... auch hier ein Effekt, nicht nur bei Bildern.
Und jetzt?
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