Hallo zusammen,
ich habe erst kürzlich einen Beitrag gepostet und bin jetzt noch immer an der Sache dran. Mein erster Beitrag war aber sehr spezifisch gehalten und es ging um ein konkretes Vergleichsangebot. Dieser hier ist allgemein und befasst sich mit der dahinter stehenden Problematik. Ich hoffe, mir wird verziehen :-)
Also: Ich habe vor einiger Zeit auf meinem Blog zum Zwecke der Rezension einer anderen Website einen Screenshot dieser Website gepostet. Darauf ist die Überschrift, der Teasertext, das Beitragsbild (geschütztes Stockfoto/"Symbolbild") und die Bildunterschrift zu sehen.
Der Screenshot der Website ansich ist nach §51 Abschn. 1 UrHG in Ordnung.
Auf die Inhalte des Screenshots gehe ich ein, insbesondere auch auf das Symbolbild. Ich gehe speziell darauf ein, dass die Wahl dieses illustrierenden Bildes im Kontext des Themas fragwürdig ist - allerdings nicht wegen des Motivs, sondern aufgrund der Bildunterschrift. Das Motiv ansich ist wie häufig bei Symbolbildern nichtssagend und wird nur durch die Bildunterschrift näher erläutert.
Es heißt ja, ein Bildzitat ist dann zulässig, wenn man sich mit dem Inhalt des Bildes "wissenschaftlich beschäftigt". Ich beschäftige mich mit dem Inhalt des Screenshots insgesamt, auch mit der Wahl des Bildes. Aber NICHT mit dem Motiv des Bildes. Mir ging es bei dem Screenshot aber um die Abbildung des gesamten Kontextes.
Meine Frage ist nun:
Option A: Ist der Screenshot als Bildzitat einer Website zu betrachten?
Option B: Oder ist der Screenshot im Grunde egal und die einzelnen Elemente im Screenshot (Bild, Überschrift, Bildunterschrift) sind für sich zu betrachten und benötigen gesonderte Prüfung auf die Nutzung im Rahmen der Zitierfreiheit?
Anwalt Dr. Schwenke hat sich in diesem Beitrag mit einem ähnlichen Thema befasst und stellt fest, dass die Fotografie eines Zeitschriftencovers mit geschützten Bildern zum Zwecke der Rezension der Zeitschrift in Ordnung wäre, "Der Verlag/Zeichner/Fotografen müssen dies als Bildzitat dulden."
- Wenn das stimmt, wäre das im Sinne von Option A auf meinen Fall zu übertragen.
- Wenn es nicht stimmt (Option B), müsste ich und der Rezension der Zeitschrift alles, was im Screenshot/Foto zu sehen ist und auf das nicht speziell eingegangen wird, unkenntlich machen.
Falls jemand da mehr weiß, wäre ich sehr dankbar! Ich muss überlegen, ob ich ein Vergleichsangebot annehme (bei Option B) oder weiter auf Bildzitat beharre (Option A).