Für mich wichtig. Um Bitte auf Tipps. Fotoveröffentlichung verhindern.

31. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)
Für mich wichtig. Um Bitte auf Tipps. Fotoveröffentlichung verhindern.

Ein Fall der mich sehr belastet. Kunstausstellung in einem Krankenhaus. Ich werde gebeten mich auch ein Foto zu stellen. Lustloser Hausinterner Fotograf. Foto für einen internen Pressebericht. Ich bin die Künstlerin.
Er fotografiert eine Einstellung mit offenem Weitwinkel von unten. Ich sehe aus wie eine Walküre mit Doppelkinn und 80 Kio mehr. Vorschläge lehnt er ab. Ich schaue debil aus dem Bild heraus. Nicht nur Ich war geschockt vom Foto. Jetzt die Hiobsbotschaft. Diese Bild wurde heute an alle Zeitungen in der Gegend gesendet.
Meine Frage. Kann ich das Foto nachträglich verbieten lassen? Habe ich ein Recht darauf? Es geht nicht darum das ich mir nicht gefalle. Das Foto ist eine Karrikatur von mir und hat nichts mit meiner Person oder Arbeit zu tun. Ich möchte nicht das es für immer im Netzt bleibt. Es belastet mich wirklich. Danke für alle Tipps.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von auge1):
Kann ich das Foto nachträglich verbieten lassen?

Kommt ganz darauf an, welche Rechte man dem Fotografen, dem Krankenhaus bzw. den Zeitungen bezüglich der Veröffentlichung eingeräumt hat.



Zitat (von auge1):
Diese Bild wurde heute an alle Zeitungen in der Gegend gesendet.

Dann sollte man damit rechnen, dass das zum Wochenende veröffentlicht wird ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Wenn es Freitag veröffentlicht wird ist es zu spät. Ich glaube es jedoch nicht, da es auf keinen aktuellen Event hinweisst.

ich habe dem Fotografen keine Rechte gegeben. Weder schriftlich noch mündlich.

Es wurde kommuniziert das die Fotos (das Foto) nur für Hausinterne Veröffentlichungen genutzt werden soll.
Von Nutzung für Zeitungsberichte war nie die Rede.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von auge1):
ich habe dem Fotografen keine Rechte gegeben.

und
Zitat (von auge1):
Ich werde gebeten mich auch ein Foto zu stellen.


Abgesehen davon, dass ich den Sinn des zweiten Satzes nicht verstehe, denke ich doch, dass man der Veröffentlichung allein schon durch die eigene Handlung zugestimmt hat.

Es ist absolut unglaubwürdig, dass sich jemand in Pose stellt und knipsen lässt, ohne damit einverstanden zu sein.

Daher dürfte sich die Angelegenheit auf die Punkte wo darf es veröffentlicht werden und von wem beschränkt.
Hierzu scheinen beide seiten ein Beweisproblem zu haben.

Berry

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von auge1):
ich habe dem Fotografen keine Rechte gegeben. Weder schriftlich noch mündlich.
Zitat (von auge1):
Es wurde kommuniziert das die Fotos (das Foto) nur für Hausinterne Veröffentlichungen genutzt werden soll.

Finde den Widerspruch ...

Irgendwas wurde also vereinbart, zumindest konkludent.



Zitat (von auge1):
Wenn es Freitag veröffentlicht wird ist es zu spät. Ich glaube es jedoch nicht, da es auf keinen aktuellen Event hinweisst.

Vermutlich eher Samstag - da sind immer die Kulturteile der Zeitungen besonders dick.


Man könnte nun ein Schreiben an Fotograf, Krankenhaus und "alle Zeitungen in der Gegend" senden, in dem man mitteilt, das man die Genehmigung zur Veröffentlichung gemäß DSGVO, BDSG 2018 und unter Bezug auf die Persönlichkeitsrechte zurückzieht.

Die große Frage ist halt, ob das wirksam wäre und ob man dann nicht Schadenersatz schuldet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Danke für alle Antworten.
Also. Es wurde kommuniziert das die Bilder für die Hausnachrichten sind.
Jetzt hat man die Fotos an alle Zeitungen weitergegeben.
Ist das ein Widerspruch?
Ich habe die Fotos nicht für die Nutzung ausserhalb des Hauses freigegeben.
Oder ist das auch nicht nötig da ich sie automatisch für alles freigegeben habe.
Allein schon deshalb weil ich mich überhaupt hingestellt habe um mich fotografieren zu lassen?
Danke

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#6
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Berry. Ja. Es ist ein Beweisproblem da schriftlich nichts fixiert worden ist. Das heißt das meine Chancen schlecht sind es zu verbieten. ich überlege am Freitag die 3 grossen zeitungen anzurufen um sie zu bitten den Bericht nicht zu veröffentlichen bzw das Bild so anzuschneiden das ich nicht mehr zu sehen bin. Ein versuch.
Das Bild ist wirklich nicht nur schlecht sondern richtig schlimm. Jeden den ich es gezeigt habe war entsetzt.

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#7
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Danke Harry

Verbot Aufgrund von DSGVO, BDSG 2018 und unter Bezug auf die Persönlichkeitsrechte zurückziehen.
Ich versuche es am Freitag bei den Zeitungen.

Das ich Schadensersatz zahlen könnte habe ich nicht durchdacht. Es stimmt. Es war ja ein Fotograf vor Ort der bezahlt werden muss. Allerdings verbiete ich das Foto ja nicht komplett. Wir waren 2 Künstler auf dem Foto. Sie dürfen gerne den anderen Künster zeigen. Dazu müssen sie ds Foto nur so abschneiden das ich nicht mehr zu sehen bin. Das wäre machbar.
Wäre das eine Lösung?

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#8
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Bei Wikipedia finde ich unter
DSGVO, BDSG 2018 und unter Bezug auf die Persönlichkeitsrechte
leider nichts was mir weiterhilft.
Es ist wohl Aussichtslos gegen eine Veröffentlichung vorzugehen.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von auge1):
Es ist wohl Aussichtslos gegen eine Veröffentlichung vorzugehen.
Moin.Wieso aussichtslos?
Schreib doch die Zeitungen an. Schreib auch den Fotografen an. Schick ein *wahres* Foto mit. Du kannst den Vorschlag mit 1 Künstler gern anbringen.
Dann abwarten.
Der Fotograf ist doch im KH angestellt oder beauftragt. Der hat keinen Schaden.
Schliesslich könnte man eher denken, dass du von dem Fotografen Schadenersatz verlangst. Wer den Schaden hat, braucht für Spott nicht zu sorgen... das kann teuer werden für inkompetente lustlose Fotografen.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von auge1):
Das heißt das meine Chancen schlecht sind es zu verbieten.


Dass habe ich so nicht geschrieben.

Unstreitig dürfte sein, dass Du der Veröffentlichung des Fotos zugestimmt hast.
Streitig bleibt nur in welchen Medien.

Du selbst sprichst im Eingangspost vom
Zitat (von auge1):
Foto für einen internen Pressebericht.
, was immer man darunter auch verstehen mag.
In der Antwort#2 wird aus dem internen Pressebericht
Zitat (von auge1):
Es wurde kommuniziert das die Fotos (das Foto) nur für Hausinterne Veröffentlichungen genutzt werden soll.
ohne das sich am Sachverhalt erwas geändert hätte.

Mir scheint, hier hat man aneinander vorbei geredet. Der eine hat einen Satz gänzlich anders verstanden (oder will ihn im Nachhinein anders verstehen) als der erste.

Solange nicht wirklich eindeutig klar ist, was genau besprochen wurde, wird man nicht verlässlich einschätzen können, ob Du ein Verbot ohne eigenen Schaden wirst durchsetzen können.
Fass Dir auch mal an die eigene Nase, allein der Vorbehalt der vorherigen Freigabe des Fotos durch Dich, hätte Dir Rechte zugesichert, die ich jetzt nicht sehe.

Und darüber hinaus noch ein Gedanke: Unterstellt die Erlaubnis hätte sich wirksam nur auf die hausinternen Medien bezogen. Auch dann wäre Dein Bild im Netz und andere könnten darauf zugreifen und darüber berichten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Danke Sir Berry
Unterstellt die Erlaubnis hätte sich wirksam nur auf die hausinternen Medien bezogen. Auch dann wäre Dein Bild im Netz und andere könnten darauf zugreifen und darüber berichten.

- Ist das so? Dürfen andere so ein Foto dann Nutzen und Veröffentlichen wenn es nur für die Hauspost ist?

Davon abgesehen wurde kommuniziert das es auf dem Foto um meine Kunst geht. Das Erbebnis sind 2 Bilder hinter mit die zu 75Prozent von mir verdekt sind. Der Fotograf kniete unter mit mit aufgezogenem Weitwinkel. Meine Gestalt ist Fratzenhaft um das doppelte in die Breite gezogen. Die verbliebenen 20 Prozent der Bildanteile die man noch sehen kann sind unscharf.

Bereits während des Fotografierens habe ich mitgeteilt das ich diese Perspektive nicht möchte. Daraufhin machte er Fotos im stehen. Natürlich hat er dann aber doch das erste Foto genommen.

Jeder dem ich das Foto bisher gezeigt habe war entsetzt. Das hat nichts mit Eitelkeit zu tun. Die Kommentare waren .."selbst deine Kunst sieht schlimm auf dem Foto aus." ...und ich verkauft gut.

Das Foto ist eine Ohrfeige. Ich glaube der Fotograf hat das schlimmse Bild gewählt weil ich so anmaßend war ihn zu kritisieren. Ich bin selber gelernte Fotografin und wußte im Vorfeld wie es aussehen wird. Das es so schlimm wird habe ich mir jedoch nicht vorstellen können.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Unstreitig dürfte sein, dass Du der Veröffentlichung des Fotos zugestimmt hast.
Streitig bleibt nur in welchen Medien.

Frage: Da nichts schriftlich vereinbart worden ist. Wie sieht dann die Beweislage aus?

Ein Tipp für alle. Lass Euch im Vorfeld schriftlich versichern das Euch die Bilder vorher vorgelegt werden. Erst dann die Freigabe geben. Ich glaube der Fotograf hat den Feiertag genutzt damit ich nicht mehr reagieren kann.

Ich habe jetzt einen e-mail an die 3 grössten Zeitungen geschickt. Mit dem Hinweis das ich gegen das Foto ein Nutzungsverbot ausgesprochen habe. Ich haffe damit mache ich mich nicht auch noch strafbar?

Wie zeitungen daraufhin reagieren weiss ich nicht. Vielleicht ist es Ihnen egal und sie drucken es trotzdem solange kein Schreiben vom Anwalt vorliegt. Dann ist es ja eh schon gedruckt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 79x hilfreich)

Habt Ihr noch einen letzten Tipp für mich was ich der Zeitung schreibe kann?
zB

Nutzungsrecht Verbot dieses Fotos Aufgrund von Persönlichkeitsrecht Verstoß



-- Editiert von auge1 am 01.11.2018 15:38

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von auge1):
Also. Es wurde kommuniziert das die Bilder für die Hausnachrichten sind.
Jetzt hat man die Fotos an alle Zeitungen weitergegeben.
Ist das ein Widerspruch?

Nö.

Hausnachrichten kann ein internes Mail sein, auch gedruckte Blätter. Wenn eine Website vorhanden ist, ist es üblich diese Hausnarichten dort ebenfalls zu publizieren.

Und das Hausnachrichten auch in Form von Pressemitteilungen verbreitet werden ist schon seit vielen Jahrzehnten üblich.



Zitat (von Sir Berry):
Mir scheint, hier hat man aneinander vorbei geredet.

Das Problem ist, das es offenbar eine unterschiedliche Definition gibt, was "Hausnachrichten" sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

imho erlaubt auch eine grundsätzliche Genehmigung nicht, dass wirklich alle denkbaren Bilder veröffentlicht werden dürfen. Gesetzliche Grundlage ist beispielsweise §242 BGB (Treu und Glauben).

Bei einigermaßen normalen Fotos kann man sicher darüber streiten was OK ist und was nicht. Aber wenn es wirklich entstellend ist dürfte ein Richter das auch als nicht genehmigt einstufen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Zeitung solche Bilder überhaupt veröffentlicht, die weiß schon welches Risiko sie damit eingeht. Es ist ja kein Foto eines Politikers etc. (der muss das eventuell aushalten - siehe Trump oder Merkel).

Für die Zukunft: Immer schriftliche Verträge schließen, und darin dann festlegen, dass die Veröffentlichung für jedes einzelne Bild gesondert genehmigt werden muss (bei einem seriösen Fotografen sollte das Standard sein, sogar ohne entsprechende Vereinbarung).

Stefan

PS: Falls es doch veröffentlicht wurde würde ich um einen Link bitten (natürlich nicht im Forum posten und damit weiter verbreiten, sondern per PN); ich verwende das garantiert nicht zu deinem Nachteil.

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