GEMA vs. EU-Musikverwertungsgesellschaften

13. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Artist123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GEMA vs. EU-Musikverwertungsgesellschaften

Guten Tag,

wäre es möglich als Kompnist/Texter seine Werke nicht von der GEMA, sondern von einer anderen europäischen Musikverwertungsgesellschaft betreuen/verwerten zu lassen?

Als Beispiel nenne ich hier die niederländische Musikverwertungsgesellschaft BUMA/STEMRA

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Einen Zwang zur Gema gibt es nicht. Das ist ja nicht die Schornsteinfeger-Innung.

Darüber hinaus gibt es noch die VG Wort. Und man kann sich auch selbst vertreten.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#2
 Von 
Artist123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage war insbesondere, ob man als europäischer Bürger auch eine andere Musikverwertungsgesellschaft in der EU ansässig, mit der Verwertung seiner Musikrechte beauftragen kann.

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#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
ob man als europäischer Bürger auch eine andere Musikverwertungsgesellschaft in der EU ansässig, mit der Verwertung seiner Musikrechte beauftragen kann.


Aber sicher nur ob das zweckmäßig ist, das ist die Frage.

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