Hallo,
für eine, unter GNU/GPL veröffenlichten, Software habe ich einige Erweiterungen (Plugins) entwickelt.
Kann ich für die Nutzung dieser Erweiteungen durch Dritte eine Lizenzgebühr verlangen?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Einschätzung
-- Editiert von per123 am 04.06.2020 07:23
GNU/GPL Erweiterung Lizenzfähig
4. Juni 2020
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Frage vom 4. Juni 2020 | 07:22
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
GNU/GPL Erweiterung Lizenzfähig
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#1
Antwort vom 4. Juni 2020 | 14:38
Von
Status: Junior-Partner (5438 Beiträge, 1823x hilfreich)
Nach der GPL nicht:
https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLModuleLicense
Deswegen sagt man auch gerne, es ist eine "virale" Lizenz - "everything GPL touches becomes GPL".
Eine Diskussion darüber, welche Teile der GPL womöglich nach deutschem Recht nicht durchsetzbar sind, fange ich nicht an.
#2
Antwort vom 4. Juni 2020 | 19:43
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie sähe dies aus, wenn die Plugins für eine Software nach der Public Domain geschrieben wären?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Juni 2020 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatWie sähe dies aus, wenn die Plugins für eine Software nach der Public Domain geschrieben wären? :
GNU/GPL ist GNU/GPL
GNU/GPL bleibt GNU/GPL
#4
Antwort vom 5. Juni 2020 | 11:52
Von
Status: Junior-Partner (5438 Beiträge, 1823x hilfreich)
ZitatWie sähe dies aus, wenn die Plugins für eine Software nach der Public Domain geschrieben wären? :
Die Frage ist unklar. Ist die Software PD oder das Plugin oder beides? Wenn du meinst, ob du ein für eine unter GPL stehende Software geschriebenes Plugin als PD veröffentlichen kannst: AFAIK ja, dazu kannst du dich ja mal durch die FAQ wühlen, die ich oben verlinkt habe.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 05.06.2020 11:53
#5
Antwort vom 8. Juni 2020 | 15:12
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Lizenz des Programmes in dem ich die Erweiterungen geschrieben habe ist klar. Die frage bezieht sich darauf, ob auf die von mir entwickelten Erweiterungen das Urheberrecht angewandt werden kann und ich somit Nutzungsgebühren verlangen kann?
#6
Antwort vom 8. Juni 2020 | 20:31
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
ZitatDie frage bezieht sich darauf, ob auf die von mir entwickelten Erweiterungen das Urheberrecht angewandt werden kann :
Ja
Zitatich somit Nutzungsgebühren verlangen kann? :
Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Und da man hier vertraglich auf Nutzungsgebühren verzichtet hat ...
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