GNU/GPL Erweiterung Lizenzfähig

4. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
per123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
GNU/GPL Erweiterung Lizenzfähig

Hallo,
für eine, unter GNU/GPL veröffenlichten, Software habe ich einige Erweiterungen (Plugins) entwickelt.
Kann ich für die Nutzung dieser Erweiteungen durch Dritte eine Lizenzgebühr verlangen?
Vielen Dank schon jetzt für Eure Einschätzung


-- Editiert von per123 am 04.06.2020 07:23

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5438 Beiträge, 1823x hilfreich)

Nach der GPL nicht:
https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLModuleLicense

Deswegen sagt man auch gerne, es ist eine "virale" Lizenz - "everything GPL touches becomes GPL".

Eine Diskussion darüber, welche Teile der GPL womöglich nach deutschem Recht nicht durchsetzbar sind, fange ich nicht an. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
per123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wie sähe dies aus, wenn die Plugins für eine Software nach der Public Domain geschrieben wären?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von per123):
Wie sähe dies aus, wenn die Plugins für eine Software nach der Public Domain geschrieben wären?

GNU/GPL ist GNU/GPL
GNU/GPL bleibt GNU/GPL


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5438 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von per123):
Wie sähe dies aus, wenn die Plugins für eine Software nach der Public Domain geschrieben wären?


Die Frage ist unklar. Ist die Software PD oder das Plugin oder beides? Wenn du meinst, ob du ein für eine unter GPL stehende Software geschriebenes Plugin als PD veröffentlichen kannst: AFAIK ja, dazu kannst du dich ja mal durch die FAQ wühlen, die ich oben verlinkt habe.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 05.06.2020 11:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
per123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Lizenz des Programmes in dem ich die Erweiterungen geschrieben habe ist klar. Die frage bezieht sich darauf, ob auf die von mir entwickelten Erweiterungen das Urheberrecht angewandt werden kann und ich somit Nutzungsgebühren verlangen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von per123):
Die frage bezieht sich darauf, ob auf die von mir entwickelten Erweiterungen das Urheberrecht angewandt werden kann

Ja


Zitat (von per123):
ich somit Nutzungsgebühren verlangen kann?

Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.

Und da man hier vertraglich auf Nutzungsgebühren verzichtet hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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