Gebühr bei lizenzfreien Bildern an wen?

16. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
ratatatata
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühr bei lizenzfreien Bildern an wen?

Guten Abend, ich hoffe, man kann mir hier weiter helfen.

Und zwar bin ich auf einer Website angemeldet, auf der jeder Designaufträge für Logos usw. annehmen kann.
Der Kunde wählt dann den Favoriten aus und der Favorit bekommt einen nicht unerheblichen Geldbetrag.

Ich habe einige Logs entwickelt und auch mehrere hundert Dollar verdient, die ich aber bislang nicht auszahlen wollte.

Jetzt wollte ich gestern eine Auszahlung durchführen, woraufhin mir per E-Mail mitgeteilt wurde, ich solle den Zahlungsbeleg an den Rechteinhaber der verwendeten Bilder / Icons binnen 14 Tagen einreichen, ansonsten würde man mein Konto sperren, außerdem soll die Auszahlung bis dahin zurückgehalten werden.

Ich habe jetzt aber das Problem, dass ich gar nicht weiß, an wen ich Gebühren für lizenzfreie Bilder richten soll. Sie sind ja lizenzfrei, also man kann keinen Kontakt zu irgendeinem Zeichner, Fotografen oder so aufnehmen. Und ich weiß auch nicht, wie hoch die Gebühren sind. Finde im Internet nichts dazu.


Kann mir bitte jemand helfen? Danke schonmal!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von ratatatata):
Ich habe jetzt aber das Problem, dass ich gar nicht weiß, an wen ich Gebühren für lizenzfreie Bilder richten soll.

An denjenigen der die Nutzungsrecht inne hat bzw. an seinen Vertreter.


Da man aber offenbar noch gar keine Nutzungsrechte gekauft hat, hat man die Bilder schlicht und ergreifend geklaut.
Abgesehen davon das das strafbar ist, hat man auch ein Riesenproblem mit seinen Kunden, denn die dürfen die Sachen gar nicht verwenden und können dafür abgemahnt / verklagt werden.


Das
Zitat (von ratatatata):
ansonsten würde man mein Konto sperren, außerdem soll die Auszahlung bis dahin zurückgehalten werden.

dürfte aktuell wohl Dein kleinstes Problem sein ...



Zitat (von ratatatata):
Sie sind ja lizenzfrei, also man kann keinen Kontakt zu irgendeinem Zeichner, Fotografen oder so aufnehmen.

Dann halt mit seinem Vertreter Kontakt aufnehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ratatatata
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das steht auf der Seite, von der ich die Bilder "geklaut" habe, unter dem Punkt "License":


---
What is allowed?

✓ All content (e.g. images, videos, music) on Pixabay can be used for free for commercial and noncommercial use across print and digital, except in the cases mentioned in "What is not allowed".
✓ Attribution is not required. Giving credit to the artist or Pixabay is not necessary but is always appreciated by our community.
✓ You can make modifications to content from Pixabay.


What is not allowed?
This section only applies to media users and not to the appropriate artists.

✕ Don't redistribute or sell Pixabay content on other stock or wallpaper platforms.
✕ Don't sell unaltered copies of content, e.g. don't sell an exact copy of a stock photo as a poster, print or on a physical product.
✕ Don't portray identifiable people in a bad light or in a way that is offensive.
✕ Don't use content with identifiable persons or brands to create a misleading association with a product or service.

---

Was habe ich denn da falsch gemacht?
Die Inhalte habe ich nicht unverändert verwurstelt, somit kommt der 2. Punkt der DONT's auch nicht infrage.

Oder ist die Seite "Pixabay" generell illegal?

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von ratatatata):
Ich habe jetzt aber das Problem, dass ich gar nicht weiß, an wen ich Gebühren für lizenzfreie Bilder richten soll. Sie sind ja lizenzfrei, also man kann keinen Kontakt zu irgendeinem Zeichner, Fotografen oder so aufnehmen. Und ich weiß auch nicht, wie hoch die Gebühren sind. Finde im Internet nichts dazu.

Die Bilder sind nicht lizenzfrei. Sie sind höchstens honorarfrei.

Ohne Lizenz dürfte man sie nur nutzen, wenn die Urheber länger als 70 Jahre tot sind.

Das ganze Drama liegt an der falschen Übersetzung des englischen Begriffs "Royalty free". Das bedeutet nicht "linzenzfrei", sondern "Tantiemenfrei".

Kontakt kann man über die Plattform/den Anbieter aufnehmen, von der/dem man die Bilder übernommen hat.

Der Betreiber der Website, von dem man das Geld haben möchte, geht offensichtlich davon aus, daß die Bilder ohne zu bezahlen verwendet wurden, obwohl ein Honorar hätte gezahlt werden müssen.

Dann übermittelt man ihm für jedes verwendetes Bild die Bescheinigung des Urhebers bzw. Rechteinhabers bzw. Vermittlers, daß man für das Bild ein Nutzungsrecht hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von ratatatata):
Oder ist die Seite "Pixabay" generell illegal?

Nö, aber man hat keine Kontrolle darüber was man da für Material bekommt, denn da kann jeder alles reinstellen. Also auch geklaute Werke unter falschem Namen.

Und wenn diese geklaute Werke nun von einem Unternehmer für seine Kundenaufträge verwendet werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

was ist denn das für eine Seite von der du da sprichst? Mit was genau wird dort gehandelt?

Zitat:
ich solle den Zahlungsbeleg an den Rechteinhaber der verwendeten Bilder / Icons binnen 14 Tagen einreichen,
Wie soll das funktionieren, wenn man selber der Designer ist?

Zitat:
Ich habe einige Logs entwickelt
Wie ist denn das zu verstehen vor dem Hintergund, dass du später gesagt hast, du hättest die Bilder von Pixabay?
Also, selbst entwickelt, oder nicht?

Stefan

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wie soll das funktionieren, wenn man selber der Designer ist?

So wie er es oben beschrieben hat.
Er ist nur Designer des Endproduktes.



Zitat (von reckoner):
Wie ist denn das zu verstehen vor dem Hintergund, dass du später gesagt hast, du hättest die Bilder von Pixabay?

Weist Du wie Autobauer Autos bauen?
Hier funktioniert es genau so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
✕ Don't redistribute or sell Pixabay content on other stock or wallpaper platforms.


DAS ist aus meiner Sicht der Grund

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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