Guten Abend und ich entschuldige mich gleich vorweg für die Tiefe der Situation.
Ich bin seit beinahe 15 Jahren Beschäftigter im öffentlichen Dienst, derzeit als Mitarbeiter eines Magazin und Verantwortlicher für die Logistik innerhalb der Abteilung Gastronomie angestellt. Angefangen als studentische Hilfskraft habe Ich buchstäblich jede Station vom Tellerwäscher bis hin zur Leitung einer Einrichtung durchlaufen und wurde vor etwa 10 Jahren auf Grundlage meiner Tätigkeit und meiner Erfahrung berufen, Lager und Logistik in einer neu geschaffenen, zentralen Einrichtung räumlich wie organisatorisch aufzubauen. Die von mir ausgeübte Tätigkeit wurde seinerzeit (im Übrigen von mir selbst) grob beschrieben mit den üblicherweise zu erwartenden Tätigkeiten innerhalb eines Magazins und der damit einhergehenden Logistik. Ziel der Einrichtung sollte es letztlich sein, ein Vielzahl von Satelliten zeitgerecht und regelkonform mit Speisen beliefern zu können.
Die seinerzeit (und bis heute) zu diesem Zweck genutzte Warenwirtschaft war und ist bis heute nicht in der Lage, einen solchen Prozess darzustellen. In allen Bereichen, angefangen bei der Produktionsplanung über die Produktion selbst über den Prozess der Logistik innerhalb der eigenen Produktionsstätte bis hin zur eigentlichen Logistik kann ein vollständiger Prozess nicht abgebildet werden. Diesen Mangel zu beheben sprang ich in die Bresche. Diese Lücke in der hauseigenen Software sowie in der Gesamtkonzeption war mir seinerzeit offensichtlich und es ergab sich die Gelegenheit ein Werkzeug, welches ich zeitgleich im Rahmen von Baumaßnahmen in anderer Sache (ebenfalls einer Lücke im System) entwickelt hatte, in veränderter Form und an den gastronomischen Bedarf angepasst ins Spiel zu bringen um die „Lücken im System" zumindest behelfsmäßig zu schließen. Zu Anfang ist dies über eine simple Exceltabelle geschehen auf der serverbasiert Informationen aus mehreren Quellen gesammelt wurden um dann als Hilfestellung für die weitere Nutzung in der hauseigenen Software weitergenutzt zu werden. Dieses „Werkzeug" entstand ausschließlich und vollständig in meiner Freizeit. Mir wurde dessen Einsatz als Arbeitsmittel lediglich gestattet. Bei Entwurf, Funktion und Umfang ließ man mir freie Hand. Integration im Prozess und Schulung beteiligter Mitarbeiter lag ebenfalls in meiner Hand.
Die Methodik hatte sich danach über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr bewährt und wurde zum festen Bestandteil der Unternehmensstruktur. Dies ist bis heute so. De Facto ist es meiner Abteilung bis heute nicht möglich dem an sich selbst gestellten Anspruch gerecht werden zu können ohne den Einsatz meiner, so benannte es erst kürzlich mein Abteilungsleiter; „kleinen Excel Tabelle". Zu dieser „kleinen Excel Tabelle" ist folgendes zu sagen: in den vergangenen Jahren ist aus der anfänglichen Tabelle ein Tool erwachsen, welches weit über die einfache Funktion einer jeden noch so komplexen Tabelle hinausgeht. In vielen Einzelschritten erweitert liefert das Tool mittlerweile folgende Erzeugnisse:
•eine vom Hersteller eigens zur Verfügung gestellte Schnittstelle (als ExcelAddIn) zur hausinternen Warenwirtschaft um die wesentlichen Funktionen des Tools mit original Quell-Informationen sicherzustellen
•ein auf die individuellen Anforderungen des bearbeitenden Mitarbeiters abgestimmtes User-Interface
•eine, bezogen auf die Summe der Adressaten und die Summe an Einzelkomponenten beliebig erweiterbare und darin zusammenfassende Darstellung einer Tagesproduktion
•diesbezüglich nachhaltige Information bis zu 8 Wochen aus der Vergangenheit und zeitgleich bis hin zu 8 Wochen in die Zukunft. Damit Planungssicherheit über jede Urlaubsplanung hinweg
• per Knopfdruck sämtliche, für alle am Prozess beteiligten Stellen, notwendige Information individuell angepasst und dargestellt für den jeweiligen Bedarf.
• per Knopfdruck alle im Laufe des Prozesses benötigten Dokumente wie zB Lieferscheine, HACCP Dokumentationen etc. inkl. individueller Anforderung an den Inhalt im Detail zB. gemäß DIN x/y
•in der aktuellen Version wird darüber hinaus die Möglichkeit der Etikettierung für die Produktion und damit der Arbeitsauftrag an die Köche selbst geboten und ausgiebig genutzt.
Damit ist faktisch die Anforderung an die notwendige, tägliche Information für die Mitarbeiter der Produktion für 50% des gesamten Arbeitsauftrag einer Tagesproduktion automatisiert worden.
•Gleiches gilt für die Logistik innerhalb der Produktionsstätte
•sowie auch für die Etikettierung sämtlicher Logistik außer Haus bezogen auf die Produktion in einen Cook&Chill Verfahren (dh für die gleichzeitige Produktion über mehrere Tage hinweg zum zeitversetzten Transport)
(Dieser Vorgang erfordert darüber hinaus ein spezielles, HACCP konformes Produkt zur Etikettierung, daher ist auch an dieser Stelle das Layout angepasst an die Inhalte des Tools und wird dementsprechend aus diesem mit Informationen bedruckt)
•all dies unter der Prämisse, das Tool für Nicht-Excel-Kenner grundsätzlich zugänglich & fehlerfrei nutzbar zur Verfügung zu stellen.
•all dies automatisiert im Hintergrund der „kleinen Excel Tabelle", mit Hilfe einiger tausend Zeilen Code, exklusiv von mir gelernt, geschrieben administriert, gewartet, weiterentwickelt, angepasst und außerhalb der Arbeitszeit in meiner Freizeit in einer Endlosschleife von „fail, error und von vorn" erarbeitet.
Zu keinem Zeitpunkt seit Kundgabe meiner Idee vor nunmehr mehr als einem Jahrzehnt wurde ich mit dieser
Arbeit oder dem Erarbeiten einer solchen „Software" beauftragt, noch ist das Erstellen von Infrastruktur mit dem Ziel dem Anspruch der Abteilung an sich selbst gerecht zu werden Teil meiner (mittlerweile nicht vorhandenen) Tätigkeitsbeschreibung.
Der nicht von der Hand zu weisende Mehrwert des Tools für das Unternehmen von Heute wird bis zum heutigen Tage weder anerkannt, gewürdigt noch in irgend einer Form be- oder entlohnt. (Weder die Nutzung noch jede Weiterentwicklung wurde dem Personalrat jemals vorstellig gemacht). Gleichwohl ist das Tool derweil als unverzichtbarer Bestandteil im Gesamtprozess beschrieben und etabliert.
Es liegt in der Natur der Sache, das sich eine gastronomische Einheit stets weiterentwickelt und dieser „Evolution" ist auch mein Tool stets gefolgt.
Zurzeit ist bekannt, das mir die kommende Version meines Tools im wesentlichen bereits fertigestellt vorliegt OBWOHL mir eine Freistellung von meiner eigentlichen Tätigkeit zugunsten einer Fertigstellung, alternativ sogar das Entgeld für meinen privaten Zeitaufwand zur Fertigstellung verweigert wurde. „Mangelndes Engagement" musste ich mir kürzlich im Rahmen einer Arbeitsplatzveränderung gefallen lassen. Ebenfalls widersprach man meiner Anfrage auf Bereitstellung von Hard- und Software im Rahmen der (durchaus vorhandenen) Möglichkeit zur mobilen Arbeit. Ein innerbetrieblich reichlich genutztes Werkzeug der Arbeitsplatzgestaltung.
Eine plausible Begründung hat es hierzu nicht gegeben.
Zugleich erwartet man nun die kommende, in der Funktion abermals erweiterte Version des Tools. Fertiggestellt und fehlerfrei zum Einsatz innerhalb meiner üblichen Arbeitszeit. Meine arbeitsvertraglichen Tätigkeiten (welche das auch immer sein mögen) blieben unberührt weiter bestehen. Es handle sich schließlich nur um eine Tabelle. „Der Urlaubsplan ist auch nur eine Excel Tabelle, die er selber erstellt hat, daraus kann man (mein Chef) keine Rechte am Dokument herleiten", so im Wortlaut aus dem letzten Gespräch zum Thema.
Jeder sporadischen Bitte meinerseits mir eine Beauftragung zur Anpassung oder Besrbeitung des Tools per Mail zukommen zu lassen wurde sich kategorisch verweigert.
Ich spekuliere an dieser Stelle, das man das Thema Eingruppierung (mangels Tätigkeitsbeschreibung) auf diesem Wege zu umgehen versucht.
Wie dem auch sei…
Zum einen sehe ich alle Merkmale des Begriffs „Software" gegenüber der Nutzung einer Tabelle auf der Platform Excel als erfüllt an:
Automatisierung durch ein oder mehrere Programme, verbunden mit einer Datenverarbeitung und dessen graphischer Darstellung über die normale Tabellenfunktion hinaus verbunden mit der Notwendigkeit des Einsatzes einer Programmiersprache (hier VBA). Einzig die Dokumentation (also Anleitung) als Merkmal für den Einsatz von „Software" wird als solche erst mit der aktuellen Version implementiert sein. Diese besteht aber letztlich auch aus der Beschreibung der aktuellen Neuerungen und der Summe aller vorherigen, durchaus zahlreichen und detaillierten „erklär-mails" aus der Vergangenheit.
Aktuell verweigere ich den Einsatz der neuen, mir bereits vorliegenden Version mit dem Vorbehalt „noch nicht ausreichend auf evtl Fehler hin getestet" worden zu sein bzw. meinem persönlichen Anspruch an „Feinschliff".
Dieser Umstand wird mir allerdings durch die Blume arbeitsvertraglich zum Vorwurf gemacht; die Rhetorik wird zusehend fordernder und aus meiner Sicht unverschämter. Weder meine Tätigkeit noch meine Eingruppierung sehen das Zurverfügungstellen solch komplexer Software vor.
Mitverantwortung, Mitarbeit oder nur Interesse am Tool über den unmittelbaren Nutzen hinaus hat in der Vergangenheit kein Entscheidungsträger zum Ausdruck gebracht. Mündliche Absprache in Hinblick auf eine potentielle Vertretungssituation bzw. die Notwendigkeit einer Solchen sind bisher lediglich Lippenbekenntnisse geblieben.
KANN ich an dieser Stelle und vor diesem Hintergrund überhaupt bei Verweigerung argumentieren auf Grundlage geistigen Eigentums der Privatperson an dieser Software, wenngleich ich dieselbe Software bereits seit Jahren kostenfrei und ohne Mehrwert für mich als Mitarbeiter zur Verfügung stelle?
Es zeigt sich immer deutlicher, das zwar ein Anspruch an mich selbst als Mitarbeiter und (exklusiv)von mir an das Tool gestellt wird, gleichzeitig Anerkennung und Verantwortung für die Leistung eines Mitarbeiters verweigert und an mich delegiert.
Das kratzt nicht nur an meinem Werteempfinden sondern übertönt langsam meinen ungebrochenen Idealismus und meine Passion für meinen Job.
Ich möchte ungern in die kommenden Gespräche gehen mit einer Verhandlungsbasis die lediglich auf Google und meinem persönlichen Rechtsempfinden gründet.
Ich entschuldige mich abermals für den Umfang der Situation und danke im Voraus für jeder Stellungnahme.
-- Editiert von User am 2. September 2024 01:58
Geistiges Eigentum im Kontext beruflichen Handelns
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Na ja, die Tiefe der Situation hält sich doch sehr in Grenzen.
Für die Helfer, die sich das ganze nicht durchlesen wollen, hier die auf das Relevante verkürzte Form. Fragesteller arbeitet im ÖD. Hat eine Software erstellt und das ganze umgesetzt vor 10 Jahren. Dieses Tool ist aktualisiert worden bzw. die Aktualisierung soll jetzt erfolgen. Fragesteller will diese Arbeit seinem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stellen. Meint, das müsse er u.a. deshalb nicht tun, weil entsprechende Tätigkeiten in seiner Qualifizierungsstufe nicht vorgesehen sind.
Was in der Arbeitszeit (wobei auch Überstunden Arbeitszeit sind) geschieht, ist "geistiges Eigentum" des Arbeitgebers, und zwar unabhängig von der Arbeitsplatzbeschreibung/Eingruppierung. Wenn man ein Programm rein privat in seiner Freizeit entwickelt, ohne Zuhilfenahme irgendeines betrieblichen Hilfsmittels, also als Hobby, dann kann man das dem Arbeitgeber zum Kauf anbieten; das hätte aber wohl vor 10 Jahren geschehen müssen. Die Pflege/Aktualisierung ist ja nur eine unselbständige Folge.
Ob aufgrund dieser Tätigkeit eine Höhergruppierung in Betracht kommt, das kann ich nicht abschätzen. Einen solchen Antrag kann man ja stellen.
wirdwerden
ZitatWas in der Arbeitszeit (wobei auch Überstunden Arbeitszeit sind) geschieht, ist "geistiges Eigentum" des Arbeitgebers, und zwar unabhängig von der Arbeitsplatzbeschreibung/Eingruppierung. :
so sehe ich das auch. Und zum Thema Eingruppierung: Wenn man meint, man ist falsch eingruppiert, weil man auch höherwertige Tätigkeiten macht, sollte man einen entsprechenden Antrag stellen
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Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit einer evtl. urheberrechtlichen Frage.
Weder in der Tiefe noch in der Länge.
Eben. Du machst das aus privatem Interesse.ZitatWeder meine Tätigkeit noch meine Eingruppierung sehen das Zurverfügungstellen solch komplexer Software vor. :
Ja, das kannst du. Es wird vermutlich wieder nichts anderes daraus.ZitatKANN ich :
Das ist verständlich, der Job ist aber ein anderer--- oder man sucht sich woanders einen solchen.ZitatDas kratzt nicht nur an meinem Werteempfinden sondern übertönt langsam meinen ungebrochenen Idealismus und meine Passion für meinen Job. :
Warum überhaupt wieder und wieder erfolglose Gespräche führen?ZitatIch möchte ungern in die kommenden Gespräche gehen :
...bricht der Gastro-Magazin-Laden zusammen, wenn du das Tool nicht pflegst?
ZitatZurzeit ist bekannt, das mir die kommende Version meines Tools im wesentlichen bereits fertigestellt vorliegt :
Und diese Version wurde in der Arbeitszeit erstellt? Oder ausschließlich in der Freizeit?
Ersteinmal ist zu klären (auch wenn es eine gewisse Tendenz gibt, die man anhand der Schilderung eigentlich nicht übersehen kann), ob das alles außerhalb der Arbeitszeit und ohne Weiseung (und Entlohnung) passiert ist.
Möglicherweise hat man ein Nutzungsrecht eingeräumt.
Bestimmt aber kein Recht auf kostenfreie Updates. Das heißt, wenn du jetzt einfach aufhörst, das Programm weiterzuentwickeln, dann wird es das wohl gewesen sein (für den Arbeitgeber). Supportende inklusive.
Die Nutzung wird eventuell auch weiterhin möglich sein (bzw. konkludent eingeräumt worden sein, also in den bisherigen Versionen), Änderungen am Programm müssten wohl von dir genehmigt werden. Ob du eine Dokumentation schuldest ist auch fraglich.
Alles Weitere und insbesondere auch die Grundlagen sind aber tatsächlich von den Vereinbarungen (auch stillschweigenden) und von der "Beweisbarkeit". Insofern könnte ein Anwalt nicht schaden.
Hier würden sich sicherlich einige darüber freuen, wenn du über den weiteren Fortgang berichtest!
#
-- Editiert von User am 2. September 2024 23:55
Zunächst ein Dank an alle für das Feedback.
Ich mag kurz das eine oder andere Detail ergänzend nachschieben…
Es existiert in der Tat einzig mein Angebot zum Einsatz (ursprünglich als Behelfslösung) und darüber hinaus mein Anspruch an die Funktionalität bei sich verändernden Umständen. Die Initiative zu jeder Änderung kam stets von mir.
Und ja, das Tool ist in der Tat ein Produkt meiner Arbeit im Rahmen meiner Freizeit. In den vergangenen Jahren hat es keine Gelegenheit gegeben etwas derartiges zwischen Tür und Angel an den Start zu bringen. Insbesondere schon deshalb nicht weil es eindeutig nicht zu meinen Aufgaben gezählt hat, mich selbst aberwitzig lange mit der Aneignung von VBA zu geißeln.
Auch geht es mir nicht um eine damit verbundene Höhergruppierung, ebenfalls fordere ich auch nicht die durchaus angebrachte Bauchpinselei ein. Wäre dem so, so bliebe doch die Frage, was mich um Himmels Willen überhaupt noch an diesen Arbeitgeber bindet.
Ich habe nicht vor die Abteilung gegen die Wand zu fahren (was de facto der Fall wäre) und ich befinde mich nicht auf einem frustbasierten Kreuzzug gegen diese himmelschreiende Blasphemie, meine Innovation nicht als das Gottesgeschenk zu werten, welches es doch so offensichtlich ist.
Ich möchte letztlich nur ein fundiertes Meinungsbild zur Frage; „ist das Ding meins und meins alleine und habe ich mit arbeitsrechtlicher Konsequenz zu rechnen, für den Fall das ich den Dienst an dieser Stelle für diese Sache einseitig für beendet erkläre. Hätte ich ein Recht auf die Aussage; „Ihr wollt eine funktionierende Software? Kauft Euch eine!"
Ich sehe das ähnlich wie mein Vorredner. Aus meiner Tätigkeit heraus hat der AG keinen Anspruch auf die Fortführung. Aus meiner Tätigkeitsbeschreibung lässt sich ebenfalls kein Vorwurf auf Unterlassen meinerseits herleiten weil es diese Beschreibung schlicht nicht gibt.
Die „betriebliche Übung" greift ebenfalls nicht in dieser Konstellation.
Auch wenn ich dieses Ziel akut nicht verfolge, gäbe es meinem Ego dennoch eine zufriedene Ruhe, hätte ich tatsächlich Gewissheit im Recht, die weitere betriebliche Verwertung untersagen zu können.
Es bleibt demnach nur die Frage nach dem geistigem Eigentum.
„Was auf der Arbeit entsteht ist Eigentum des AG" Diese Aussage ist schlicht falsch. Es ist richtig, das alles Geschaffene, im Rahmen meiner Tätigkeit als Arbeitnehmer Erarbeitetes bleibt Eigentum des AG. Im Guten wie im Schlechten. Das ist Inbegriff unternehmerischen Risikos. Das bedeutet aber explizit nicht, das jeder Gedanke und jede Idee während der Arbeitszeit automatisch zum Eigentum des AG wird. Der Anspruch auf Eigentum des AG beschränkt sich auf die im Rahmen des Auftrages erzielten Ergebnisse. Kein Auftrag -> kein Eigentum. Schließlich ist die Relativität auch nicht Eigentum eines Patentamtes geworden.
Habe ich am Fließband stehend eine revolutionäre Idee zur Optimierung des Workflow und bringe diese Idee beim nächsten Stop des Bandes zu Papier bleibt die Idee mein Eigen. Unabhängig davon ob dieses Vorhaben meinen Arbeitgeber potentiell zum Marktführer werden ließe. Vor diesem Gedanken sind aussagekräftige „Tätigkeitsbeschreibungen" im ÖD das A und O zur gegenseitigen Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis. Das Fehlen einer Solchen in meinem Fall geht zu 100% auf die Kappe meines AG. Freiraum geben einerseits ist keine Rechtfertigung dafür, im gleichen Atemzug Verantwortung für das Ergebnis an den Mitarbeiter zu delegieren. So funktioniert Führung nicht und Leitung schon garnicht.
Ich schweife ab,…ich werde berichten.
ZitatAus meiner Tätigkeit heraus hat der AG keinen Anspruch auf die Fortführung. :
Richtig.
Allerdings dürfte der AG einen Anspruch auf Weiternutzung der bereits in Nutzung befindlichen Version haben.
Von daher dürfte eine Untersagung der weiteren Nutzung der bereits in Nutzung befindlichen Version nicht funktionieren.
Ideen des Arbeitnehmers bleiben immer sein geistiges Eigentum. Aber wenn die Idee im Auftrag des Arbeitgebers entstand, dann erhält der AG ein dauerhaftes Nutzungsrecht an der Idee, weil die Entwicklung der Idee bereits mit dem Gehalt abgedeckt ist.(Urheberrecht und Nutzungsrecht sind nicht das Gleiche)
Bei der Frage, ob der Arbeitgeber ein Nutzungsrecht hat, ist die Frage, ob die Idee während der Arbeitszeit entwickelt wurde, ein wichtiges, aber keinesfalls alleiniges Kriterium.
Hier scheint die Idee (= die Software) derart auf den Arbeitgeber zugeschnitten zu sein, dass der Arbeitnehmer mit der Software zu Hause gar nichts anfangen könnte.
Außerdem scheint der Arbeitgeber die Entwicklung der Software als Aufgabe des Arbeitnehmers zu sehen, ohne dass der Arbeitnehmer dem entgegen getreten ist.
Und zuletzt das "Totschlagargument": Dadurch, dass der Arbeitnehmer die Softwarelösung bewusst zur Verfügung gestellt hat, sind konkludent Nutzungsrechte auf den AG übertragen worden.
Ergo:
Beendigung der Weiterentwicklung - ja
Untersagung der Nutzung wie bisher -nein
Natürlich. Wer sollte dir das Recht absprechen? Wichtiger ist mE die Frage nach der Konsequenz.ZitatHätte ich ein Recht auf die Aussage; „Ihr wollt eine funktionierende Software? Kauft Euch eine!" :
Da du hier aber in ganz anderer Schreibweise und auch intensiv über dein geschundenes Ego berichtest, ist mir schlecht vorstellbar, dass du eine solch platte und biedere Aussage machst.
Viele andere AN haben in ähnlich verzweifelten Situationen auch ganz anders *ihren Frieden* gefunden und sind in der Firma geblieben. Die und die *teilhabenden* Kollegen arbeiten einfach mehr oder weniger *ausgereift/funktionierend*, und vertraglich seit Jahr und Tag in mittlerer Art und Güte.
Die vor Jahren evtl. falsch begonnene Intention (ihr müsst nichts kaufen, ich mach euch was und sogar gerne) ist vermutlich inzwischen derart in die Betriebsabläufe eingegangen, dass ein *Rauskommen* schwerlich gelingt.
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