Geschichten von Schülern veröffentlichen und verkaufen

18. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Minkali
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschichten von Schülern veröffentlichen und verkaufen

Hallo, ich bin Lehrerin und bin so begeistert von den Geschichten meiner Schüler, dass ich diese gerne auf meiner Website zum Kauf anbieten möchte (E-Book). Zudem möchte ich die Geschichten teilweise didaktisch aufbereiten (also verändern) und Unterrichtsmaterial für andere Lehrer daraus machen. Meine Schüler sind zwischen 11 und 13 Jahre alt, also nicht volljährig. Das Geld, das durch den Verkauf eingenommen wird, soll zum größten Teil in die Klassenkasse fließen. Ein kleinerer Teil soll für meine Arbeit der didaktischen Aufbereitung sein.

1. Darf ich die Geschichten verändern, und veröffentlichen sofern die Eltern der Kindern dem zustimmen?
2. Wie kann ich mich rechtlich gegen Ansprüche von Eltern schützen?
3. Inwieweit muss ich die Kinder als Autoren angeben? Reicht der Vorname oder müssen alle Kinder mit Vor- und Nachname im Buch genannt werden?
4. Darf ich auf sozialen Netzwerken Werbung für das Buch machen und dieses dort verlinken? Bzw braucht dies eine gesonderte Einverständniserklärung der Eltern?
4. Gibt es sonst Dinge, die ich beachten muss?

Vielen lieben Dank

Sandra

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119305 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Minkali ):
Das Geld, das durch den Verkauf eingenommen wird, soll zum größten Teil in die Klassenkasse fließen. Ein kleinerer Teil soll für meine Arbeit der didaktischen Aufbereitung sein.

In der Aufzählung fehlt die Vergütung der Urheber für die umfassenden Nutzungsrechte.



Zitat (von Minkali ):
Darf ich die Geschichten verändern, und veröffentlichen sofern die Eltern der Kindern dem zustimmen?

Ja.



Zitat (von Minkali ):
Wie kann ich mich rechtlich gegen Ansprüche von Eltern schützen?

Im dem man rechtsichere Verträge mit diesen abschließt.
Es besteht allerdings die Gefahr, das die von den Urhebern bei Erreichen der Volljährigkeit angefochten werden.



Zitat (von Minkali ):
Inwieweit muss ich die Kinder als Autoren angeben? Reicht der Vorname oder müssen alle Kinder mit Vor- und Nachname im Buch genannt werden?

Das kann man in den vertraglichen Vereinbarungen regeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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