Gespiegelte Filme

24. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
rudedy
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 15x hilfreich)
Gespiegelte Filme

Hallo,
Ich schaue gerade einige Filme auf Youtube an.
Dort sind die Filme gespiegelt.

Die meisten sagen, dass die Filme sonst wege Urheberrechte gelöscht werden würden.
Ändert sich den wirklich was bei gespiegelten Fimen?
Sind das keine Urheberrechtverletzungen mehr?
Kann man das UrhR so einfach umgehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ändert sich den wirklich was bei gespiegelten Fimen?
Sind das keine Urheberrechtverletzungen mehr?
Kann man das UrhR so einfach umgehen?

Dreimal nein.

Vielleicht denken aber einige, dass solche gespiegelten Filme nicht so leicht gefunden werden (von Suchrobotern). Ist natürlich lächerlich, wenn gleichzeitig der richtige Titeltext verwendet wird (ansonsten wird es aber von niemandem gefunden).

MfG Stefan

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich selbst habe mir dem UrhG im Zusammenhang mit dem restlichen Gesetzen so meine Probleme.
Kurze Vorgeschichte.
Unternehmer U hat eine Internetverkaufsplattform und macht im Monat ca. 120k€ Umsatz. Sein Anbieter Kappt ihm für 14 Tagen die Leitung. Da U nicht genau beziffern kann, welche Umsätze er ohne Kappung der Leitung bekommen hätte, gibz es 0€ Schadensersatz, und U bleibt nach 2 Instanzen/LG,OLG) auf den Verfahrenskost en sitzen. Knackpunkt war immer, ob in diesen 2 Wochen 60k geflossen wäre, wenn die leitung bestanden hätte. Verfahren hat 4 Jahre gebraucht, im Jahr davor wurden in den 2 KWs 65K umgesetzt, in den 4 Jahren danach 70,72,68 und 70k€. Dennoch kam immer 0€ raus.
Daraus stellt sich mir persönlich die Frage, wie wollen die Rechteinhaber überhaupt nachweisen, daß das "Raubkopierte Stück" überhaupt legal erworben worden wären, wenn es keine Möglichkeit der Raubkopie gegegeben hätte.


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#3
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Dennoch kam immer 0€ raus.


Dann muß ja irgendwer irgendwas komplett verbockt haben, denn nachgewiesene Umsatzzahlen sind doch ein hervorragender Anscheinsbeweis für einen Schaden, den dann wiederum der Schädiger erst mal substantiiert (!) bestreiten müßte.

quote:
wie wollen die Rechteinhaber überhaupt nachweisen, daß das "Raubkopierte Stück" überhaupt legal erworben worden wären


Das ist dafür überhaupt nicht notwendig. Denn der Schaden ist schon dadurch entstanden, daß die Downloader um den Wert der Sache unrechtmäßig (im Gegensatz zum Verschenken eines legalen Exemplars) bereichert sind, ohne daß der Rechteinhaber dafür angemessen entlohnt wurde.
Wenn du ein Exemplar von Adobe Photoshop hast, ohne dafür bezahlen zu müssen, bist du um ca. 1200 EUR bereichert. Weil die Kopie illegal war, entgeht dem Rechteinhaber damit sein Anteil. Und das ist eben unabhängig davon, ob du gekauft hättest oder nicht. (Genau wie beim Diebstahl, nur daß hier der Schaden eben nicht die Abwesenheit des Gegenstandes ist; man muß hier die Bereicherungstheorie anwenden.)

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