Hallo!
ich biete eine Dienstleistung an und benötige als "Handwerkszeug" Geräte einer anderen Firma.
Darf ich in Kundengesprächen Bilder dieser Geräte verwenden (natürlich mit Quellenangabe)?
Beispiel:
"Sehr geehrter Kunde, wir werden zusammen dieses Gerät der Firma X verwenden" (dabei ein Bild mit dem Gerät + Quellenangabe des Bildes zeigend)"
Vielen Dank!
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Gewerbliches Nutzen firmenfremder Bilder?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Aus marken- oder wettbewerbsrechtlicher Sicht spricht nichts dagegen (so wie eine Werbung "Unser Hotel kocht mit XYZ-Markenküchen" oder "unsere Werkstatt verwendet nur Hebebühnen von Kasemuckel").
Für konkrete Bilder sollte man aber ein Nutzungsrecht haben und nicht fremdem Urheberrecht unterliegende Produktfotos (oder sonstwo aus dem Netz besorgte) benutzen, wenn man sie verbreiten will.
In deinem Beispiel liegt aber keine Verbreitung/Veröffentlichung vor (das Zeigen gegenüber einem Kunde ist keine), sodaß du dafür auch Fotos, die fremdem Urheberrecht unterliegen, benutzen dürftest, solange du sie nicht vervielfältigst (also z.B. dem Kunden das ganze im Internet zeigst).
Ansonsten darfst du nämlich fremde Fotos strenggenommen nicht mal ausdrucken und anderen zeigen.
-- Editiert NinaONina am 13.11.2014 18:02
Vielen Dank schon mal NinaONina!
d.h. ich kann
a) die Kunden die Bilder im Internet auf der Ursprungsseite zeigen
b) die Bilder nicht ausdrucken und präsentieren
c) mir die Nutzungsrechte besorgen
Wie sieht es denn aus mit selbst gemachten Aufnahmen?
Wenn ich also z.B. so eine XYZ-Markenküche zufällig zu Hause stehen habe. Darf ich Bilder machen (auf denen der Markenname erkennbar ist)und für oben beschriebenen Zweck nutzen?
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quote:<hr size=1 noshade>In deinem Beispiel liegt aber keine Verbreitung/Veröffentlichung vor <hr size=1 noshade>
Das kann man auch anders sehen...
Wer sichergehen will fertigt die Fotos selbst (oder läst durch einen Profi fertigen) oder fragt den Hersteller der Fotos/der Produkte um Erlaubnis.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Also sind selbstgefertigte Bilder trotz Sichtbarkeit einer geschützten Marke i.O.?
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Hat die XYZ-Markenküche irgendetwas mit dem oben beschriebenen Zweck zu tun? Oder geht das auch mit der 123-Markenküche?
Hat die Marke XYZ irgendetwas mit dem oben beschriebenen Zweck zu tun?
Falls nicht, würde ich aus Gründen der Vorsch die Marke unkenntlich machen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
Also sind selbstgefertigte Bilder trotz Sichtbarkeit einer geschützten Marke i.O.?
Ja. Der Markeninhaber könnte sich dem nur widersetzen, wenn der Ruf der Marke in unzulässiger Weise ausgenutzt wird, was in der Praxis nur dann der Fall sein wird, wenn der Unternehmer den *falschen* Eindruck erweckt, er bringe (nur) Produkt X zum Einsatz, während er in Wahrheit (auch) Produkt Y zum Einsatz bringt.
Schon daß der Unternehmer sich neben einem Maybach fotografieren läßt, ohne einen Maybach zu besitzen, ist markenrechtlich IMO unproblematisch. (Könnte aber wettbewerbs- und strafrechtlich problematisch sein, wenn damit eine Solvenz vorgetäuscht werden soll, die in Wahrheit nicht gegeben ist.)
quote:
Falls nicht, würde ich aus Gründen der Vorsch die Marke unkenntlich machen.
Ich wüßte nicht, wieso ein Fotograf nicht zeigen (oder sogar explizit damit werben) dürfte, daß er mit Canon fotografiert.
-- Editiert NinaONina am 14.11.2014 14:18
quote:<hr size=1 noshade>Ich wüßte nicht, wieso ein Fotograf nicht zeigen (oder sogar explizit damit werben) dürfte, daß er mit Canon fotografiert. <hr size=1 noshade>
Das wäre ja kein Problem.
Aber wenn er suggeriet mit Canon zu fotografieren und in Wahrheit aber immer die Fotos mit der billigen Yakshi-Huschi macht, könnte das zum Problem werden.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Okay, das hilft mir schon einmal weiter. Vielen Dank Euch beiden!
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