Grooveshark mitschneiden legal?

18. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
go292202-96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Grooveshark mitschneiden legal?

Hallo,
Ich bin neu hier und habe mal eine kleine Frage.

Es gibt ja den online musik-streaming Dienst "grooveshark", bei dem man sich im Internet kostenlos Musik anhören kann.
Ich wollte jetzt gerne mal wissen, ob es legal ist, wenn ich
die Musik, die ich dort anhöre mitschneide und so praktisch auf meiner Festplatte speichere.

Danke im Voraus.

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14 Antworten
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#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ob es legal ist, wenn ich
die Musik, die ich dort anhöre mitschneide und so praktisch auf meiner Festplatte speichere <hr size=1 noshade>


Solange es sich nicht um eine offensichtlich (!) illegal hergestellte/verbreitete Vorlage handelt (wovon ich hier nicht ausgehe), ist das Anlegen einer Kopie ("Privatkopie") nach §53 UrhG völlig zulässig.

Ist letztlich nicht anders als bei dem Aufnehmen aus dem guten alten analogen Radio.

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#2
 Von 
go292202-96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was mich halt etwas stutzig macht ist, dass es ja nicht wie in einem Radio "zufällige Wiedergabe" ist sondern man gezielt Songs auswählen kann und man diese nichtmal hören muss, sondern sie anscheinend einfach so geladen werden...

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#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Dazu schreiben die Eigner hier :
"Grooveshark has an artists/label program to ensure that any owner of content will be compensated fairly for each time their content is played via Grooveshark."

Wenn man dem folgt, ist jedes gesendete Werk nicht offensichtlich illegal verbreitet. Also darf man davon eine Privatkopie erstellen - wie vom Radio zu Hause aus der Luft.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#4
 Von 
go292202-96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zählt es denn überhaupt als "Kopie", wenn das Musikstück nicht mitgeschnitten wird sondern einfach runtergeladen?



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#5
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Ich würde davon derzeit abraten, da Grooveshark für die angebotenen Songs (mit Ausnahme von EMI) keine Lizenzvereinbarungen hat.

Die Vervielfältigung (also auch das Mitschneiden) von Songs ist zunächst nach §106 UrhG verboten:

quote:<hr size=1 noshade>Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. <hr size=1 noshade>


Eine Ausnahme gilt gemäß §53 UrhG u.a. in folgendem Fall:

quote:<hr size=1 noshade>Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. <hr size=1 noshade>


Und hier ist die Crux. Ob das Mitschneiden illegal ist würde sich im Ernstfall danach richten, wie "offensichtlich" es der jeweilige Richter findet dass die Songs illegal angeboten werden.

Hier ist von "Es besteht ja zumindest ein Lizenzvertrag. Es ist damit nicht mehr offensichtlich das es illegale Songs sind." bis zu "Wenn aktuelle Charthits in größerer Menge kostenlos aus dem Ausland gestreamt werden ist für jedermann offensichtlich dass die Nutzung in Deutschland nur in Ausnahmefällen legal sein kann." alles denkbar.

Bis zu den ersten Urteilen ist ein Mitschneiden aus rechtlicher Sicht daher ein reines Glücksspiel. Ich würde daher zum Mitschneiden auf die einschlägigen lizensierten deutschen Angebote ausweichen (z.B. simfy). Ein reines Anhören von Grooveshark dürfte demgegenüber wohl (derzeit noch) legal sein (streitig).

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"Sollte Ihnen mein Beitrag weitergeholfen haben, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen :"

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#6
 Von 
go292202-96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Simfy darf ich mitschneiden?

Und was wenn ich grooveshark nicht über Audials runterlade, sondern von meinem PC den audio Ausgang mit dem Audio Eingang verbinde und so quasi über software das derzeit gespielte Lied aufzeichne, als wäre ein Mikrofon?

PS:
Wie sieht es denn mit spotify aus?
Die sind ja anscheinen "genauso legal" wie simfy.
Aber man muss ja über einen Proxy da rein..
Darf ich das? Und darf ich das dann genau wie Simfy mitschneiden?
Danke im Voraus.

-- Editiert am 19.04.2011 00:32

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#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>bis zu "Wenn aktuelle Charthits in größerer Menge kostenlos aus dem Ausland gestreamt werden ist für jedermann offensichtlich dass die Nutzung in Deutschland nur in Ausnahmefällen legal sein kann." alles denkbar <hr size=1 noshade>


Nein, denn dann wäre ja auch das Aufnehmen aus dem französischen Radio nach dieser Logik unzulässig, weil das französische Radio eine "offensichtlich illegale Quelle" sei.

Nicht vergessen, die Qualifikation ist "offensichtlich illegal", nicht "nicht offensichtlich legal".

quote:<hr size=1 noshade>Bis zu den ersten Urteilen ist ein Mitschneiden aus rechtlicher Sicht daher ein reines Glücksspiel. <hr size=1 noshade>


Ach Unsinn; vom Mitschneiden bekommt doch niemand etwas mit. Und wenn jemals bei dem TE eine Hausdurchsuchung wegen einer anderen Straftat durchgeführt wurde und seine MP3-Sammlung gefunden wird, müßte man immer noch ihm nachweisen, daß er diese aufgenommen hat (und nicht etwa von einem Freund kopiert hat, was nach §53 UrhG zulässig ist, das keine "offensichtlich illegale Quelle"), wo er diese aufgenommen hat etc.

In der Praxis ist das Mitschneiden also völlig unproblematisch.

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#8
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Herrje. Leute macht es nicht immer so kompliziert!

Wenn ich einen Song "aufnehme", egal auf welchem Weg, und hinterher gibt es eine Datei die es vorher nicht gab dann ist das eine (unter den oben genannten Umständen legale oder illegale) Kopie. Dabei ist es völlig egal ob diese direkt über Klinke oder ein Handmikrofon aufgenommen wurde. Kopie ist Kopie.

Für legale Audiostreams gilt das zu simfy gesagte. Allerdings sollte einem die Tatsache dass man einen Proxy benutzen muss eigentlich einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass es eben kein legaler Stream ist. Warum sollte ein in D legaler Stream für Deutschland gesperrt sein?

Spotify ist in den Ländern wo es angeboten wird legal, in Deutschland nicht, da keine GEMA-Gebühren abgeführt werden. Im Zweifel hilft häufig ein Blick in die Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Spotify#Verf.C3.BCgbarkeit).

Fröhliches Mitschneiden!

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#9
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

A) Die Art des Mitschneidens spielt hier überhaupt keine Rolle.

B) Die spielt nur eine Rolle, wenn durch digitales Kopieren ein Kopierschutz umgangen wird - dies Verbot kann man eben umgehen, indem man analog mitschneidet, also quasi per Mikrofon, wogegen ja kein Kopierschutz besteht.

Im Falle von A) wird in D. derzeit höchstens der Sender eines illegalen Songs verfolgt - nicht der Kunde, bei dem evtl. wegen einer anderen Strafsache per Zufallsfund ein Mitschnitt eines illegalen Songs auf der Festplatte gefunden wird.

Anders könnte es aussehen, wenn wer Mitschnitte nach A) oder Kopien nach B) verbreitet: Dann muss der Staat nicht nachweisen, dass die Abnehmer der vorgeblichen "Privatkopien" nicht enge persönliche Verbundene sind,

dann genügt es nachzuweisen, dass die Quelle der Kopien illegal war oder ein Kopierschutz umgangen worden war.

So. Nun dazu: Rechtlich dogmatisch ist es sicher weiterhin interessant, in Foren darüber zu debattieren, ob schon das Anhören/Ankucken eines Werkes eine Kopie darstellt, weil der PC automatisch dabei eine Kopie erstellt im Temporären Ordner der Festplatte,

oder nicht, weil der PC diesen Ordner wieder löscht beim Runterfahren. Denn rechtlich pragmatisch wurde noch kein Bürger verfolgt, weil er ein Lied oder einen (ansonsten legalen) Film sich reingezogen hat - noch nicht einmal für eine Kopie auf CD ----> das interessiert derzeit den Staat nur bei Kinderpor#ografie und Anleitungen zum Bobenbau und Vorbereitungen eines Angriffskrieges.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#10
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Ach Unsinn; vom Mitschneiden bekommt doch niemand etwas mit.


Welchen Teil von "aus rechtlicher Sicht" soll ich noch mal erklären?

Nur zur Erinnerung noch mal die Frage:

quote:
Ich wollte jetzt gerne mal wissen, ob es legal ist, wenn ichdie Musik, die ich dort anhöre mitschneide und so praktisch auf meiner Festplatte speichere.


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#11
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Welchen Teil von "aus rechtlicher Sicht" soll ich noch mal erklären?


OK, du hast recht. :)

quote:
Allerdings sollte einem die Tatsache dass man einen Proxy benutzen muss eigentlich einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass es eben kein legaler Stream ist.


Ich wiederhole mich: das allein macht nicht eine "offensichtlich illegale Quelle" aus.
Es ist gerade keine "offensichtlich nicht illegale" Quelle für die Nichtstrafbarkeit Voraussetzung, sondern eine "offensichtlich illegale" für die Strafbarkeit. Welche regionalen Zugangsbeschränkungen ein Anbieter aus welchem Grund vornimmt, hat mit der Illegalität erst mal nichts zu tun.
Nur weil Google mich in Deutschland zwangsweise auf die deutsche Startseite schickt, heißt das nicht, daß die US-Version für Deutschland offensichtlich illegale Inhalte enthält.

quote:
Warum sollte ein in D legaler Stream für Deutschland gesperrt sein?


Da fallen mir ein Dutzend (nicht konstruierte) Gründe ein.

Vielleicht schalten die Werbung für Anbieter, die diese Werbung in Deutschland nicht senden dürfen (denke nur mal an Google, die ihren Dienst in DE nicht "GMail" nennen dürfen, sonst aber überall auf der Welt so bewerben).

Vielleicht berechnen die ihre Werbepreise nach Reichweite und wollen nicht kostenlos Werbung in DE machen, die ihnen ihre Kunden nicht bezahlen würden.

Vielleicht gibt es einzelne (!) Songs, für die sie in DE keine Verbreitungsrechte haben und wollen keine verschiedenen Programme senden oder Stille, wenn der Zugriff aus DE kommt.

Vielleicht haben sie mit den deutschen Mitbewerbern ein Abkommen geschlossen, nicht gegenseitig im Markt des anderen zu wildern.

Etc.

Nichts, was einen zwingend (!) auf illegale Quelle schließen läßt. Und das ist nun mal die gesetzliche Voraussetzung; nicht, daß es irgendwie die Möglichkeit gibt, daß es illegal sein könnte.

-- Editiert am 19.04.2011 16:32

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#12
 Von 
go292202-96
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zusammenfassend ist zu sagen, dass mir im Groben und ganzen niemand was kann, wenn ich analog Aufnahmen von Grooveshark und simfy anfertige?

Da simfy 100% eine legale Quelle ist und grooveshark nichht eine "offensichtlich illegale" quelle ist?

Was ich mich auch frage:
Kann mir jemand was, wenn ich spotify anhöre? Ich meine nach meine Registration greife ich ja im Player wieder mit deutscher ip auf den Player zu und das ist ja eigentlich nicht gestattet oder?

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#13
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Kann mir jemand was, wenn ich spotify anhöre?


Nein, wenn es keine offensichtlich illegale Quelle ist.

quote:
Ich meine nach meine Registration greife ich ja im Player wieder mit deutscher ip auf den Player zu und das ist ja eigentlich nicht gestattet oder?


Ein AGB-Verstoß gegen die AGB eines ausländischen Betreibers? Da müßte man ja erst mal gucken, welches Recht Anwendung findet und ob der Betreiber überhaupt sinnvoll gegen solche Verstöße vorgehen kann. Strafrechtlich ist das jedoch irrelevant.

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#14
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Also zusammenfassend ist zu sagen, dass mir im Groben und ganzen niemand was kann, wenn ich analog Aufnahmen von Grooveshark und simfy anfertige?


Grooveshark ist definitiv illegal. Bei spotify scheiden sich die Geister.

Legt man die Norm wörtlich aus (wie Snoop) ist es legal. Argumentiert man vom Normzweck her (wie ich) spricht einiges dafür dass es illegal ist.

Lizensierte deutsche Streaming und Radio-Dienste (simfy, Music Unlimited, Last.fm, Napster etc.) sind aber in jedem Fall ok.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag weitergeholfen haben, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen :"

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