Historische Bildquellen/Gemälde verwenden. (Youtube)

7. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go503035-73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Historische Bildquellen/Gemälde verwenden. (Youtube)

Guten Tag!
Ich plane einen Youtube-Channel, welcher historische Inhalte behandelt. (Hauptsächlich vor 1900) Dabei will ich meine Worte mit passenden Bildinhalten untermalen. Hauptsächlich möchte ich historische Bildquellen verwenden (etwa Gemälde, Vasen, Statuen, Wandteppiche, Wandmalereien, Zeichnungen aus Chroniken, aber auch Gebäude etc.) Es sind also alles Bilder, auf die Leute sofort stoßen werden, die sich mit den jeweiligen Inhalten beschäftigen. Trotzdem möchte ich hier zur Sicherheit noch einmal nachfragen, was zu beachten ist. Wenn ich die Bildinhalte mit meinen Worten begleite, fällt das doch komplett unter das Zitatrecht und ist somit legal, oder? Und wenn der Maler einer Darstellung Alexanders des Großen bereits seit über tausend Jahren tot ist muss ich mir doch keine Sorgen machen? Zudem verwende ich das Material ja im Interesse der allgemeinen Bildung. Sorgen mache ich mir aber z.B. bei Gemälden. Kann es sein, dass Museen teilweise die Rechte an den Bildern haben und mich für die ungefragte Verwendung belangen könnten? (z.B. wenn ich ein Gemälde verwende, dass Kaiser Karl V. oder Johann Sebastian Bach darstellt?) Ähnlich sieht es bei Fotos von z.B. berühmten Vasen oder Statuen aus. Kann die Verwendung Folgen haben, oder nur, wenn das Foto z.B. aus einem besonderen künstlerischen Winkel und mit Nachbearbeitung und besonderem Licht, etc. gemacht wurde, so dass es eindeutig auf einen bestimmten Urheber zurückzuführen ist? Oder ist es egal, weil derartige Fotos ohnehin schon so oft reproduziert worden sind, dass es in der Praxis keine Rolle mehr spielt (und sie zum teil auch nicht voneinander zu unterscheiden sind)?

Ich hoffe man kann mir hier helfen. :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Auch wenn ich das grundsätzlich für falsch halte, entsteht durch das reine Ab-Fotografieren ein neues Werk, dessen Urheberrechte Du achten musst. Weil Du in Museen in der Regel selbst nicht fotografieren darfst, wird es also schwer, legale Quellen für Dein Vorhaben zu finden.

Wikipedia unterstützt dazu grade ein Gerichtsverfahren durch die Instanzen, um das klären zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go503035-73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort! Wo kann ich den Stand des Gerichtsverfahrens zu dem Thema nachverfolgen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go503035-73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube, ich habe es gefunden. Für alle, die es interessiert: Das Urteil des BGH wird am 20.12.18 erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von go503035-73):
Wenn ich die Bildinhalte mit meinen Worten begleite, fällt das doch komplett unter das Zitatrecht und ist somit legal, oder?

Nein. Zitate sind nur im Rahmen des Zitatrechts zulässig. Ein Bild "mit eigenen Worten zu begleiten" macht das Bild noch lange nicht zu einem Zitat,
Zitat:

Und wenn der Maler einer Darstellung Alexanders des Großen bereits seit über tausend Jahren tot ist muss ich mir doch keine Sorgen machen?

Das Urheberrecht endet in Deutschland im spätesten Fall 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (Fristenberechnung gemäß §69 UrhG beachten!) Ebenfalls zu beachten ist ggf., daß bei unveröffentlichten nachgelassenen Werken auch nach Ablauf der Schutzfrist durch die Erstveröffentlichung eine neue Schutzfrist von 25 Jahren für den Erstveröffentlicher entsteht.
Zitat:

Zudem verwende ich das Material ja im Interesse der allgemeinen Bildung.

Das ist urheberrechtlich völlig egal. Und selbst wenn eine Nutzung für Unterricht und Lehre oder Forschung ohne Einwilligung des Urhebers/Rechteinhabers zulässig ist, muss dafür eine angemessene Vergütung gezahlt werden. (In diesen Fällen über eine Verwertungsgesellschaft.)
Zitat:

Sorgen mache ich mir aber z.B. bei Gemälden. Kann es sein, dass Museen teilweise die Rechte an den Bildern haben und mich für die ungefragte Verwendung belangen könnten?

Ja, auch das kann sein.
Zitat:
Kann die Verwendung Folgen haben

Ja.
Zitat:
, oder nur, wenn das Foto z.B. aus einem besonderen künstlerischen Winkel und mit Nachbearbeitung und besonderem Licht, etc. gemacht wurde, so dass es eindeutig auf einen bestimmten Urheber zurückzuführen ist?

Die allermeisten Fotos sind Lichtbildwerke im Sinne von §2 UrhG . Fotos ohne Schöpfungshöhe sind als einfache Lichtbilder gem. §72 UrhG geschützt, die Schutzfrist ist dann kürzer. Die Anforderungen, das die nötige Schöpfungshöhe gegeben ist, sind aber nicht so hoch.
Zitat:

Oder ist es egal, weil derartige Fotos ohnehin schon so oft reproduziert worden sind, dass es in der Praxis keine Rolle mehr spielt (und sie zum teil auch nicht voneinander zu unterscheiden sind)?

Nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Auch wenn ich das grundsätzlich für falsch halte, entsteht durch das reine Ab-Fotografieren ein neues Werk, dessen Urheberrechte Du achten musst. Weil Du in Museen in der Regel selbst nicht fotografieren darfst, wird es also schwer, legale Quellen für Dein Vorhaben zu finden.

Wikipedia unterstützt dazu grade ein Gerichtsverfahren durch die Instanzen, um das klären zu lassen.

Qualitativ hochwertige Repro-Fotos sind eine hochwertige Leistung, für die es sowohl Know-how als auch technischen Aufwand braucht.
Insofern ist es durchaus berechtigt, solchen Repro-Fotos zumindest den Schutz als "einfaches Lichtbild" im Sinne von §72 UrhG zuzuerkennen.
Davon abgesehen übernimmt man auf diese Weise eine Leistung, die das Museum seinerseits teuer bezahlt hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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