Hallo, konkret habe ich mich gefragt, bzw. würde mich die rechtliche Lage in folgendem Fall interessieren. Wenn Ich einen Screenshot von einem Instagram Post auf dem eine Person deutlich abgebildet ist anfertigen würde und diesen Screenshot dann auf Messengern wie Whatsapp, Telegram oder Kik an einzelne Personen senden würde und dabei aber darauf hinweisen würde dass es sich nicht um meine Person sondern um eine aus dem Internet handelt mache ich mich dann strafbar?
Instagram Screenshot auf Messengern teilen
24. Juni 2021
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Frage vom 24. Juni 2021 | 20:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Instagram Screenshot auf Messengern teilen
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#1
Antwort vom 24. Juni 2021 | 21:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatmache ich mich dann strafbar? :
Durchaus denkbar, ja.
Kommt halt auf die Details an.
Und mit etwas Pech sind die Abmahnungen / Unterlassungsklagen um ein vielfaches höher als der strafrechtlichen Bereich.
#2
Antwort vom 25. Juni 2021 | 08:51
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Hallo lamme,
wenn Du dich mal umschaust wirst du auf facebook und anderen Seiten genug Beispiele finden, bei denen eindeutig erkennbare Namen oder Profilbilder bei Screenshots von Tweets, Messenger-Nachrichten usw. zensiert sind.
Und jetzt?
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