Folgendes:
Person A verwendet auf ihrer HP etwas urheberrechtlich geschütztes ohne einwilligung von Person B, also des eigentlichen Rechteinhabers. Auf die Urheberverletzung hingewiesen, entfernt Person A die entsprechenden Dinge von der HP aber weigert sich die von Person B eingeforderte Summe zu bezahlen.
Was kann Person B machen und wie hätte sie die Urheberrechtsverletzung dokumentieren können um damit auch vor Gericht durchzukommen (hätte ein Screenshot gereicht)? Bzw. wie kann sie die URV noch nach der Entfernung beweisen?
-----------------
""
Internet
29. Oktober 2012
Thema abonnieren
Frage vom 29. Oktober 2012 | 21:53
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 2x hilfreich)
Internet
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Oktober 2012 | 11:36
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Was kann Person B machen
Auf Unterlassung und/oder Schadensersatz klagen.
quote:
hätte ein Screenshot gereicht
Grundsätzlich ja. Um auf Nummer Sicher zu gehen, könnte man den Screenshot danach ausgedruckt einem möglichst neutralen Zeugen vorlegen und diesen schriftlich auf dem Ausdruck bestätigen lassen, daß er mit dem Inhalt der Website ... am ... um ... Uhr übereinstimmt und daß der Zeuge sich davon am eigenen Rechner durch Eingabe der URL überzeugt hat.
So kann dann keiner mehr behaupten, der Screenshot sei manipuliert und der Zeuge habe am Rechner des Klägers nicht die wahre Internetseite, sondern eine manipulierte lokale Kopie gesehen.
quote:
wie kann sie die URV noch nach der Entfernung beweisen?
Mit Glück noch über die Wayback Machine. Ansonsten wird es wohl nix, wenn man nur die eigene Aussage als Grundlage hat.
-----------------
""
#2
Antwort vom 30. Oktober 2012 | 15:50
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 2x hilfreich)
@ Sheldon_Cooper
Vielen Dank für deine Antwort !
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.864
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten