Internet

29. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
trsprod
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)
Internet

Folgendes:

Person A verwendet auf ihrer HP etwas urheberrechtlich geschütztes ohne einwilligung von Person B, also des eigentlichen Rechteinhabers. Auf die Urheberverletzung hingewiesen, entfernt Person A die entsprechenden Dinge von der HP aber weigert sich die von Person B eingeforderte Summe zu bezahlen.

Was kann Person B machen und wie hätte sie die Urheberrechtsverletzung dokumentieren können um damit auch vor Gericht durchzukommen (hätte ein Screenshot gereicht)? Bzw. wie kann sie die URV noch nach der Entfernung beweisen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Was kann Person B machen


Auf Unterlassung und/oder Schadensersatz klagen.

quote:
hätte ein Screenshot gereicht


Grundsätzlich ja. Um auf Nummer Sicher zu gehen, könnte man den Screenshot danach ausgedruckt einem möglichst neutralen Zeugen vorlegen und diesen schriftlich auf dem Ausdruck bestätigen lassen, daß er mit dem Inhalt der Website ... am ... um ... Uhr übereinstimmt und daß der Zeuge sich davon am eigenen Rechner durch Eingabe der URL überzeugt hat.

So kann dann keiner mehr behaupten, der Screenshot sei manipuliert und der Zeuge habe am Rechner des Klägers nicht die wahre Internetseite, sondern eine manipulierte lokale Kopie gesehen. :)

quote:
wie kann sie die URV noch nach der Entfernung beweisen?


Mit Glück noch über die Wayback Machine. Ansonsten wird es wohl nix, wenn man nur die eigene Aussage als Grundlage hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
trsprod
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Sheldon_Cooper

Vielen Dank für deine Antwort !

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0x Hilfreiche Antwort

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