Sehr geehrtes Forum,
ich bin Hobbykünstlerin und gestalte Disneypuppen um, sodass sie hinterher kein Disneycharakter mehr sind (neue Kleidung, neue Gesichter /repaint). Davon mache ich Videos und stelle diese auf einer Social Media Plattform online. Mittlerweile habe ich eine recht große Fangemeinde. Allerdings kommt es jetzt immer wieder vor, dass die Leute sagen, dass ich bald von Disney wegen Urheberrechtsverletzung verklagt werden würde, weil ich deren Puppen nutze. Mich hat das jetzt sehr verunsichert und bereitet mir auch Sorgen, denn es gibt so extrem viele, die Puppen umgestalten und bisher kam mir so etwas gar nicht in den Sinn. Ich mache diese Puppen ausschließlich für mich und verkaufe sie im Gegensatz zu vielen anderen nicht.
Aber prinzipiell stellt sich mir die Frage, ob ich tatsächlich mit dieser Umgestaltung eine Urheberrechtsverletzung begehe?
Ich freue mich sehr über Antworten.
Viele Grüße
Ist das Umgestalten von Puppen eine Urheberrechtsverletzung?
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?



ZitatIch mache diese Puppen ausschließlich für mich :
ZitatDavon mache ich Videos und stelle diese auf einer Social Media Plattform online. :
Finde den Widerspruch ...
Zitatdenn es gibt so extrem viele, die Puppen umgestalten :
Hat keine Relevanz.
Zitatdass die Leute sagen, dass ich bald von Disney wegen Urheberrechtsverletzung verklagt werden würde, weil ich deren Puppen nutze. :
Rein theoretisch möglich wäre es.
Wobei man wohl eher nicht auf der Jagdliste von dem Konzern steht, da man nicht unternehmerisch tätig ist.
Im übrigen könnte in DE durch die Tätigkeit sogar ein eigenes Kunstwerk entstanden sein - das wäre in der Regel vom Urheber zu dulden.
ZitatZitat (von frageritis): :
Ich mache diese Puppen ausschließlich für mich
Zitat (von frageritis):
Davon mache ich Videos und stelle diese auf einer Social Media Plattform online.
Finde den Widerspruch ...
Zitat (von frageritis):
dass die Leute sagen, dass ich bald von Disney wegen Urheberrechtsverletzung verklagt werden würde, weil ich deren Puppen nutze.
Rein theoretisch möglich wäre es.
Wobei man wohl eher nicht auf der Jagdliste von dem Konzern steht, da man nicht unternehmerisch tätig ist.
Im übrigen könnte in DE durch die Tätigkeit sogar ein eigenes Kunstwerk entstanden sein - das wäre in der Regel vom Urheber zu dulden.
Nun ich meinte damit, dass ich sie nicht verkaufe sondern eben für mich behalte.

Also hätte Disney USA dann theoretisch auch dieses eigene Kunstwerk zu dulden, weil ich dieses hier in Deutschland herstelle?
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ZitatAlso hätte Disney USA dann theoretisch auch dieses eigene Kunstwerk zu dulden, weil ich dieses hier in Deutschland herstelle? :
Ja, das könnte durchaus sein.
Es gibt aber trotzdem mehrere Problemkreise:
a) Außer dem Urheberrecht spielt noch das Markenrecht eine Rolle - Disneyfiguren dürften im Regelfall auch als Marke eingetragen sein. Und da Social-Media wegen der dort geschalteten Werbung nicht zwangsläufig unter "rein privat" fällt, müsste man darauf achten, dass man im Zusammenhang mit dem Video weder den Begriff "Disney" noch den Namen einer Disneyfigur verwendet und auch sonst alles vermeidet, was eine Verbindung zwischen dem Video und der Firma Disney herstellen könnte.
b) Das größere Problem: Im gewerblichen Rechtsschutz gewinnt nicht unbedingt derjenige, der Recht hat, sondern derjenige, der den finanziell längeren Atem hat. Und das werden nicht Sie sein. Wenn(!) Disney sich bei Ihnen meldet, werden Sie - realistisch gesehen - einen Anwalt brauchen, um adäquat reagieren zu können. Dafür dürften bereits außergerichtliche Kosten von ca. 2600€ anfallen, die sie vorstrecken müssten. Wenn Sie sich das nicht leisten können oder wollen, ist es ungeschickt, sich mit einem Weltkonzern anzulegen. Auch wenn man - möglicherweise - im Recht ist: Einen Rechtsstreit muss man sich halt auch leisten können. Die Gegenseite weiß das auch und wird wahrscheinlich alles dafür tun, dass die Angelegenheit möglichst teuer wird und Sie deshalb allein aus finanziellen Gründen einknicken müssen.
Zitatich bin Hobbykünstlerin und gestalte Disneypuppen um, sodass sie hinterher kein Disneycharakter mehr sind (neue Kleidung, neue Gesichter /repaint). :
Das UrhG schreibt dazu in § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen:
Zitat:(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.
Ob du mit deinen Umgestaltungen einen hinreichenden Abstand erreicht hast, das beurteilt im Streitfall ein angerufenes Gericht. Zu den Kosten-Risiken hat hier ja drkabo schon geschrieben.
Das Gericht wird sich genau wie ich fragen: Warum um Himmels Willen nimmt man fremde Werke? Und schöpft keine eigene?
Weil man die Beliebtheit der fremden Werke ausnutzen möchte? Dann liegt meist ein Verstoß gegen das Recht des fremden Schöpfers in der Luft. Ein bisschen was verändern wäre da nur Wischiwaschi - die Leute sollen offenbar erkennen, was das Original war!
Wenn man aber eine Parodie auf das Original verbreiten möchte, sieht es vor Gericht wieder ganz anders aus. Aber ein Nachäffen ist keine Parodie! Sondern ein Abkupfern!
Siehe dazu "[link= http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz]Was ist eine freie Benutzung?[/link]", auch wenn diese sehr informative Website sich auf die alte Fassung von UrhG § 23 bezieht.
Siehe dazu auch diese interessante Website:
Zitat:Die wesentlichen Merkmale der Parodie bestünden danach darin, dass sie (1) an ein bestehendes Werk erinnere, (2) gleichzeitig dem bestehenden Werk gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufweise und (3) einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darstelle.
Übrigens spielt es keine Rolle, ob du bei einer unzulässigen Verbreitung eines geschützten Werkes Geld verdienst oder Geld draufzahlst oder nicht. Wenn du Geld verdienst, kann der Kläger dieses Geld beanspruchen, wenn du keins verdienst, kann er anderes Geld beanspruchen, nämlich, das, was du für eine Lizenz hättest zahlen müssen.
Nun vom Urheberecht zum Markenrecht: Wenn du deine Puppen ankündigst als "Disney"-Irgendwas, oder als "Cinderella von Disney", drohen weitere Probleme.
Alle diese Probleme hat man nicht, wenn man eigene Werke und eigene Marken öffenlich zugänglich macht - also im Internet verbreitet!
Gruß aus Berlin, Gerd
-- Editiert von Gerd aus Berlin am 12.11.2021 04:45
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