Sehr geehrte Damen und Herren,
schonmal vielen dank für die Hilfe im Vorraus.
Dürfte man theoretisch ein Kochbuch benutzen um darraus Speisen für ein Restaurant zu kochen. Die Speisen würde man mit Gewinn in seinem Restaurant verkaufen.
Der Urheber des Kochbuchs würde nicht gefragt werden. Ob er damit einverstanden ist, oder ob etwas dazu in seinem Buch steht weiß ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen! Vielen Dank!
-----------------
""
Kochbuch für Restaurant benutzen
22. August 2014
Thema abonnieren
Frage vom 22. August 2014 | 19:15
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Kochbuch für Restaurant benutzen
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. August 2014 | 22:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119330 Beiträge, 39711x hilfreich)
Gerichte im Restaurant nachkochen könnte problematisch werden, wenn die Komposition der Zutaten eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erreicht hat.
Bilder aus dem Buch übenehmen: tabu
Namen der Gerichte aus dem Buch: immer prüfen (Gattungsbegriffe sind in der Regel unbedenklich)
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Urheberrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. August 2014 | 16:53
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank!
Also laut deiner Meinung nach ist es erlaubt.
Danke für die Hilfe
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
266.479
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten