Hallo zusammen,
eine Urheberrechtsfrage: wenn ich einen Dienst zum Bedrucken von Materialien (z.B. Poster) anbiete (kommerziell), dann müsste es doch eigentlich kein Problem sein, wenn mir jemand ein urheberrechtlich geschütztes Bild (z.B. im Internet gefunden) als Auftrag zukommen lässt, solange er das Gedruckte rein privat verwendet, oder?
Ich beziehe mich hier auf UrhG § 53
:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Beispielfall:
Jemand möchte gerne ein Poster seiner Lieblingsserie über seinem DVD-Regal aufhängen. Er sucht im Internet nach dem Serientitel, findet ein großes Bild, speichert es sich und schickt es meiner Firma mit dem Auftrag, ein Poster zu erstellen.
Habe ich also richtig verstanden, dass dies erlaubt ist?
Ich frage, weil z.B. PosterXXL (auch ein Bedruck-Service) darauf hinweist, dass die Rechte des zu druckenden Bildes bei dem Auftraggeber liegen müssen. Warum ist das so?
Danke im Voraus!
-- Editier von go456126-13 am 20.12.2016 08:52
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20. Dezember 2016
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Frage vom 20. Dezember 2016 | 08:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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