Künstlerische Freiheit oder doch Urheberrechtsverletzung

15. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sunniie1990
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Künstlerische Freiheit oder doch Urheberrechtsverletzung

Hallo,

ich häkle selbst Puppen und Figuren die ich auch gewerblich verkaufe. Diese fertige ich nach meiner eigenen Anleitung an und ein Gewerbe ist natürlich auch angemeldet.

Eine Kundin hat mich angefragt ob ich ihr einen Yoshi häkle. Dieser steht ja Lizenzrechtlich unter Nintendo.

Wenn ich den jetzt nach meiner eignen Anleitung fertige ist das dann eine Urheberrechtsverletzung bzw. Lizenzverletzung oder fällt das doch irgendwie unter künstlerische Freiheit?

Hoffe ich konnte meine Frage gut formulieren :grins:

-- Editiert von Moderator am 16.10.2019 00:13

-- Thema wurde verschoben am 16.10.2019 00:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von Sunniie1990):

Wenn ich den jetzt nach meiner eignen Anleitung fertige ist das dann eine Urheberrechtsverletzung bzw. Lizenzverletzung

Ja.
Zitat:

oder fällt das doch irgendwie unter künstlerische Freiheit?

Nein.

Es kümmt drauf an, wie dat Dingens aussieht. Wenn's identisch oder zu ähnlich aussieht, ist es ein Plagiat. (Privat, zum Verschenken: kein Problem. Aber Du sprichst ja von gewerblich und Kundin.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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