Kunde verkauft unser Produkt unter eigenem Namen

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
AdlerOlsen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde verkauft unser Produkt unter eigenem Namen

Hallo zusammen,

wir sind Hersteller von Elektrogeräten. Ich wurde vor kurzem darauf aufmerksam gemacht, dass einer unserer Kunden im In- und Ausland unser Produkt unter eigenem Namen weiter verkauft (Unser Logo wird mit eigenem Logo überklebt). Zudem werden sämtliche Produktfotos von uns verwendet.
Absprachen gibt es mit dem Kunden keine. Problem ist, dass unsere Vertragspartner mich nun kontaktieren und nachfragen wie das sein kann!?

Also, könnt Ihr mir ein paar rechtliche Hinweise geben?!

Vielen Dank vorab!

-- Editiert von O.Herzog am 03.05.2018 16:35

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Möglichkeit 1): ihr akzeptiert das und freut Euch über die Umsätze, die ihr mit dem Kunden macht.

Möglichkeit 2): ihr sprecht mit dem Kunden und fragt, was der Unsinn soll. Ggf. kauft er dann keine Ware mehr, aber irgendwas ist ja immer...

Möglichkeit 3): ihr verkauft dem Kunden halt einfach keine Ware mehr. Problem gelöst. :)

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#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Da er bei euch kauft, geht das euch nichts mehr an.
Gegen den "Bilderklau" könnt ihr vorgehen.

Ich würde ihm einfach nur den Ausschuss verkaufen und schon seit ihr den Gewinn wieder los, den ihr durch euch macht. Aber ist das nicht doof.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Da er bei euch kauft, geht das euch nichts mehr an.

Das ist, mit Verlaub, Unfug.
Es ist nicht zulässig, Produkte eines anderen Herstellers mit eigenem Logo zu verkaufen, wenn der Hersteller nicht zugestimmt hat.
Zitat:
Gegen den "Bilderklau" könnt ihr vorgehen.

Sowieso.
Welche anderen Rechte des Herstellers im konkreten Einzelfall verletzt werden, prüft man zusammen mit einem auf Markenrecht/Designrecht/Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Es kommen da so einige in Frage, und vom Wettbewerbsrecht (Stichwort: Unlauterer Wettbewerb) haben wir jetzt noch gar nicht gesprochen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort


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