Hallo zusammen,
wir sind Hersteller von Elektrogeräten. Ich wurde vor kurzem darauf aufmerksam gemacht, dass einer unserer Kunden im In- und Ausland unser Produkt unter eigenem Namen weiter verkauft (Unser Logo wird mit eigenem Logo überklebt). Zudem werden sämtliche Produktfotos von uns verwendet.
Absprachen gibt es mit dem Kunden keine. Problem ist, dass unsere Vertragspartner mich nun kontaktieren und nachfragen wie das sein kann!?
Also, könnt Ihr mir ein paar rechtliche Hinweise geben?!
Vielen Dank vorab!
-- Editiert von O.Herzog am 03.05.2018 16:35
Kunde verkauft unser Produkt unter eigenem Namen
3. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 3. Mai 2018 | 16:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde verkauft unser Produkt unter eigenem Namen
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Mai 2018 | 18:33
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Möglichkeit 1): ihr akzeptiert das und freut Euch über die Umsätze, die ihr mit dem Kunden macht.
Möglichkeit 2): ihr sprecht mit dem Kunden und fragt, was der Unsinn soll. Ggf. kauft er dann keine Ware mehr, aber irgendwas ist ja immer...
Möglichkeit 3): ihr verkauft dem Kunden halt einfach keine Ware mehr. Problem gelöst.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Urheberrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Juni 2018 | 12:00
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Da er bei euch kauft, geht das euch nichts mehr an.
Gegen den "Bilderklau" könnt ihr vorgehen.
Ich würde ihm einfach nur den Ausschuss verkaufen und schon seit ihr den Gewinn wieder los, den ihr durch euch macht. Aber ist das nicht doof.
#4
Antwort vom 3. Juni 2018 | 14:04
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1499x hilfreich)
ZitatDa er bei euch kauft, geht das euch nichts mehr an. :
Das ist, mit Verlaub, Unfug.
Es ist nicht zulässig, Produkte eines anderen Herstellers mit eigenem Logo zu verkaufen, wenn der Hersteller nicht zugestimmt hat.
Zitat:Gegen den "Bilderklau" könnt ihr vorgehen.
Sowieso.
Welche anderen Rechte des Herstellers im konkreten Einzelfall verletzt werden, prüft man zusammen mit einem auf Markenrecht/Designrecht/Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Es kommen da so einige in Frage, und vom Wettbewerbsrecht (Stichwort: Unlauterer Wettbewerb) haben wir jetzt noch gar nicht gesprochen...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
266.909
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten