Kunst-Urhg §33

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
*_oesi_*
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunst-Urhg §33

Hallo,

gibt es eigentlich die möglichkeit, dass ein unbeteiligter dritter eine unterlassungsaufforderung wegen verstosses gegen §33 (also 22/23) Kunst-Urhg versendet?

oder kann das ausschliesslich der betroffene, der auf dem bild dargestellt wird?

elekronische Grüße aus Wien

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
*_oesi_*
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hintergrund für meine frage ist, dass derzeit in österreich versucht wird, unterlassungserklärungen samt kostenerstattung zu erwirken

betroffen sind aktuell privatpersonen (allesamt hobbyfotografen)

betreiber ist lt. dem schriftstück d**ipro**ct und deren mandat g*tty im**es

in einem fall wurde einfach von der homepage alle fotos der startseite genommen und namentlich (verzeichnis und name) aufgelistet. die daraus entstehende kostenaufstellung (die gezahlt werden soll) macht da gleich mal fast 57.000 euro aus *gg*

das amüsante daran ist, dass d**ipro**ct behauptet, dass sie vor gericht offenlegen können, dass diese bilder bereits von ihrem mandanten 2007 veröffentlicht wurden und somit urheberrechtlich geschützt sind.
amüsant deswegen, weil die angeführten bilder vor 3 wochen vom beschuldigten gemacht wurden!

das schriftstück sieht echt aus, alle kontaktdaten führen zu d**ipro**ct. scam lässt sich so eigentlich ausschliessen

auch wurde anscheinend aufwendig recherchiert, so wird zb auch schon das zuständige bezirks- und landesgericht angegeben, dass zuständig sein wird

das derartig von diesen beiden firmen über das ziel hinausgeschossen wird, kann ich mir nicht vorstellen

und seltsam erscheint mir eben der bezug auf §33 kunst-urhg

wird da was "neues" ausprobiert oder ist das einfach das ergebnis von unfähigen mitarbeitern?

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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
gibt es eigentlich die möglichkeit, dass ein unbeteiligter dritter eine unterlassungsaufforderung wegen verstosses gegen §33 (also 22/23) Kunst-Urhg versendet?


Ein "unbeteiligter" nicht - er müßte schon die Rechte des Abgebildeten abgetreten bekommen haben. Ob das bei GI im Rahmen eines Model-Release-Vertrags passiert, weiß ich nicht.

Ansonsten sollte die Abmahnung doch eher aufgrund UrhG oder UWG erfolgen, oder? Immerhin hat GI Nutzungsrechte an den Bildern...

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