Legalisto Inkasso (Abmahnung RA Sebastian)

16. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
winniewald
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Legalisto Inkasso (Abmahnung RA Sebastian)

Moin,
Habe am 03.05.2013 eine Abmahnung vom RA Sebastian erhalten, wegen illegalem Downloads, damals noch mit Torrentclient.
Hatte das Schreiben zur Seite gelegt, nichts gemacht, auch keine Unterlassungserklärung unterschrieben. Dann jahrelang nichts mehr gehört.
Nun aber kommt die Inkasso Legalisto und will das Geld aus dem Fall eintreiben. Ende 2023 sollte der Fall verjährt sein.
Mir wäre es aber ganz lieb, wenn ich den Fall schnell beenden könnte.
Ich bin schuldig. Soll ich denBetrag bezahlen? ist das alles rechtens? War es das denn für mich?
Danke.

Winniewald

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-- Editiert von winniewald am 16.07.2022 17:32

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36 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von winniewald):
Ich bin schuldig.

Daran habe ich meine Zweifel ...



Zitat (von winniewald):
Soll ich denBetrag bezahlen?

Muss man selber entscheiden



Zitat (von winniewald):
ist das alles rechtens?

Daran habe ich meine Zweifel ...



Zitat (von winniewald):
War es das denn für mich?

Des Öfteren kommen noch Nachforderungen, immerhin stellt so eine Zahlung durchaus ein Geständnis dar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7232 Beiträge, 1522x hilfreich)

Ich würde für etwas Geld auf frag einen anwalt - also gleich nebenan, eine professionelle Meinung einholen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Bei denen scheint ja so einiges krumm zu laufen: https://von-wegen-abmahnung.de/die-legalisto-gmbh/

Ansonsten gilt: Das hier ist keine Abmahnung, man muß also erst mal gar nichts tun. Einem evtl. eintrudelnden Mahnbescheid könnte man widersprechen.

Nach so langer Zeit würde ich mich persönlich auf Verwirkung berufen, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Nach 10 Jahren kann man kaum noch brauchbare Zeugen/Beweismittel auftreiben, daß man die Tat nicht begangen hat (mal als dummes Beispiel, bei einem abgemahnten Freund haben die Eltern den Anschluß mitgenutzt, sind aber mittlerweile beide verstorben, stehen also als Zeugen für ihre potentielle eigene Täterschaft nicht mehr zu Verfügung). Das weiß die Gegenseite auch, und genau dafür wurde die Verwirkung überhaupt geschaffen.

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#4
 Von 
winniewald
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Hab mal einen Anwalt gefragt, schlauer bin ich da jetzt nicht geworden.
Bin allerdings davon ausgegangen, das der Anwalt diesen Thread sieht.
Ich warte jetzt erst einmal ab, was noch kommt.
Legalisto scheint auch recht unbekannt zu sein. Die kaufen scheinbar die alten Forderungen von RA Sebastian auf. Und ob die da jetzt überall gerichtlich gegen vorgehen, mag ich bezweifeln. Koste ja auch alles ihr Geld.
THX.

wienniewald

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Nach so langer Zeit würde ich mich persönlich auf Verwirkung berufen, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen.

Eine Forderung verjährt nach drei Jahren.
Ausnahme: sie wird gerichtlich tituliert (Mahnbescheid etc.), dann verjährt sie nach 30 Jahren.

Eine "Verwirkung", auf die man sich berufen könnte, gibt es hier nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von winniewald):
Habe am 03.05.2013 eine Abmahnung vom RA Sebastian erhalten, wegen illegalem Downloads, damals noch mit Torrentclient.

Was genau ist mit "Abmahnung" gemeint?

Eine Zahlungsaufforderung? Die wäre verjährt.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid? Der wäre nicht verjährt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eine Forderung verjährt nach drei Jahren.


Es werden hier Forderungen aus unerlaubter Handlung geltend gemacht, Verjährung 10 Jahre. Nur deswegen kommen jetzt plötzlich Forderungen aus 2012 und 2013, weil die sich der Verjährung nähern.

Zitat (von eh1960):
Eine "Verwirkung", auf die man sich berufen könnte, gibt es hier nicht.


Warum nicht? Verwirkung wurde gerade deswegen geschaffen, daß der Kläger sich nicht vorsätzlich ewig Zeit läßt in der Erwartung, der Beklagte werde mit zunehmender Entfernung mehr Probleme bekommen, für sich günstige Beweismittel beizubringen.

Erst recht gilt das bei Abmahn-Forderungen, die regelmäßig mit "zahlen sonst sofort Klage" ergehen, sodaß man gerade nicht mehr damit rechnen muß, daß dies noch 9-10 Jahre nach Forderungserhebung geschieht.

"Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum hinweg untätig geblieben ist und dadurch bei seiner Gegenpartei den Eindruck erweckt hat, sie brauche mit der Geltendmachung des Rechts und der Durchsetzung des Anspruchs nicht mehr zu rechnen, die Gegenseite sich deshalb darauf eingerichtet hat und ihr die verspätete Inanspruchnahme nicht zugemutet werden kann." (https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/wann-ist-ein-anspruch-verwirkt_208_147472.html)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 21.07.2022 15:35

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#8
 Von 
Spleenherber
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Morgen,
Ich habe ebenfalls ein Schreiben von diesen Verein bekommen. Dazu muss ich aber sagen, dass ich mit der Daniel Sebastian Kanzlei schon 2014 in dem Fall Schriftverkehr hatte. Bzw meine Anwältin. Nach 2 Schreiben kam von D.S. keine Reaktion mehr. Nun nach knapp 9 Jahren versuchen sie es erneut unter dem neuen Namen. Was kann bzw soll ich nun tun? Einfach ignorieren oder reagieren? Für mich war es abgeschlossen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Spleenherber):
Was kann bzw soll ich nun tun? Einfach ignorieren oder reagieren?

Können kann man beides.
Was man tun sollte, müsste man auf Basis der Fakten selber entscheiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Spleenherber
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Das hilft mir nicht weiter. Der Fall war ja schon durch meine Anwältin verteidigt worden. Nach 8 Jahren ohne Rückantwort seitens damaligen Kanzlei Daniel Sebastian, ist für mich das ganze verjährt. Jedoch wurde die Kanzlei ja übernommen und es wird widerholt mit anderen Namen versucht das gane aufzurollen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Spleenherber):
Das hilft mir nicht weiter.

Und was konkret würde weiterhelfen?



Zitat (von Spleenherber):
Nach 8 Jahren ohne Rückantwort seitens damaligen Kanzlei Daniel Sebastian, ist für mich das ganze verjährt.

Irrelevant, solange Gesetzgeber und Rechtsprechung anderer Meinung sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Spleenherber):
Einfach ignorieren oder reagieren?


Reagieren *muss* man eigentlich nur bei Unterlassungsforderungen (weil eine Einstweilige Verfügung droht) und bei gerichtlichen Schreiben (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klageschrift).

Hier handelt es sich um eine Inkassoforderung (offenbar von denselben Personen, die damals die Abmahnkanzlei betrieben haben, s. meine Postings weiter oben), die kann man durchaus ignorieren. Zumal ja nicht zu erwarten ist, dass sich das Inkassobüro auf irgendwelche Argumente einlassen wird.

Ob hier tatsächlich geklagt wird, steht noch in den Sternen. Ich persönlich würde gerade aufgrund des Verwirkungs-Arguments (s.o.) davon ausgehen, hier wird nur noch mal versucht, bei denjenigen zu kassieren, die sich von solchen Schreiben einschüchtern lassen. (Mir persönlich sind - im Gegensatz zu den Waldorf/Frommer-Fällen - gar keine Klagen seitens RA Sebastian von damals bekannt.)

-- Editiert von BigiBigiBigi am 01.08.2022 12:20

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#13
 Von 
winniewald
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin,
War inzwischen beim Anwalt. Dem kommt der Brief auch komisch vor. Ich solle warten, bis ein Brief vom Gericht kommt. Ansonsten ist mein Fall sowieso Ende Januar 2023 verjährt.

winniewald

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#14
 Von 
Mike822
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen, mein erster Beitrag hier, weil ich nun auch Betroffener bin.

Ich wurde von dem Inkasso Legalisto auch aufgefordert 1045€ zu zahlen, wegen einem Song im Film Django Unchained..

2013 habe ich mich anwaltlich vertreten lassen und nach 2-3 Standardschreiben kam nichts mehr von der Kanzlei RA Daniel Sebastian. Für mich ist das bis gestern in Vergessenheit geraten, nie ist etwas passiert. Da ich meiner Verteidigung meines Anwalts von damals immernoch traue, überlege ich nun zu widersprechen oder einfach nicht zu reagieren. Ich habe parallel einen neuen Anwalt angefragt und er wollte für die Erstberatung 178 €..

Meint ihr, das Inkasso geht bis vor Gericht für diesen Streitwert nach 9 Jahren?
Sollte ich widerrufen oder abwarten und mich nicht verunsichern lassen?

So viele Fragen :-D Eine schlaflose Nacht :-/

Hat schon jemand von euch einen 2. Brief vom Inkasso erhalten?

Vielen Dank für alle Infos hier..

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120212 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Mike822):
Sollte ich widerrufen

Was konkret will man denn da widerrufen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mike822
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Oh, ich meine natürlich dem Inkasso-Schreiben mit den Forderungen widersprechen. Hatte mich falsch ausgedrückt. Wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, dann widerspreche ich natürlich eh.. Aber wäre es ratsam, vorher zu reagieren?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Mike822):
überlege ich nun zu widersprechen


Bringt gar nichts, außer der Gegenseite zu bestätigen, daß man das Schreiben erhalten hat.

Zitat (von winniewald):
Ansonsten ist mein Fall sowieso Ende Januar 2023 verjährt.


Normalerweise verjähren Forderungen zum Jahresende, wie kommst du auf deine Berechnung?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mike822
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Bringt gar nichts, außer der Gegenseite zu bestätigen, daß man das Schreiben erhalten hat.


Die Meinungen scheinen da auseinanderzugehen, im Blog von dem Anwalt wird sogar dazu geraten, insbesondere, wenn man vorher vom Anwalt vertreten wurde.

https://www.schreiner-lederer.de/legalisto-gmbh-macht-alte-filesharing-forderungen-fuer-robert-diggs-rza-geltend/

er schreibt aktuell 22.8.2022:

"Soweit die erhobenen Forderungen nicht bestehen und ggf. bereits berechtigt zurückgewiesen wurden, ist eine Reaktion nicht unbedingt notwendig. Sinnvoll kann es allerdings trotzdem sein, die Forderungen nochmals – entweder mit detaillierter Begründung oder mit Bezugnahme auf frühere Korrespondenz – zurückzuweisen; dies insbesondere dann, wenn der Empfänger des Schreibens bereits einen Rechtsanwalt mandatiert hatte. Die Beauftragung von Inkassobüros erfolgt nämlich häufig aus dem Umstand heraus, dass für diese nicht das aus dem anwaltlichen Berufsrecht folgende Verbot gilt, nach dem eine anwaltlich vertretene Person von dem gegnerischen Rechtsanwalt nicht mehr direkt kontaktiert werden darf. Denn es regelt das anwaltliche Berufsrecht in § 12 BORA, dass – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – eine Umgehung des Gegenanwalts unzulässig ist, mit anderen Worten: das Inkassobüro darf sich (anders als ein mit der Abmahnung beauftragter Anwalt) wieder direkt an den vermeintlichen Schuldner wenden. Dies hat häufig zur Folge, dass Empfänger von Inkassoschreiben sich unnötig unter Druck gesetzt fühlen."

In einem Blog aus dem Februar 2022 (https://www.schreiner-lederer.de/legalisto-gmbh-macht-alte-filesharing-schadenersatzansprueche-fuer-digital-millenium-forensics-inc-geltend/) zum ähnlichen Fall jedoch:

"Grundsätzlich gilt hier: ohne rechtskräftigen Titel kann die behauptete Forderung nicht durchgesetzt werden, so dass die Schreiben der Legalisto GmbH zunächst einmal nichts anderes sind als bloße Aufforderungsschreiben darstellen. Es reicht daher grundsätzlich, der geltend gemachten Forderung kurz und ohne nähere Begründung zu widersprechen; mehr ist an sich nur dann erforderlich, wenn die Forderung (nochmals) gerichtlich geltend gemacht wird."

Ich muss da noch ein paar Nächte drüber schlafen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Naja, bei der Verjährung gibt es immer das unschöne Konstrukt der Hemmung, §203 BGB:

Zitat:
Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


Da würde ich persönlich ungern mit der Gegenseite Korrespondenz führen, die mir vielleicht später von einem verschlafenen Amtsrichter als "Verhandlung über den Anspruch" ausgelegt wird und dazu führt, daß die Verjährung behaupteter Ansprüche später eintritt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
blob123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die infos in diesem thread, ich habe vor ein paar tagen ebenfalls einen netten brief von legalisto erhalten.

-- Editiert von User am 30. August 2022 20:58

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mike822
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe heute den 2. Brief von Legalisto erhalten. Nun verzichten sie auf die Zinsen und wollen "nur" noch 700€ statt der 1045 € + 178 € und bieten zinslose Ratenzahlung an, wenn ich bis zum 23.9. überweise.

Ich werde auch dieses Schreiben ignorieren und warte auf etwas offzielles.

Das ist mein Stand der Dinge..

Beste Grüße!

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
12345recht12345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessant, von mir wollen sie jetzt 650 statt den 1045.
Im ersten Schreiben hieß es auch dass es schon mehrere Mahnungen gegeben haben soll...

"Wenn Sie den offenen Betrag in Höhe von 650,00 Euro Euro bis zum 23.09.2022 auf folgendes Konto begleichen entstehen Ihnen keine weiteren Kosten" (Euro wird 2 mal im Schreiben erwähnt).

Was hier bisher nicht erwähnt wurde ist ja, dass es erstmal völlig unklar ist woher sich die geforderte Summe ergibt. Man kann ja nur eine Forderung, per Inkasso, eintreiben für die man einen Nachweiß hat dass diese so besteht. Hier heißt es jetzt ja offener Betrag.. Da dieser jetzt plötzlich 400 € niedriger ist als vorher.. Macht das eh gar keinen Sinn.

Da das entsprechende BGH Urteil von Januar 2016 ist und die Forderung jetzt erst 6 Jahre später kommt, betrachte ich es auch als verwirkt. (Mein Anwalt hatte dann auch irgendwann nichts mehr von Sebastian gehört gehabt)

-- Editiert von User am 16. September 2022 17:56

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
jamesrecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier genauso, zweiten Brief erhalten mit ca 33% geringerer Forderung. Evtl wäre es bei dem Umstand, dass jeder eine anderen Betrag erhält, diesen hier nicht zu veröffentlichen, um Rückschlüsse auf den Empfänger zu vermeiden.

Der anwaltliche Rat an mich hieß auch nicht darauf reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich sehe das nicht als verwirkt an sondern grundsätzlich als Forderung ohne Rechtsgrundlage.

Der TE wurde 2013 aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Den Anspruch hätte der Künstler damals (nach Bewertung der Aussage des TE schuldig zu sein) wohl auch gehabt.
Der TE hat die Unterlassungserklärung (und damit die Zahlungsverpflichtung) jedoch nicht abgegeben.

Dann hat sich der Künstler fast 9 Jahre nicht gekümmert.

Und dann kommt plötzlich ein Inkasso aus dem Nichts heraus mit einer Forderung nach Geld.

(Vor allem: Angeblich im Auftrag, aber gleichzeitig auch mit dem Hinweis, dass nicht mehr schuldbefreiend an den Ursprungsgläubiger gezahlt werden kann...ja entscheidet euch mal...habt ihr die Forderung gekauft oder arbeitet ihr im Auftrag?)

Die spannende Frage ist jetzt:
Wo, wann, wie, von wem wurde jemals in dieser Angelegenheit Geld gefordert?
So wie geschildert noch nie und von niemandem. Die Forderung müsste überhaupt erstmal gestellt werden und das wird wohl an der Verjährung des Urheberrechtsverstoßes scheitern.

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Dann hat sich der Künstler fast 9 Jahre nicht gekümmert.


Genau das nennt man verwirkt. Die Rechtsgrundlage besteht grundsätzlich ansonsten (Schadensersatz, Verjährung 10 Jahre).

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
blob123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

habe im zweiten schreiben vom denen nun auch über 50% rabatt angeboten bekommen.

bei 90% rabatt würde ich zuschlagen :P

-- Editiert von User am 29. September 2022 08:05

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mike822
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von blob123):
bei 90% rabatt würde ich zuschlagen :P


Das wäre dann aber ein Schuldeingeständnis.. Und dann kommen sicher noch ganz andere Forderungen.

Sollte was offizielles eintrudeln, macht das wieder meine Anwältin..

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
winniewald
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin,

Witziges am Rande. Habe einen neuen Brief bekommen mit einem Zitat aus diesem Forum. Also, immer dran denken, der Feind*in liest mit. :augenroll:

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von winniewald):
Habe einen neuen Brief bekommen mit einem Zitat aus diesem Foru


Da wäre der Zusammenhang mal interessant. Worauf bezieht sich das Zitat?

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mike822
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe einen weiteren - also bereits den 3. Brief von Legalisto erhalten. Die Forderung wurde nun auf unter 500 € gesetzt. Es wird wieder mit Zinskosten gedroht, sollte nicht bis Tag X bezahlt werden.

Meine Anwältin rät dazu, nicht auf diese Post zu reagieren. Ich warte weiter auf etwas offizielles.

Ein schönes WE euch!

1x Hilfreiche Antwort

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