Leistungen im 1€-Job – Urheberrechte

20. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
dahuepster
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Leistungen im 1€-Job – Urheberrechte

Guten Abend zusammen,

meine Freundin arbeitet zur Zeit in einem »1€-Job« mit Jugendlichen und entwickelt dort eigenständig Schulungsunterlagen für den Umgang mit dem Computer. Ihre Tätigkeit umfasst dabei das ermitteln der relevanten Themen, die Konzeption der Schulungsunterlagen (Dokumente, Präsentationen) und die Umsetzung dieser (Texte, Illustrationen etc.).

Da ich selbst als Mediendesigner arbeite habe ich natürlich eine gewisse »Prägung« was die Berücksichtigung und Wahrnehmung von Urhebererrechten angeht, und finde in Anbetracht des Umfangs der Erarbeitung der Schulungsunterlagen die 1,50€ Aufwandsentschädigung schon arg knapp bemessen.

Mich würde nun aber vor allem erstmal wie es um die Urheberrechte bestellt ist. Es existiert ja kein Arbeitsverhältnis mit vertraglicher Regelung der Übertragung der Nutzungsrechte an den Arbeitgeber. Müssten diese also nicht folglich separat vergütet werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Auch in einem 1 Euro Job ist man Angestellter, wenn auch die ARGE den Lohn zahlt. Daher gehen die erbrachten Leistungen an den AG über

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Mustermann

Bitte um Benennung des entsprechenden Gesetzes, nach dem bei einem MAE Job eine Lohnzahlung erfolgt und ein Angestelltenverhältnis entsteht.

Danke

@Dahuepster

Die Aufwandsentschädigung ist mit Sicherheit NICHT für das erstellen dieses Konzeptes. Ein MAE muss immer zwingend zusätzlich und gemeinnützig sein und dient nicht dazu auf billige Weise Arbeitskraft oder/ und Konzepte zu erhaschen.
Hier riecht es deutlich nach einer Umgehung der Vorschriften zum 1€ Job.

Das gehört ins Sozialrecht.

Sunbee



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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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