Leserkommentare in Artikel verwendet

30. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Leserkommentare in Artikel verwendet

Hallo,

es geht nur um eine theoretische Frage, nicht daß etwas unternommen werden soll:

Auf der Internetpräsenz einer bekannten Tageszeitung gibt es eine Artikelserie, eine Glosse, eines Rechtsanwalts übrigens. In dieser erzählt er fiktive Geschichten und sicher auch Dinge, die er irgendwo mitbekommen hat, aus einem bestimmten Bereich. Die Artikel erscheinen auch in der Printausgabe.

Im Internet kann man die Artikel kommentieren. Eines Tages kommentiert ein Leser, ein anderer widerspricht ihm dann.

In der übernächsten Ausgabe besteht die Geschichte im Kern aus wörtlichen Übernahmen aus dem einen Leserkommentar mit der Antwort aus dem anderen. Die Namen bzw. Pseudonyme der Kommentatoren sind auch verwendet, allerdings auf vier Buchstaben verkürzt (alle Figuren haben immer Namen mit vier Buchstaben).

Was sagt das Urheberrecht dazu?

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"Ignis quis caput vir multum ab audere et clamabat: „Studium fuga, meum prohibere!"."

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Wörtliche Übernahmen können vom Zitierrecht gedeckt sein.

Außerdem müßte der Beitrag erst mal die notwendige Schöpfungshöhe erreichen, was bei den meisten Kommentaren nicht der Fall sein dürfte.

Und letztlich kann in der Veröffentlichung eines Kommentars durchaus die Einräumung eines Nutzungsrechtes liegen - das hängt an den AGB, an der verkehrsüblichen Interpretation und auch daran, ob die Verwendung in einem Artikel von der Nutzungserlaubnis abgedeckt ist oder nicht.

Also letztlich sehr viel, das für eine Zulässigkeit spricht.

Noch genauer kann man außerhalb des Einzelfalls nicht werden.

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""

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

An die der Seite eingeräumten Nutzungsrechte habe ich auch zuerst gedacht, nur keine dort gefunden.

Zum Zitierrecht: In dem Fall müßten Zitate doch kenntlich sein und die Quelle angegeben. Beides ist nicht der Fall.

Schöpfungshöhe: Guter Punkt, würde dann aber auch für den Artikel gelten, der zu wesentlichen Teilen ja aus den Kommentaren übernommen wurde.

Wie gesagt, niemanden störts, es ist nur eine rein akademische Frage, es geht nicht um Rechtsberatung, die ja auch hier nicht erlaubt ist.

Wen der Einzelfall interessiert, hier die beiden Artikel (beim ersten auf "Lesermeinungen" klicken):

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/wie-war-dein-tag-schatz/kolumne-klimaerhitzung-11644047.html

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/wie-war-dein-tag-schatz/kolumne-ehrlich-kommt-am-hoechsten-11660444.html

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"Ignis quis caput vir multum ab audere et clamabat: „Studium fuga, meum prohibere!"."

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