Hallo zusammen,
da ich von Urheberrecht nicht viel Ahnung habe, hoffe ich, dass ihr mir auf die Sprünge helfen könnt.
Wenn jemand in einem hypothetischen Fall ein Buch veröffentlichen würde (Belletristik, komplett aus eigener Feder) und in diesem Werk ein Zitat eines anderen Schreiberlings (natürlich mit genauer Angabe) voran stellt, ist das urheberrechtlich ein Problem?
Der Autor zitiert damit also aus dem Werk eines anderen Autoren, gibt diesen aber selbstverständlich an.
Falls das eine Rolle spielt:
- es handelt sich um ein kurzes Zitat (2 Sätze)
- zitierter Autor ist leider bereits verstorben, aber noch nicht lange (keine 75 Jahre)
Müsste der zitierwillige Autor sich in diesem Fall eine Erlaubnis für die Nutzung des Rechteinhabers besorgen?
-- Editiert von fb522466-71 am 29.02.2020 15:34
Literarisches Zitat in eigenem Buch zitieren
29. Februar 2020
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Frage vom 29. Februar 2020 | 15:33
Von
Status: Beginner (123 Beiträge, 29x hilfreich)
Literarisches Zitat in eigenem Buch zitieren
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#1
Antwort vom 29. Februar 2020 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatMüsste der zitierwillige Autor sich in diesem Fall eine Erlaubnis für die Nutzung des Rechteinhabers besorgen? :
In der Regel nicht.
Sollte man dann aber später am konkreten Fall prüfen (lassen).
#2
Antwort vom 2. März 2020 | 12:29
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
Wenn jemand in einem hypothetischen Fall ein Buch veröffentlichen würde (Belletristik, komplett aus eigener Feder) und in diesem Werk ein Zitat eines anderen Schreiberlings (natürlich mit genauer Angabe) voran stellt, ist das urheberrechtlich ein Problem?
Nein.
Zitat:Müsste der zitierwillige Autor sich in diesem Fall eine Erlaubnis für die Nutzung des Rechteinhabers besorgen?
Nein.
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#3
Antwort vom 2. März 2020 | 12:30
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:ZitatMüsste der zitierwillige Autor sich in diesem Fall eine Erlaubnis für die Nutzung des Rechteinhabers besorgen? :
In der Regel nicht.
Sollte man dann aber später am konkreten Fall prüfen (lassen).
Was soll der denn an einem "2-Sätze-Zitat" prüfen???
Das Geld kann man besser nehmen, um bei der nächsten Grill-Party den Grill anzuzünden. Das ist lustiger.
#4
Antwort vom 2. März 2020 | 21:36
Von
Status: Beginner (123 Beiträge, 29x hilfreich)
Danke euch für die Antworten.
Meine Folgefrage wäre jetzt natürlich, wieso ich dafür keine Erlaubnis / ein Nutzungsrecht brauche? Lässt sich das irgendwo nachlesen?
#5
Antwort vom 3. März 2020 | 00:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatWas soll der denn an einem "2-Sätze-Zitat" prüfen??? :
Steht doch oben, einfach mal alles lesen.
ZitatDas Geld kann man besser nehmen, :
Welches Geld? Verlage verfügen in der Regel über entsprechend intern vorhandene Kompetenzen.
#6
Antwort vom 3. März 2020 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatLässt sich das irgendwo nachlesen? :
Ja, in § 51 UrhG.
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