Literarisches Zitat in eigenem Buch zitieren

29. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)
Literarisches Zitat in eigenem Buch zitieren

Hallo zusammen,

da ich von Urheberrecht nicht viel Ahnung habe, hoffe ich, dass ihr mir auf die Sprünge helfen könnt.

Wenn jemand in einem hypothetischen Fall ein Buch veröffentlichen würde (Belletristik, komplett aus eigener Feder) und in diesem Werk ein Zitat eines anderen Schreiberlings (natürlich mit genauer Angabe) voran stellt, ist das urheberrechtlich ein Problem?

Der Autor zitiert damit also aus dem Werk eines anderen Autoren, gibt diesen aber selbstverständlich an.

Falls das eine Rolle spielt:

- es handelt sich um ein kurzes Zitat (2 Sätze)
- zitierter Autor ist leider bereits verstorben, aber noch nicht lange (keine 75 Jahre)

Müsste der zitierwillige Autor sich in diesem Fall eine Erlaubnis für die Nutzung des Rechteinhabers besorgen?


-- Editiert von fb522466-71 am 29.02.2020 15:34

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Müsste der zitierwillige Autor sich in diesem Fall eine Erlaubnis für die Nutzung des Rechteinhabers besorgen?

In der Regel nicht.

Sollte man dann aber später am konkreten Fall prüfen (lassen).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):

Wenn jemand in einem hypothetischen Fall ein Buch veröffentlichen würde (Belletristik, komplett aus eigener Feder) und in diesem Werk ein Zitat eines anderen Schreiberlings (natürlich mit genauer Angabe) voran stellt, ist das urheberrechtlich ein Problem?

Nein.

Zitat:
Müsste der zitierwillige Autor sich in diesem Fall eine Erlaubnis für die Nutzung des Rechteinhabers besorgen?

Nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb522466-71):
Müsste der zitierwillige Autor sich in diesem Fall eine Erlaubnis für die Nutzung des Rechteinhabers besorgen?

In der Regel nicht.

Sollte man dann aber später am konkreten Fall prüfen (lassen).

Was soll der denn an einem "2-Sätze-Zitat" prüfen???

Das Geld kann man besser nehmen, um bei der nächsten Grill-Party den Grill anzuzünden. Das ist lustiger.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke euch für die Antworten.

Meine Folgefrage wäre jetzt natürlich, wieso ich dafür keine Erlaubnis / ein Nutzungsrecht brauche? Lässt sich das irgendwo nachlesen? :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Was soll der denn an einem "2-Sätze-Zitat" prüfen???

Steht doch oben, einfach mal alles lesen.



Zitat (von eh1960):
Das Geld kann man besser nehmen,

Welches Geld? Verlage verfügen in der Regel über entsprechend intern vorhandene Kompetenzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Lässt sich das irgendwo nachlesen?

Ja, in § 51 UrhG.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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